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Änderungen der allgemeinen Geschäfsbdingungen (AGB)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Max&Moritz, 2. April 2025 um 20:12 Uhr.

  1. Max&Moritz

    Max&Moritz Senior Member

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    So langsam reicht es mit den ganzen eMails von SKY. Was soll das den jetzt schon wieder, hat jemand von euch
    darauf schon Einspruch erhoben ? und was soll sich da großartig ändern. Sollte man darauf einspruch erheben?
     
  2. Dirkules

    Dirkules Talk-König

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    Habe die E-Mail auch bekommen. Keine Ahnung was sich jetzt bei den AGB geändert hat. Habe keine Zeit und Lust sich das durchzulesen gehabt.

    Da ich monatlich Sky kündigen kann ist es für mich auch nicht so akut relevant.
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Es geht im Kern darum, dass sich Sky weitreichende Rechte einräumt, künftig Programminhalte oder Sender exklusiv über Sky Stream zu versenden.Für die Fälle dass man "keine Kabeleinspeisungsrechte mehr habe oder keine SAT Rechte für Inhalt XY erworben hat". Man kann widersprechen, behält dann offenbar seine alten AGB (wie ein Erfahrungsbericht zeigt), führt aber nicht dazu, dass wenn Sky meinetwegen Sky Bundesliga 1 HD exklusiv zu Stream verschiebt, derjenige mit alten AGB diesen weiter über Kabel bekommt bzw. extra für die 52 Kunden der Sender bei Vodafone verbleibt und Sky dafür weiß ich 12 Millionen Euro/Jahr Einspeisegebühr bezahlt. Wenn es also zu sowas kommt und der Kunde aufmuckt, wird er eben gekündigt, da Sky den Vertrag nicht mehr fortführen kann. Auch das haben sie mit den neuen AGB abgedeckt, wenn Sky und der Kun..äh Nutzer sich nicht einig werden.
     
  4. Dr-Oese

    Dr-Oese Senior Member

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    Die Änderungen der neuen Sky AGB sind doch andersfarbig (blau) gemarkert, somit kann man doch direkt sehen, was sich geändert hat.