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Rundfunkbeitrag-Verweigerin aus Haft entlassen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. April 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Weil sie sich weigerte, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, musste eine Frau zur Erzwingungshaft ins Gefängnis. Nun wurde sie aus der Haft entlassen.

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  2. Lefist

    Lefist Institution

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    Nachdem festgestellt wurde dass weder TV noch Radio in der Wohnung sind kann sie ja nicht schwarz sehen bzw. hören. ;)
    Wird der Justizfall incl. Aufenthalt ihr nun zu den Gebühren zusätzlich in Rechnung gestellt?
     
  3. Lt_Spock

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    Der Schuldner hat alle Kosten zur Abgabe einer Vermögensauskunft zu tragen (inkl. Haftbefehl, Vollstreckung und Haft). Der Gläubiger muss dabei in Vorkasse gehen und kann diese Kosten geltend machen. Vermutlich wird bei Frau Baumert der Gläubiger auf den Kosten sitzenbleiben (würde ich mir gerne auch so wünschen).
     
    DocMabuse1 und Lefist gefällt das.
  4. Gast149901

    Gast149901 Guest

    Interessant wäre hier, die Umstände ihrer Haftentlassung zu kennen.
    Hat hier jemand Einfluss auf die Entlassung genommen?
     
    baerlippi gefällt das.
  5. Lt_Spock

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    Naja ein Hafttag kostet im Durchschnitt 150€. Die Kosten für den Versuch der Beitreibung von 191€ über eine erzwungene Vermögensauskunft belaufen sich für die LRA also auf knapp 10000€. Vielleicht ist irgendeinem Conntroller bei der LRA (falls es sowas was gibt) das monetäre Mißverhältnis aufgefallen. Das glaube ich persönlich aber nicht, da der ÖR ja dann mit seinen Milliarden haushalten könnte und nicht 5-stellige Summen zur Beitreibung niedriger 3-stelliger Summen investieren würde.

    Wobei die ganze Aktion aus PR-Sicht ein Schlag ins Kontor ist und das Analphabeten-Image des ÖR nur weiter befeuert.
     
  6. fernsehopa

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  7. stargazer01

    stargazer01 Platin Member

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    Vielleicht fürchtet man einfach schlechte Presse.
     
  8. Lt_Spock

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    Übrigens kann die Beugehaft nicht in demselben oder in einem anderen Verfahren, das dieselbe Tat zum Gegenstand hat wiederholt werden. D.h. nochmals Beugehaft wegen Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags wirds für Frau Baumert nicht mehr geben.
    Einerseits weil die LRA das Verfahren nicht einstellen wird, was ja quasi einer Rechtmäßigkeit der Nichtzahlung gleichkommen und ein entsprechendes Singal senden würde und andererseits ein neues Verfahren in der gleichen Sache wie beschrieben eine nochmalige Beugehaft ebenfalls ausschließt.

    Salopp formuliert haben wir in Deutschland schon ein Rechtssystem welches durchaus als Täterschutzprogramm durchgehen kann (s.a. der Fall Hoeneß)
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2016
  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Na ja, dann schicken die halt die nächsten 30 Jahre wieder und wieder einen Gerichtlichen Mahnbescheid.
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Gabs denn gute? :oops: