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Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern teilweise unzulässig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. September 2013.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Rundfunkbeitrag hat zum wiederholten Mal die Gerichte beschäftigt. Im aktuellen Fall ging es um den Meldedatenabgleich, den der Beitragsservice durchgeführt hatte. Das Gericht erklärte das Vorgehen in Teilen für unzulässig.

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  2. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern teilweise unzulässig

    Wie soll das denn funktionieren?

    Früher war ein Rundfunkempfangsgerät notwendig wenn man zahlungspflichtig war, heute ist es , übertrieben gesagt die pure Existenz des Menschen das man zahlen muß.

    Ein anderer Wohnort belegt niemals das man früher ein Rundfunkempfangsgerät besessen hat und dessen Besitz ist heute belanglos, "jeder" muß zahlen.

    Ich bin aber dafür das man das ganze Rundfunksteuer nennt, Beitragsservice hört sich positiv an, daß ist es aber nicht.
     
  3. UM-Patal

    UM-Patal Board Ikone

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    AW: Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern teilweise unzulässig

    Damit muss das ganze Verfahren sofort auf Eis gelegt werden.
     
  4. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern teilweise unzulässig

    Mich wundert das man überhaupt auf die Idee gekommen ist vorherige Wohnsitze auszuspionieren, ich sehe da überhaupt keinen Sinn drin außer Datensammelwut, aber vielleicht hat ja die NSA danach gefragt :D
     
  5. digisatelli

    digisatelli Wasserfall

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    Und was ist bei uns, meine Frau sollte auch GEZ bezahlen, nur weil sie ein anderen Nachnahmen hat.Das war ein Zirkus, wir mußten doch tatsächlich eine amtl. Bestätigung der Heiratsurkunde dahin schicken, aber von Erstattung der Kosten keine Rede. Frechheit.
     
  6. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern teilweise unzulässig

    Einfach nichts bezahlen. Punkt aus.
     
  7. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern teilweise unzulässig

    Ja und woher kommt dann das Geld für das Programm?

    Die ÖR (besonders die Sparten- und Kulturkanäle) werden hier überwiegend geschaut. Da hab ich auch kein Problem damit, für die Unterhaltung zu zahlen.
    Wer nicht zahlt und damit im Forum immer wieder nach Schulhofmanier hausiert, sollte wenigstens die Konsequenz besitzen die Programme zu meiden oder zumindest den Ball flach zu halten.
    Leider schafft Du wohl beides nicht...
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern teilweise unzulässig

    Das ist alles richtig, nur wirst du nichts bewirken. Manch einer muss eben hier den Maulhelden spielen. Verräterisch sind da schon die pseudo-energischen Schlussformeln wie: Punkt. Aus.
    Nun, wer das eben braucht...
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern teilweise unzulässig

    Naja, Sinn macht das schon, da man ja schon Teilnehmerkonten auf Adressen führt. Mit der Info könnte man es vermeiden, dass Personen über verschiedene Adressen doppelt und dreifach angeschrieben werden, die ggf. nur vergessen haben, ihre Anschriftenänderung der GEZ mitzuteilen. Das macht viele Menschen auch nicht glücklich.

    Richtig ist aber, dass man sich fragen kann, ob dies zwingend erforderlich ist. Dann darf es aber auch keinen Aufschrei geben, wenn sich dann die BILD wieder beschwert: "Hilfe, die kassieren dreimal von mir ab, obwohl ich die Wohnung doch schon lange nicht mehr habe".
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern teilweise unzulässig

    Ich habe auch kein Problem, dafür zu zahlen und tue es auch. Deswegen darf man trotzdem dieses "Wohnungssystem" kritisieren. Die Art und Weise wie der Beitrag verlangt und eingezogen wird, ist falsch. Das ist keine Kritik am ÖR an sich, sondern nur an der Art und Weise wie man das Geld dafür einsammelt.
    Es darf meines Erachtens nicht sein, dass man einfach sagt, jeder der eine Wohnung besitzt, selbst wenn er darin nur ein Bett und einen Tisch stehen hat, zur Zahlung dieses Beitrags verpflichtet wird. Es ist und bleibt verfassungsrechtlich bedenklich. Mal sehen wie sich das weiter entwickelt. Wer ÖR schaut soll ihn zahlen, und ja, ich sage auch, wer TV schaut soll ihn zahlen. Aber nicht diese Regelung, das ist mir zu willkürlich, man macht es sich zu einfach.