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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. KTS

    KTS Talk-König

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    Nur bei solchen Taten? Generell haben mMn "Gäste" ihr Bleiberecht in Deutschland verwirkt, sobald irgendeine Straftat erfolgte. Wenn ich Gäste im Haus habe und die beklauen mich, fliegen sie auch aus dem Haus. Und bei den drei Vergewaltigern gehe ich mal davon aus das sie eh schon Polizeibekannt sind. Es braucht schon eine Menge Gewaltpotential für solch eine Tat.
     
  2. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    @KTS , ich kann dich verstehen und wäre auch völlig bei dir, wenn da das von @kjz1 zitiertes Gesetz nicht wäre. Man könnte auch hergehen und meinetwegen sie in ein Knast wie in USA einsperren, so dass sie lebenslang nie herauskommen würden.

    Tja, die Höchststrafe für die Jugendlichen beträgt „leider“ „nur“ 10 Jahre, falls sie für voll schuldfähig erklärt werden und sie auch so abgeurteilt werden.
     
  3. KTS

    KTS Talk-König

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    auch wenn ich nicht Grundsätzlich konform mit der amerikanischen Rechtssprechung bin, bei manchen Straftaten sind 10 Jahre einfach nicht genug und ja, mache Menschen dürfen wirklich nie wieder in Freiheit kommen.
     
    fröhn 1 und Coolman gefällt das.
  4. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Sorry, übertreibst du nicht ein bisschen? Wirklich bei jeder kleinsten Straftat sofort abschieben? Bei aller berechtigten Empörung sollte man trotzdem die
    Verhältnismäßigkeit beachten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Juli 2021
    Monte gefällt das.
  5. KTS

    KTS Talk-König

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    Finde ich überhaupt nicht.
     
  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Mann könnte auch dazu übergehen, das jene mit ab mittelschweren Straftaten nur noch der Duldung unterliegen,
    Sprich, wenn der Asylgrund wegfällt, sofort eine Abschiebung ins Heimatland erfolgt.

    Vergewaltigung ist eine harte Straftat.
    Auch zähle ich zu bis mittelschwer, wiederholte Straftaten, also wer 10 mal im Supermarkt klaut, wird ähnlich behandelt.
    Analog zum Drogenhandel, nicht Drogenkonsum.
     
  7. Linde

    Linde Senior Member

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    in dem Artikel stand "Asylbewerber", also nicht abschließend geprüft?
    Meiner Meinung nach dürfte kein Bewerber vor Abschluss der Prüfung frei herumlaufen.
    Wenn berechtigt und integrationswillig, herzlich willkommen, ansonsten ab in die Heimat.
     
    fröhn 1 gefällt das.
  8. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Zum Glück ist es nur eine Meinung.:rolleyes:

    Wie willst du prüfen, ob jemand in einem oder zehn Jahren zum Vergewaltiger wird?
     
  9. SteelerPhin

    SteelerPhin Wasserfall

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    Je mehr "kleine Straftaten" geduldet bzw. nicht konsequent geahndet werden, desto größer werden die Ressentiments gegen friedliche, sich integrierende Asylbewerber.

    Das Fehlverhalten einer Gruppe, erschwert daher auch die Akzeptanz anderer Flüchtlinge/Asylbewerber, auch deshalb sollte konsequent ab einer bestimmten Schwelle an Delikten, abgeschoben werden.
     
    Pedigi, Redfield, KTS und 2 anderen gefällt das.
  10. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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