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1 %-Regelung Petition

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von el Pocho, 16. März 2013.

  1. Gag Halfrunt

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Das hat nichts mit "Firmenwagen" zu tun, sondern ist die stinknormale Praxis in nahezu jedem Unternehmen, dass die Angestellten einen Rabatt auf die selbst hergestellten Waren und Dienstleistungen erhalten.

    Der geldwerte Vorteil, der sich aus Belegschaftsrabatten beim Bezug eigener Produkte und Dienstleistungen ergeben, ist ebenfalls zu versteuern.

    Platt gesagt: Also selbst wenn der Autohersteller seinem Angestellten ein 50.000-Euro-Auto schenkt, so muss dieser die 50.000 Euro dann als Einkommen versteuern.
     
  2. Eisenbahnfan

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    Richtig. Die Frage ist nur, wie viele (oder besser gesagt, wie wenige) das auch tun.
     
  3. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Von der 1% Regelung profitieren Oldtimerfans. Wer sich z. B. ein Käfer Cabrio für 20.000 € kauft und als Geschäftswagen nutzt, muss nur 1% vom damaligen Listenpreis versteuern.
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Steuerhinterziehung ist hier aber nicht das Thema, sondern das reguläre Steuerrecht.
     
  5. Gag Halfrunt

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    ... was umso deutlicher zeigt, wie unsinnig diese Regelung ist.
     
  6. Eisenbahnfan

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    Es bringt aber auch nichts, wenn man davor die Augen verschließt, gem. dem Motto "... dass nicht sein kann, was nicht sein darf...".
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Völlig richtig.

    Nur lass uns dann bitte auch in diesem Rahmen hier auch gleich über die Beschneidung von Frauen in Afrika sprechen. Oder die Unterwanderung der Tariflöhne in vielen Branchen. Oder Falschparker in der Innenstadt.
     
  8. Eisenbahnfan

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    Im Gegensatz zu deinen Beispielen hat das was ich geschrieben habe zumindest ansatzweise mit dem Thema zu tun.
     
  9. horud

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Das Problem der 1%-Regelung ist z. B. bei einem Unternehmer selbst (nicht bei Geschäftswagen von Angestellten), wenn er nicht genügend lfd. Kfz-Kosten hat, um die 1%-Regelung zu überschreiten. Das ist bspw oft so, wenn der Wagen schon abgeschrieben ist. Zwar wird dann die der Betrag lt. 1%-Regelung auf den Betrag der Kosten gedeckelt, so dass zumindest kein Verlust entsteht, allerdings kann der Unternehmer dann faktisch auch keine Kfz-Kosten gelten machen, was nicht richtig ist, da die Kosten ja zumindest teilweise auch betrieblich angefallen sind. Das widerspricht grundsätzlich dem Steuersystem, dass betrieblich angefallen Kosten auch abzugsfähig sein MÜSSEN!.

    Einfaches Beispiel: Tante Emma fährt mit ihrem 10 Jahre alten Pkw jede Woche zum Großmarkt, um für ihren Laden Produkte einzukaufen. Der Pkw Mercedes (AK damals 40.000 € brutto) ist längst abgeschrieben, an Kfz-Kosten fallen 3.000 € an. 1% von 40.000 € x 12 Monte = 4.800 €. Diese 4.800 € werden dann zwar auf die 3.000 € tatsächliche Kosten gedeckelt, faktisch kann die Tante Emma aber genau null Euro an Kfz-Kosten absetzen. Richtig ist das nicht. Früher hat man einfach einen pauschalen Abschlag für die Privatnutzung gemacht, sagen wir 30% auf die 3.000 €. Das war schon gerechter.

    Der Gesetzgeber und die Gerichte reden sich damit raus, dass man ja grundsätzlich die Wahl hat, ein Fahrtenbuch zu führen. Aber wer das schon mal gemacht hat, läßt das irgendwann bleiben oder mogelt ganz einfach. Dazu ist es schlicht unzulässige Schikane, denn man misstraut dem Steuerpflichtigen ohne nachweisbaren Grund, seine private Nutzung selbst einschätzen zu können. Was der Gesetzgeber anhand den vorhandenen Richtdaten auch selbst ohne Probleme festsetzen könnte (früher ging das ja auch). Auch das widerspricht grundsätzlich dem Steuersystem. Aber der Gesetzgeber nutzt dies zu seinem eigenen Vorteil aus. Es geht nur ums Geld, nicht um Gerechtigkeit.

    Die 1%-Regelung ist eine willkürlich und ohne Praxisbezug eingeführte Strafregelung, die nur den Zweck hat, mehr Geld in die Staatskassen zu spülen, indem man sich ganz bewusst über grundlegende Regeln der Steuersystematik hinwegsetzt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. März 2013
  10. Gag Halfrunt

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    AW: 1 %-Regelung Petition

    Weder die legale Vorteilnahme durch Belegschaftsrabatte noch die illegale Vorteilnahme durch Steuerhinterziehung haben etwas mit dem Thema zu tun. Auch nicht ansatzweise.