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BGH: Erotikseiten müssen mehr auf Jugendschutz achten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. Oktober 2007.

  1. DF-Newsteam

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    Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil die Forderungen der Medienwächter zum Jugendschutz im Internet bestätigt. Somit ist die Altersprüfung mittels des "Persocheck"-Verfahren unzureichend.

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  2. Phalep

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    AW: BGH: Erotikseiten müssen mehr auf Jugendschutz achten

    Ich würde auch niemals meine Perso-Nr. ins Netz schicken.

    Ich habe den X-Check Dongel. Das geht via Postident.
    War zwar Rennerei aber was tut Man(n) nicht alles gürs Auge :D