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TV-Rechte: Telekom vor Länderspiel-Deal?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. März 2021.

  1. sanktnapf

    sanktnapf Guest

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    Könnte man aber doch kostenlos in der Magenta App übertragen. Das sollte eigentlich rechtlich möglich sein.
     
  2. Murgl

    Murgl Gold Member

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  3. Berliner

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    Theoretisch.Der Staatsvertrag spricht allerdings einerseits von "Fernsehprogramm" und andererseits von "allgemein zugänglich". Wenn man erst eine App dafür installieren muss und dies natürlich Smartphone oder SmartTV voraussetzt, könnte es rechtliche Sorgen geben. Weniger weil keine 2/3 diese Möglichkeit haben sondern die Umstände ansich. Und "Fernsehprogramm"...ich weiß nicht ob da auch ein Stream drunter fällt, der in allen Haushalten ohne SmartTV nicht als "Fernsehprogramm" auf eben diesem empfangbar ist. Klar, da kann man nun wieder mit dem Notebook kommen was man über HDMI verbindet und schwupp, schon is irgendwie "Fernsehprogramm", aber mir schwant dass das alles rechtlich sehr seifig ist. Auch dass man eine App installieren muss könnte bereits ein Hindernis sein.
     
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    Vielleicht sublizensiert man die deutschen Spiele an Sport1, RTL oder Sat1 und den Rest der Quali Spiele zeigt man bei Magenta Sport.
     
  5. Gure

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    Von der Pflichterfüllung abgesehen, will man solche Rechte ja möglichst vielen Leuten präsentieren, um den Sponsoren gerecht zu werden. Es wird keine deutschen Länderspiele geben, die nicht ganz klassisch via Kabel, Sat und Antenne zu sehen sind.
     
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  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ja sehe ich auch so. Der "neumodische" Kram ist dafür noch nicht ausreichend.
     
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  7. Wambologe

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    Nein, gibt es nicht. Die Notwendigkeit, eine App zu erstellen, ist kein Hindernis. Der Runfunk- bzw. jetzt Medienstaatsvertrag hat auch nie vorgeschrieben, dass Sender schon vor einem Sendersuchlauf eingespeichert sein müssen, um als allgemein zugänglich zu gelten.

    Das "allgemein zugänglich" bezieht sich darauf, dass es von der Allgemeinheit genutzt werden kann im Gegensatz zur Verwertung hinter einer (zusätzlichen) Pay-Schranke. Das ist auch die Begründung, warum die EU ihren Mitgliedstaaten überhaupt einräumt, die Übertragung dieser Ereignisse besonders zu schützen. In anderen Fassungen der audiovisuellen Medienrichtlinie steht dann z.B. auch nur "free television", wie es beim englischen Text der Fall ist.

    Der Medienstaatsvertrag hat eine andere Formulierung genutzt, liefert die Definition für "allgemein zugänglich" aber direkt mit: Zwei Drittel der Haushalte ohne weitere Kondition. Da steht auch kein "höchstens" oder "allenfalls". Wenn die Hälfte der Haushalte nicht wüsste, wie sie die App installieren, wäre das nicht das Problem der Telekom. Zwei Drittel müssen es nutzen können ohne dafür ein besonderes Entgelt bezahlen zu müssen.



    Streams gelten als Fernsehprogramm. Deshalb braucht Amazon für seine kommenden Champions League-Übertragungen auch eine Sendelizenz. Die rechtlich relevante Definition liefert die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU.
    Die Definition ist unabhängig von der Empfangsart und dem Empfangsgerät. Die Zeiten, in denen Fernsehen im rechtlichen Sinne als viereckiger Kasten definiert worden ist, sind schon lange vorbei. Der Laptop müsste also nicht einmal mit einem HDMI-Kabel an den Fernseher angeschlossen werden. Auch Fernsehen auf dem Rechner zählt rechtlich als Fernsehen.

    Alles andere wäre im Hinblick auf den Medienstaatsvertrag auch in sich selbst unsinnig. Würde man online-basiertes Fernsehen nicht als Fernsehen definieren, könnte die Telekom die ganze EM inklusive der deutschen Spiele nur gegen Bezahlung anbieten ohne dass zumindest die Länder dagegen vorgehen können. Die Rechtslage wird da immer wieder falsch wiedergegeben, auch hier im Thread.

    Im Staatsvertrag steht nämlich nicht "Spiele der Nationalmannschaft müssen im frei zugänglichen Fernsehen gezeigt werden", sondern "eine Ausstrahlung im verschlüsselten und zahlungspflichtigen Fernsehen ist nur dann erlaubt, wenn es auch im frei zugänglichen Fernsehen läuft".

    Anders gesagt: Würde niemand die Fußball-EM im Fernsehen ausstrahlen, hätten die deutschen Bundesbürger per Staatsvertrag auch keinen Anspruch auf eine Ausstrahlung im frei zugänglichen Fernsehen. Wenn wir Internet nicht als Fernsehen definieren, würde die Telekom dann die EM auch nicht im Fernsehen zeigen, wodurch es auch keine Pflicht zur Ausstrahlung im frei zugänglichen Fernsehen geben. Schönes Ei gelegt.

    Von daher: Auch Internet ist 100% Fernsehen.




    Das ganze ist aber ohnehin nur eine theoretische Diskussion. Egal ob erlaubt oder nicht: Die Telekom wird die EM-Spiele der deutschen Nationalmannschaft nicht ausschließlich über die eigene Internet-App zeigen. Das würde so ein Drama und ein negatives Presseecho nach sich ziehen, dass der Erwerb der Rechte der wahrscheinlich am teuersten eingekaufte Shitstorm wäre. Und die Politik würde vermutlich drohen, den Medienstaatsvertrag anzupassen, während irgendjemand wieder darauf hinweisen würde, dass der Bund an der Telekom beteiligt ist und droht, vors Verfassungsgericht zu ziehen.

    Darüber hinaus müsste die Telekom auch schauen, dass die Streams für alle Bundesbürger stabil laufen... ansonsten wäre der nächste Shitstorm vorprogrammiert, wenn Deutschland ein Tor verpasst, weil der Stream abkackt. Das endete schon bei der letzten WM in Australien böse. Die australische Regierung hatte das Budget des öffentlichen-rechtlichen Senders SBS gekappt, weshalb der dann seine eingekauften Rechte an der WM zu großen Teilen an den Telekommunationanbieter Optus verkauft hat. Der hatte es aber nicht geschafft, seine Server stabil zu halten, weshalb er dann letztlich SBS erlaubt hat, doch fast alles im TV zu zeigen und nicht nur die Handvoll Spiele (inklusive der Nationalspiele), für die SBS die co-exklusiven Rechte bekommen hat.

    Daher: Es würde mich auch sehr stark wundern, wenn die Telekom das exklusiv komplett online zeigen würde. Sie könnten es aber, da ist die medienpolitische Rechtslage eindeutig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2021
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