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Ärger mit Elektronik-Versand (COMTECH)

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Sophoteros, 7. November 2010.

  1. Sophoteros

    Sophoteros Neuling

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    Hallo, ich habe bei COMTECH einen Receiver gekauft - ihn kurz getestet - und mich dann entschieden ihn zurückzusenden - da das Gerät nicht meinen Vorstellungen entsprach. Man sendete mir per Mail ein Rücksendelabel zu - und ich packte das Gerät sorgfältig wieder ein und schickte es zurück.

    Dann erhielt ich ein Mail: Da das Gerät "Kratzer" hätte würde man mir 10 Prozent abziehen. Eine Unverschämtheit. Ich habe das Gerät sorgfältigst behandelt.

    Auf meine Beschwerde (Ich habe es nur ausgepackt, zum Testen in Betrieb genommen - und dann wieder eingepackt/zurückgeschickt) hin hieß es plötzlich, das auspacken + testen des Gerätes rechtfertige bereits einen Abzug - in einem Ladengeschäft dürfte man ein Gerät ja auch nicht auspacken. Der Abzug sei durch die "AGB" gedeckt.

    Was meint ihr: Das ist doch Betrug ? Ich habe ein gesetzliches Rückgaberecht! Und um das Gerät zu prüfen/testen muß ich es nunmal auspacken ? Ein zugesandtes Hemd muss ich ja auch probieren - und wenn's nicht passt zurücksenden können. Und VOLL erstattet bekommen!

    Meiner Meinung nach eindeutig eine Masche, um dem Kunden die Versandkosten "auf's Auge zu drücken." Ich werde mir das nicht gefallen lassen.
     
  2. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Ärger mit Elektronik-Versand (COMTECH)

    Da der Händler das Gerät nicht mehr als neu verkaufen kann, darf er durchaus einen Abzug berechnen... Egal ob es die 14 Tage widerruf sind oder nicht.

    Die Gesetzesänderung die das verhindert ist leider noch nicht durch.
     
  3. Eukalyptusbaum

    Eukalyptusbaum Senior Member

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    AW: Ärger mit Elektronik-Versand (COMTECH)

    Hilft Dir zwar nicht weiter,aber bei Amazon wär Dir das nicht passiert.
     
  4. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Ärger mit Elektronik-Versand (COMTECH)

    Lies Dir das mal durch:

    Quelle: Rückgaberecht im Versandhandel: Ausprobieren ohne Wertersatz | heise resale
     
  5. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Ärger mit Elektronik-Versand (COMTECH)

    AGB interessiert keinen, das BGB ist bindend.
     
  6. MSNBC

    MSNBC Silber Member

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    AW: Ärger mit Elektronik-Versand (COMTECH)

    Richtig. Vor 6 Jahren hatte ich einen Receiver bestellt, da gab es ein selbstgemachtes Papiersiegel auf dem Karton, mit dem Öffnen des Kartons wäre das Rückgaberecht verwirkt. Am 13. Tag habe ich den buggy Receiver zusammen mit der defekten LNB zurückgeschickt, um einen anderen Receiver zu nehmen (und eine funktionierende LNB zu bekommen). Die versuchen es halt...
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Ärger mit Elektronik-Versand (COMTECH)

    Das BGH hat gerade erst vor ein paar Tagen sehr deutlich entschieden, dass die reine bestimmungsgemäße Inbetriebnahme eines Gegenstands, um es zu testen, keinen Abzug rechtfertigt.

    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...oogle-page-rankinguefung-bestellter-ware.html
     
  8. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Ärger mit Elektronik-Versand (COMTECH)

    Schon richtig...

    1. ist das Urteil aber noch nichts rechtskräftig.
    2. liegt der Fall vom TE wohl vor dem Urteil...
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Ärger mit Elektronik-Versand (COMTECH)

    Das ist irrelevant, denn der vom BGH verhandelte Fall war 2008. Wenn der BGH also der Meinung ist, dass 2008 schon kein Wertersatz zu zahlen ist, dann trifft das auch für den Fall des Thread-Erstellers zu, der nach 2008 eingetreten ist.
     
  10. Sophoteros

    Sophoteros Neuling

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    AW: Ärger mit Elektronik-Versand (COMTECH)

    Vielen Dank schon mal für die Antworten. Ich denke auch, daß ein Online-Händler nicht gesetzliche Vorgaben durch seine AGB "aushebeln" kann.

    Und die Prüfung der Ware muß dem Kunden möglich sein, ohne Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. Ein zugesandtes Hemd muß ich ja auch auspacken, anprobieren - und unter Umständen zurückschicken - wenn es nicht passt. Gleiches gilt in diesem Fall für den Receiver. Wenn ich von dem Gerät innerhalb der Widerrufsfrist nicht überzeugt bin muss ich es zurückschicken können...