1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

1&1 Kündigen, neue MVL

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von Johnny21880, 17. April 2007.

  1. Johnny21880

    Johnny21880 Junior Member

    Registriert seit:
    5. August 2006
    Beiträge:
    142
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    Hallo, habe seit dem 31.05.05 eine 1&1 Flatrate,
    damals stand auf der Rückseite des Vertrags das sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr verlängert wenn nicht 4 Wochen vorher zum Monatsende gekündigt wird.
    Wollte jetzt gestern den Vertrag online zum 31.05.07 kündigen, da wurde mir aber nur die Option zum 28.05.08 zu kündigen angeboten.
    AGB's online bei 1&1 geguckt, da steht jetzt 8 Wochen vorher zum Monatsende.
    Jetzt zu meiner Frage:
    Bei meinem Vertragsabschluss standen 4 Wochen im Vertrag, ich habe seither auch keine Tarifänderung oder sonstiges vorgenommen, ist es jetzt nicht seitens 1&1 ein Vertragsbruch einfach so mal unbemerkt die AGB's zu ändern, vor allem für Leute mit Altverträgen?
    Kann ich rechtlich darauf bestehen zum 31.05.07 zu kündigen?
     
  2. DerBandit

    DerBandit Silber Member

    Registriert seit:
    15. Oktober 2006
    Beiträge:
    804
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: 1&1 Kündigen, neue MVL

    Wenn in deinem Vertrag 4 Wochen stehen und du keine AGB Änderung bekommen hast, dann sollte das wohl gehen. Aber vorher genau im Vertrag lesen ob da auch wirklich 4 Wochen steht.
     
  3. Johnny21880

    Johnny21880 Junior Member

    Registriert seit:
    5. August 2006
    Beiträge:
    142
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: 1&1 Kündigen, neue MVL

    Also, die AGB's waren damals der Auftragsbestätigung beigefügt.
    Wortwörtlich steht dort unter Punkt 7.4:

    "Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu 6 Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen."

    Bei den neuen AGB's im Netz steht:
    7.6

    Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
     
  4. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

    Registriert seit:
    17. Oktober 2002
    Beiträge:
    8.872
    Zustimmungen:
    258
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: 1&1 Kündigen, neue MVL

    Irgendwo stand auch einmal, dass die AGB von 1und1 immer unter www.1und1.de nachgelesen werden kann.

    Inwieweit 1und1 damit seiner Mitteilungspflicht nachkommt ist dabei aber fraglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2007
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.695
    Zustimmungen:
    24.750
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: 1&1 Kündigen, neue MVL

    Also der Verweis auf das nachlesen im Internet reicht meines Erachtens nicht aus. Vor allem nicht, wenn der Kunde keine Mitteilung über eine nachlesenswerte Änderung bekommen hat.

    Meines Erachtens hat Johnny hier beste Karten, aus der Nummer so wie beabsichtigt Ende Mai 2007 rauszukommen. AGB Änderungen unterliegen der Zustimmung des Kunden. Dazu muss 1&1 nachweisen, dass der Kunde erstens die neuen AGB zur Kenntnis bekommen hat und zweitens abgenickt. Dürfte schwierig werden. Daher Johnny..bleib dran, hol Dir zur Not anwaltliche Hilfe und lass dich nicht einfach so abspeisen.
     
  6. Johnny21880

    Johnny21880 Junior Member

    Registriert seit:
    5. August 2006
    Beiträge:
    142
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: 1&1 Kündigen, neue MVL

    Ich hab ja auch noch besseres zu tun wie ständig die AGB's nachzulesen...
    Ich seh die Sache so, zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses galt 4 Wochen, daher sehe ich dies so als Vertragsgegenstand an.
    Die können ja nächste Woche wieder was anderes reinschreiben, z.B. muss 5 Jahre vorher zum Monatsende gekündigt werden. :rolleyes:
    Für Leute die Neuverträge abschliessen ist das dann so, die können aber meines erachtens nicht einfach was ändern und den Altkunden so aufzwängen.
    Das man die AGB's auf änderungen im Netz kontrollieren muss steht da jetzt auch nix...
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.254
    Zustimmungen:
    27.225
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: 1&1 Kündigen, neue MVL

    Solange Du den Vertrag selbst nicht geändert hast gelten die AGBs bei Vertragsabschluß.
    Bei mir wollte das 1&1 auch abziehen haben es dann aber bei Vorlage der AGBs meinerseits sein lassen.:p
    Sie fingen dann zwar mit "Spielchen" an. Ich hatte noch eine Domane die im Vertrag Inclusive war und diese gleichzeitig bei der Kündigung angegeben hatte. Diese sollte ich dann auf einmal extra kündigen, ansonstenn sollte mir dies in Rechnung gestellt werden. Nachdem ich dies gemacht hatte bekam ich ein Schreiben das ich doch schon gekündigt hätte und diese in bereits in Bearbeitung sei.:eek:
    Daraufhin mehre Nervanrufe warum ich denn gekündigt hätte. ich daraufhin weil viel zu teuer ist. Sie wollte mir dann einen neuen Vertrag andrehen der nur 5€ kosten sollte aber mit 2 Jahren Vertragslaufzeit. :eek:
    Habe dankend abgelehnt!

    Gruß Gorcon
     
  8. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

    Registriert seit:
    17. Oktober 2002
    Beiträge:
    8.872
    Zustimmungen:
    258
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: 1&1 Kündigen, neue MVL

    Nun weiß ich ja leider nicht, wie das rein rechtlich mit der Mitteilungspflicht bei den AGB geregelt ist. Bin ja auch kein Paragraphenreiter. :D

    Allerdings könnte Folgender Satz von Interesse sein:
    Dann würde ich in der Tat, wie @Gorcon es schon geschrieben hat, per Einschreiben kündigen, eine Kopie der alten AGB beilegen und auf eben diesen Satz in den geltenden AGB hinweisen.

    Da hast du völlig recht. Das war nur ein Kommentar aus einem anderen Forum. Zum Punkt Änderungen der AGB findet sich doch tatsächlich folgender Absatz in den AGB:
    Im Jahre 2005 hieß das noch so:
    Da sieht es doch gleich noch besser aus für dich. Ich drücke dir die Daumen.

    PS: Schau mal bei www.onlinekosten.de in's Forum. Da gibt's ein paar Leute, die sich damit beschäftigen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2007
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.695
    Zustimmungen:
    24.750
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: 1&1 Kündigen, neue MVL

    "Textform"...das kann auch Email oder Fax sein ;)

    Meines Erachtens machen es sich viele Unternehmen im digitalen Zeitalter so einfach. Schicken ne Mail mit neuen AGBs und wer nicht in 4 Wochen Widerspruch einlegt, kriegt die reingedrückt. Dabei mangelt es der Mail bereits am Zugangsbeweis. Kein Gericht wird ne Email als Zugangsbeweis werten, wenn der Kunde sagt, er wurde nicht informiert. Sowas muss mind. per Übergabeeinschreiben raus, aber das würde viel zu teuer. Guck doch PREMIERE an..schicken SC per 55 Cent Brief. Da sträubten sich mir auch immer die Nackenhaare. Und wenn nix ankam, kam meist noch Inkassopost hinterher, weil man den Nicht-Zugangsbeweis einfach mal auf den Empfänger verlegt hat.
     
  10. BarbarenDave

    BarbarenDave Board Ikone

    Registriert seit:
    24. März 2003
    Beiträge:
    4.651
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: 1&1 Kündigen, neue MVL

    Bei mir war es genau so. Wollte den Vertrag bei 1&1 nach einem Jahr kündigen, auf einmal hieß es, dass die Mindestlaufzeit 24 Monate wäre.
    Naja, hab ich halt den kompletten Telefonanschluss bei der Telekom gekündigt und bin auf die Weise aus dem 1&1 Vertrag raus gekommen.
    Musste nur noch den Rest der Laufzeit 5 Euro für die Flat bezahlen, aber nicht mehr den DSL Anschluss.