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EU-Gericht entscheidet gegen DVB-T-Förderung in Berlin und Brandenburg

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. Oktober 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Berlin - Das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (EuG I) hat eine Klage des Bundes, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) und des Lokal-TV-Senders FAB abgewiesen, die sich gegen ein Urteil der EU-Kommission, die DVB-T-Einführung zu fördern, richtete.

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  2. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: EU-Gericht entscheidet gegen DVB-T-Förderung in Berlin und Brandenburg

    Und wer bezahlt die ganze K a c k e ?

    :eek: