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Ende der Kabel-Nebenkosten terminiert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. April 2021.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Habe ich ja geschrieben! :rolleyes:
     
  2. h00bi

    h00bi Junior Member

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    Wenn bei dir Kabelinternet läuft weil du einen Internetarif gebucht hast, dann liegt da auch TV Signal an, ob du TV gebucht hast oder nicht, ob du das in den Nebenkosten bezahlst oder nicht.
    In einer Baumstruktur kann das nicht einfach abgeschaltet werden ohne dein Internet abzuschalten.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Hier gibt es keine Baumstruktur.
    Internet beinhaltet zusätzlich auch den Kabelanschluss. Aber Wer kein Kabel haben will der nutzt dann auch kein Internet über Kabel.
    Technisch kann man aber Kabel TV auch abschalten wenn man nur Internet will. Die Frequenzbereiche lassen das zu.
     
  4. joegillis

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    Es gibt auch da entsprechende Sperrdosen für die Baumstruktur:
    [​IMG]
    Wobei man dort auch über den F-Anschluss das Fernsehsignal abgreifen könnte. Das wissen aber viele nicht.
     
  5. chrissaso780

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    Es wurde vom Bundestag so beschlossen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Schauen wir mal was die Industrie daraus macht. Die werden bestimmt wieder nach Schlupflöcher suchen um diese dann ausnutzen.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die Industrie hat damit nichts zu tun!
    Nur der Vermieter muss das umsetzen. ;)
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ich glaube immer mehr, daß hier die Meisten garnicht verstehen worum es eigentlich geht.
     
    Gorcon und DVB-T2 HD gefällt das.
  8. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Sollte das Gesetz durch gehen dann darf der Vermieter die Kabelfernsehengebühren nicht mehr auf Nebenkostenabrechnung umlegen. Hauptsächlich der Vermieter aber die Kabelnetzbetreiber machen ja auch da mit.

    Was noch auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden darf sind FFTH Anschlüsse mit 5 Euro im Monat.
    Mal sehen ob die Kabelnetzbetreiber eine Klage diesbezüglich einreichen werden. Wegen Diskriminierung.
     
  9. Discone

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    Sollten Kabelnetzbetreiber klagen und Erfolg haben, dann wird die mögliche 5 € Umlage für FFTH auch noch verboten. Welchen Vorteil haben dann die Kabelnetzbetreiber mit ihrer Klage, die Kabel-TV Zwangskosten bleiben verboten (EU-Forderung).
     
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  10. b-zare

    b-zare Gold Member

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    Ich sehe das schon als neues Geschäftsmodell: Glasfaser zwischen Wohnung und Keller zum Koax oder Klingeldraht dazuziehen und cashen...
    Steht ja nirgends, dass da auch was drüber laufen muss.
     
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