1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kabelanschluss komplizierte Zuständigkeit für Leitungen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von emtewe, 20. Mai 2022.

  1. lg74

    lg74 Platin Member

    Registriert seit:
    7. Dezember 2021
    Beiträge:
    2.294
    Zustimmungen:
    1.330
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Interessant. Das Kabel auf dem Dach, das ein Blitzfänger und Blitzeinleiter sein könnte, interessiert ihn aber nicht? Oder ist das ein Blechdach? Da könnte man vielleicht Glück haben und wenn das Dach geerdet ist, "nur" Teilblitzströme einfangen. Ich bin an dieser Stelle aber nicht normkundig. @Dipol dürfte da mehr wissen. ;)

    Was sagt der TÜV-Nachbar denn zu solchen Aussagen?

    Gemäß MLAR ist eine Brandübertragung – unter Beachtung der erforderlichen Abstände, der Mindestdicken der durchdrungenen Bauteile sowie der Ausfüllung des Montageraums – ebenfalls nicht zu befürchten u.a. bei:
    • einzelnen elektrischen Leitungen,
    • Rohrleitungen mit einem Außendurchmesser bis 160 mm aus nicht brennbaren Baustoffen, ausgenommen Aluminium und Glas, auch mit Beschichtung aus brennbaren Baustoffen bis zu 2 mm Dicke,
    • Rohrleitungen für nicht brennbare Medien und Installationsrohre für elektrische Leitungen mit einem Außendurchmesser bis 32 mm aus brennbaren Baustoffen, Aluminium oder Glas.
    Rohr- und Kabelabschottungen | Brandschutz | Bauprodukte | Baunetz_Wissen

    Und frage ihn mal (freundschaftlich), ob seine Haltung auch für ein einzelnes 7 mm dickes HFFR-Kabel (halogenfrei, flammhemmend) nach Brandklasse B2ca s1a d0 a1 gilt.


    Dafür, dass es danach eigentlich nur besser gehen soll, ist das zumindest für mein Gefühl ne ganze Menge Geld. Bitte auch beachten: Unitymedia wird an KDG harmonisiert hinsichtlich der Netzbelegung. Ich weiß nicht, ob man dabei z.B. mit ARD und ZDF neu verhandelt und ob für alle eine Verbesserung kommt. Wenn nicht, wenn also KDG-Standard in NRW kommt, heißt das Re-Encoding der TV-Programme mit ca. halber Video-Bitrate gegenüber Satellit und Ausspeisen der Regionalversionen der Dritten, jeweils bis auf eine. Ich sehe aber gerade, dass zumindest letzteres heute schon der Fall ist bei HD. Was ex-Unitymedia sonst noch mit den Signalen gemacht hat. entzieht sich meiner Kenntnis.

    Vodafone-Baubetreuung: Kabelanschluss für Ein- und Mehrfamilienhäuser | Vodafone

    Was kostet ein Vodafone Kabelanschluss?

    Das hängt von Deinem persönlichen Bauprojekt ab. Die Kosten für Bauherren variieren bei einem Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus. Der Festpreis für den Bau eines Hausanschlusses ist 999 Euro. Eine genaue Auflistung der Preise und weitere Infos zu Zusatz- oder Arbeitsleistungen bekommst Du in der Preisliste Einfamilienhaus oder der Preisliste Mehrfamilienhaus.


    Hier gehts unten weiter: Kabelanschluss für Ihren Neubau

    Ich sehe hier wirklich einen Sonderfall, da im Haus bereits zahlende Kunden wohnen und nur der Anschluss autark gemacht werden soll. Da könnte man nochmal mit der Bauherrenberatung sprechen. In NRW könnte das

    Telefon 0800 88 88 718

    Mo bis Fr 08.00 bis 18.00 Uhr

    E-Mail immobilienwirtschaft.kmu@vodafone.com

    sein.
     
    emtewe gefällt das.
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.439
    Zustimmungen:
    19.324
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    Auf dem Dach sind 2 gemauerte Schornsteine mit geerdetem Metallrand, die Reste der Antennendurchführung sind rund einen halben Meter tiefer, direkt daneben. Keine Ahnung ob das reicht, aber wie gesagt, ginge es nach mir, wär das dumme Kabel längst weg.
    Aber deine Idee ist gut, ich werde den TÜV Menschen mal höflich nach seiner Meinung zu dem Dachkabel fragen, ich vermute er war noch nie auf dem Dach. Er wohnt im Haus 70, da funktioniert ja alles.
     
  3. Discone

    Discone Institution

    Registriert seit:
    2. Juni 2008
    Beiträge:
    19.838
    Zustimmungen:
    1.500
    Punkte für Erfolge:
    163
    Es gibt für DVB-T2 auch Unterdachantennen, oder Fassaden-Antennen mindestens 2 m unter den Dachkanten montiert (auch eine Sat-Antenne kann meistens an der Hausfassade, mit Abstand zum Dach dann ohne Blitzschutzerdung montiert werden). Antennen müssen sich nicht auf dem Dach befinden, DVB-T2 Zimmerantennen in Wohnungen plus IPTV können in der Eigentümerversammlung nicht verboten werden. > Was tun?
    Kann auch an der Fassade mit geringem Wandabstand (< 1,5 m ohne Erdung) montiert werden > WISI EE 06 |oder im Wohnzimmer aufstellen :)|
    Ein Gemeinschafts-Kabelanschluss ohne Nutzer kann dann gekündigt werden, den würde sogar Vodafone abschalten (Übergabe-Dose verplomben).
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Mai 2022
    emtewe gefällt das.
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.439
    Zustimmungen:
    19.324
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    An der Fassade kann ganz einfach etwas montiert werden, wenn die Eigentümergemeinschaft zustimmt. Das ist also nicht so einfach.
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Oktober 2007
    Beiträge:
    7.346
    Zustimmungen:
    810
    Punkte für Erfolge:
    123
    Bei Gebäuden mit Blitzschutzsystem sind Kamine nicht mit geerdeten Metallrahmen sondern überstehenden Fangspitzen oder Fangstangen zu schützen. Ob das Gebäude einen Äußeren Blitzschutz hat oder abweichend von den Blitzschutznormen jemand gebastelt hat, geht aus dem Input nicht hervor.

    Die Verlegung einer Verbindungsleitung über Dach lässt minimalstes Blitzschutzverständnis vermissen und wirkt selbst ohne Aufständerung wie eine ungewollte Fangleitung. Bei einem Einschlag wirken sich die Blitzströme in beiden Hausteilen mit voller Wucht aus.

    Ohne LPS wäre für die Antennenanlage die IEC 60728-11 zuständig, die außer Beispielbildern für Erdkabeleinspeisungen auch eines mit oberirdischer Signalzuführung über ein Tragseilkabel enthält. Das mit einem PA-Leiter, welcher kurios lange Umwege zur HES macht. Ein vergleichbar hirnloses Bild mit einer sogar aufgeständerten (Tragseil-?) Leitung gibt es nicht.

    Ohne baurechtlich vorgeschriebenes Blitzschutzsystem obliegt die Festlegung des Schutzlevels den Eigentümern und reicht vom VDE-gerechten Tod bis zum Optimalschutz mit getrennten Fangeinrichtungen für Dachaufbauten. Nach IEC 60728-11 sind nur für Außenantennen, die sich innerhalb von als sicher definierten Fassadenbereiche befinden, keine blitzstromtragfähige Antennenerdung mit mind. 16 mm² Cu und zertifizierten Verbindern vorgeschrieben.

    Tragseil-Freileitungen haben nach IEC 62305-2 ein doppelt so hohes Einschlagrisiko wie Erdkabel, müssen aber auch nur mit mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) oder mind. 4 mm² Cu (ungeschützt) in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. Dass Antennenträger auf gleicher Höhe blitzstromtragfähig geerdet werden müssen, Freileitungen aber nur mit geringeren Querschnitten, ist nicht plausibel aber Anerkannte Regel der Technik (= Norm).

    Als Mindestschutz, der den Namen eigentlich nicht verdient, müsste der Schirm des Dachkabels an beiden Gebäudeeintritten in den PA einbezogen werden und wenn ich etwas zu sagen hätte, kämen nach dem PA auch KAZ 12 und KAZ 11 hin. Die wären mit einem LPS Pflicht, machen aber nur in Kombination mit zwei PA-Leitern an die beiden Haupterdungsschienen Sinn.

    Da die Gebäude über zwei Stromanschlüsse verfügen, müssen die Haupterdungsschienen entweder über die Erdungsanlagen oder einen 16 mm² Cu miteinander verbunden sein. Mit der ungewollten Fangeinrichtung hätte ich bei jedem Gewitter ein mulmiges Gefühl.

    Über einen Brandschutzexperten, der nicht weiß wie man ein Koaxkabel an Haustrennwänden normkonform durchführt, schüttle ich den Kopf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Mai 2022
    emtewe und Discone gefällt das.
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.195
    Zustimmungen:
    3.026
    Punkte für Erfolge:
    213
    @emtewe
    Die Zuständigkeit hängt davon ab, wie das Vertragsverhältnis mit Vodafone aussieht. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, endet die Zuständigkeit von Vodafone am Hausanschlussverstärker.

    Es besteht aber auch durchaus die Möglichkeit mit Vodafone einen Servicevertrag abzuschliessen, der die Zuständigkeit Vodafones bis einschliesslich Antennensteckdose in den Haushalte bestimmt. Gibt es natürlich nicht gratis.
    Wenn ich es richtig verstehen, handelt es sich bei euch um eine uralte auf Kabel-TV umgestrickte Hausverteilanlage. Da stellt sich die Frage, ob die Verteilanlage den heutigen Anforderung, u.a. in Bezug auf die Schirmung, noch gerecht wird.
    Da könnte es durchaus Sinn machen, die komplette Hausverteilanlage zu sanieren.
    Heutzutage spielen da mitunter auch nicht nur das TV-Angebot, sondern auch "Schnelles Internet" eine nicht untergeordnete Rolle.
    Man muss sich bei der TV-Versorgung der Haushalte auch nicht zwangsläufig auf einen klassischen Kabelanschluss beschränken.
    Eine Umstellung auf eine Sat-ZF-Verteilung sollte heutzutage auch kein sonderliches, zumal praktisch jedes TV-Gerät ab Modelljahr 2010 über Triple-Tuner verfügen, mit denen zumindest DVB-C und DVB-S2 genutzt werden können.
    Natürlich könnte man DVB-S(2) auch nach DVB-C transkodieren.
    Und da gibt es dann diverse Kabel-TV-Anbieter, bei den man Angebote einholen könnte. Die Auswahl solcher Anbieter ist nicht überall identisch und hängt mitunter auch von der Anzahl der zu versorgenden Wohneinheiten ab.
    Evtl. kann auch, wenn vor Ort verfügbar, Glasfaser in Betracht bezogen werden. Oft ist dabei auch die klassische TV-Versorgung möglich; je nach Anbieter über DVB-C und/oder DVB-S(2).

    DVB-T2 ist nicht unbedingt die beste Wahl, da das Programmangebot recht überschaubar ist. Darüber werden keine Fremdsprachenprogramme angeboten. Auch für Menschen mit Migrationshintergrund gilt die Meinungsfreiheit und haben mitunter Anspruch auf den Empfang von TV-Programmen in ihrer Muttersprache. Sollte man sich für DVB-T2 entscheiden, kann es passieren, dass die Eigentümergemeinschaft vereinzelt individuelle Satanlagen dulden muss.
    Mitunter werden noch TV-Geräte ohne DVB-T2 HD-Unterstützung verwendete. Entsprechende Haushalte brauchen dann mind. eine geeignete DVB-T2-STB benötigen.

    Und da ist dann noch IPTV. Das erfordert eine zuverlässige Internetversorgung und erfordert in den Haushalten entsprechendes Empfangsequipment.

    Sollte eine Komplettsanierung in Fragen kommen, zunächst sondieren, welche Anbieter in Frage kommen und ggf. Kostenvoranschäge einholen. Daber aber nicht auf einen von dir favorisierten Verbreitungsweg beschränken. Wenn das Thema in der Eigentümerversammlung werden sollte, ist es von Vorteil möglichst viele Optionen inkl. deren Vor- und Nachteilen zu erwähnen.
     
    emtewe gefällt das.
  7. Thomas H

    Thomas H Board Ikone

    Registriert seit:
    1. Juni 2008
    Beiträge:
    4.063
    Zustimmungen:
    453
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Technisat DigiCorder HD S2
    Hm, wie sieht denn die Verkabelung IN dem betreffenden Gebäude Nr. 68 selber aus?
    Und wie wird das Signal welchen von Nr. 70 rüberkommt, im Gebäude 68 auf die einzelnen Wohnungen verteilt?
    Denn wenn die Verkabelung, sprich die Kabel, auch aus den 1980/90er Jahren ist. dann entspricht die wohl nicht mehr den aktuellen Erfordernissen für Kabel TV und Internet!
    Stichwort wäre da wohl Rückkanaltauglichkeit.
    Ich würde da falls es z.B. Kabelschächte in die einzelnen Wohnungen gibt, vom Neuen HPÜ an alle Wohnungen gleich Neu verdrahten!
    Sprich Nägel mit Köpfen machen!
    Das wäre Einmal ein Aufwand und Dreck, aber dann wäre das Thema für Jahre vom Tisch!
    Ggf. kann man auch mal mit dem Kabelnetzbetreiber reden, ob der das evtl. auch übernimmt.
    Auf alle Fälle sollte dann da auch ein Kostenvoranschlag her, über die gesamten Kosten, damit die Hausgemeinschaft weis, welche Kosten auf die zukommen!
     
    emtewe gefällt das.
  8. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.117
    Zustimmungen:
    27.175
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Das wollen aber die Miteigentümer ja nicht. :rolleyes:
     
  9. Thomas H

    Thomas H Board Ikone

    Registriert seit:
    1. Juni 2008
    Beiträge:
    4.063
    Zustimmungen:
    453
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Technisat DigiCorder HD S2
    Sorry, dann sind sie, meiner Meinung nach, einfach Dumm und schauen nur aufs Geld und nicht auf den langfristigen Nutzen!
    Eine Komplette Lösung kostet zwar mehr, aber hat dann Jahre oder Jahrzehnte Ruhe!
    Wenn man die Mehrkosten dann später durch die abgelaufenen Jahre teilt, fällt dass kaum mehr ins Gewicht!
     
    Gorcon gefällt das.
  10. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.117
    Zustimmungen:
    27.175
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Nutzen ist den doch fast immer egal.

    In meiner ehemaligen Wohnung wurde der Kabelanbieter gewechselt was zur Folge hatte das alles neu verkabelt werden musste.
    In meinem Hausaufgang (mit 10 Etagen) hatte es aber ein Mieter nicht nötig für die Verkabelungsarbeiten die Monteure in die Wohnung zu lassen so das insgesamt 3 Termine platzten.
    Man sollte auch bedenken das die restlichen Mieter dann auch die Faxen dicke hatten und nicht jedes mal einen Tag Urlaub nehmen wollten nur weil einer keinen Bock drauf hatte. (der hatte den Kabelanschluss auch nicht benutzt).
    Das Ende vom Lied war es musste die alte Verkabelung weiter genutzt werden und vom ex Kabelanbieter "abgekauft" werden.

    Was geht mich fremdes Leid an wird sich dieser Mieter gesagt haben. :rolleyes: