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Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. August 2014.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Laptop oder Tablet einschalten, ein bisschen Surfen und dann einfach auf Play drücken – so schnell kommt man heutzutage im Internet in den Genuss seines Lieblingsfilms oder seiner Lieblingsserie. Streaming-Portale sprießen seit Jahren wie Pilze aus dem virtuellen Boden des World Wide Web. Doch Vorsicht! Beim Streaming befindet man sich schneller in der juristischen Gefahrenzone, als einem lieb sein kann. Was ist also erlaubt und was nicht?

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  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Deutschland keine Wirkung?

    EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt | heise online

    So wie ich die Entscheidung des EuGH interpretiere darf man Streams nutzen und eine sog. Cache-Kopie wäre rechtlich zulässig.

    Oder muss das Urteil des EuGH zuerst noch von einem dt. Gericht bestätigt werden?
     
  3. KLX

    KLX Lexikon

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    ...
     
  4. leghorn

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    Der Author des Artikels möge sich bitte die Legaldefinition von "Raub" ansehen. Dringend!
     
  5. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    In den Artikel fehlt die Grauzone "Umgehung der Ländersperre"

    Also z.B. die Nutzung von Netflix USA mittels VPN-Dienst. Zu einen ist es legal da man bezahlt zum anderen ist es illegal da die Rechte in Deutschland nicht vorhanden sind.

    Beim Anschauen von House of Cards via Proxy verletzt man die Rechte von Sky da diese Anbieter die Rechte in Deutschland besitzen.
     
  6. wegra

    wegra Gold Member

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Wie ist das eigentlich, wenn ich in BAWÜ SRF über einen Stream live anschaue? Werde ich dafür auch "erschossen" ? Was ist mit dem der SRF in Singen über DVB-T ansieht? Oder derjenige der in Reutlingen den Sender über Kabel guckt?

    Soweit ich weiß gibts auch hier keine rechltiche Klarheit.

    Aber mal ehrlich: Wo kein Kläger da kein Richter. Oder wollen die "Rechteinhaber" gegen alle vorgehen, die in BAWÜ den Schweizer oder auch den Österreichischen "Overspill" empfangen können? Na dann mal viel Spaß!

    Jedenfalls ist es für uns im Süden viel aktraktiver Filme ohne Werbung in ORF oder SRF anzusehen als Werbung, die durch Filmschnipsel unterbrochen wird.
     
  7. kromvel93

    kromvel93 Junior Member

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  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Beim Betrachten von Video-Inhalten wird aber meist nicht nur gestreamt und im Cache gespeichert, fast alle Plattformen nutzen den "progressive download". Dass der davon umfasst ist, ist zumindest zweifelhaft. Außerdem muss die Nutzung nach Art. 5 der Richtlinie "rechtmäßig" sein, um privilegiert zu sein, womit man sich dann wieder im Kreis dreht.

    Das Urteil ist insofern nichts Neues. Sofern ein Stream "offensichtlich rechtswidrig" ist, hilft auch die Privilegierung nicht weiter und selbst eine Cache-Kopie wäre rechtswidrig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2014
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Terrestrischer Overspill ist völlig legal, da gibt es auch keine "Unklarheiten".

    Wie Du in Baden-Württemberg SRF über einen "Stream live " anschaust, der in der Regel ja geogeblockt ist, ist mir allerdings nicht klar.
     
  10. Kai F. Lahmann

    Kai F. Lahmann Board Ikone

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    AW: Nutzung von Online-Streams: Was darf ich und was nicht?

    Da es kaum Urteile zum Urheberrecht gibt, kann man vieles vermuten und weniges sicher sagen. Sicher ist nur, dass es durchaus schon Abmahnungen gegeben hat, obwohl der Inhalt vom Urheber selbst zur Verfügung gestellt wurde. Auch Abmahnungen gegen den Willen des Urhebers bei Inhalten unter CC-Lizenz gab es schon…