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Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Frau droht Haftstrafe

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Oktober 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Weil sie sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, wurde gegen eine Alleinerziehende aus Brandenburg ein Haftbefehl erlassen. Der zuständige RBB soll dabei keinen Einfluss auf die Art der Vollstreckung haben.

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  2. Gorox

    Gorox Gold Member

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    Selbst der kleinste Pflichtverteidiger boxt sie da wieder raus.
     
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Und warum ?
    Erzwingungshaft ist doch ein ganz legales und normales Mittel. Wird bei anderen Gelegenheiten auch angewendet.
    Ob sie nun Radio oder Fensehen nutzt ist ja nun 1. unerheblich und 2. unglaubwürdig.
     
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  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Darum geht es doch gar nicht! Es geht nur darum, dass man Deutschland und der Welt zeigt was aus unserer GEZ geworden ist. :cool:

    Nee du! Du kriminalisierst hier Leute und setzst diese mit Schwerstkriminellen auf einer Stufe und das ist absurd. Das wissen auch die Rundfunkanstalten und deshalb ziehen ja kurz vor Haftantritt ihre Forderungen zurück -denn am meisten fürchten sie solche Bilder wo alleinerziehende von ihren Kindern getrennt werden nur um eine willkürliche GEZ-Gebühr abzusitzen.
     
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  5. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ob die Gebühr gerechtfertigt ist oder nicht spielt keine Rolle, sie ist gesetzlich geregelt und damit eine Steuer.
    Andere werden wegen Steuerbetrug auch inhaftiert, ob das nun eine alleinerziehende Mutter ist oder nicht spielt keine Rolle.
    Ja sie ist strenggenommen kriminell wie z.B. Höhnes auch zwar mit anderen Summen deshalb hat der ja auch mehr bekommen.
    Wenn D lange genug dei Parkknöllchen nicht bezahlst wird auch Erzwingshaft angeordnet.
    Das hat nichts mit Schwerstkriminellen zu tun.
    Für das Kind wäre es vielleicht sogar besser wenn sie von ihrer Mutter die kein gutes Beispiel abgibt getrennt würde.
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    @suniboy, du tust dir sicherlich einen größeren Gefallen, wenn du die "Inkassoagentur der ÖR" nicht GEZ, sondern Rundfunkbeitragservice nennst. Also die Kurzform. Die Langform ist typisch "öffentlich-rechtlich" - ohne Sinn und Gespür für Namensgebungen.
    Somit gibst du den Besitzstandswahrern weniger Angriffsfläche. ;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Oktober 2016
  7. Futuremann

    Futuremann Silber Member Premium

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    Man sollte die ÖR endlich abschalten. Das sind in Deutschland Methoden, wie im Mittelalter.
     
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  8. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    und dann jedem Anbieter zwischen 5 und 80€ monatlich in den Rachen werfen.
    Ich würde mal zusammenrechnen.
     
  9. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    2,99 für 8 Kanäle reicht eigentlich. Und ja, kann man derzeit bekommen. Wenn man schnelles Internet hat.
     
    DocMabuse1 gefällt das.
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    "Die Frage, ob ein bestimmter Ausdruck als Gattungsname oder als Eigenname gesehen werden muss, wird in manchen Fällen von Verwaltungsinstanzen und von Gerichten entschieden. Wenn festgesetzt wird, dass ein Ausdruck als Eigenname zu sehen ist, hat das meist zur Folge, dass es Beschränkungen bei der Verwendung des Ausdrucks gibt. Gelegentlich gibt es auch Fälle, bei denen Verwaltungsinstanzen oder Gerichte darüber entscheiden, wer einen bestimmten Gattungsnamen in einem bestimmten Kontext verwenden darf."

    Gattungsname – Wikipedia

    P.S. Der Klassiker ist das Tempo-Taschentuch: Kein Gericht kann dir verbieten ein Lidl-Taschentuch als Tempo-Taschentuch zu bezeichnen. ;)