1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Dieter Wedel wird wegen Vergewaltigung angeklagt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. März 2021.

  1. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

    Registriert seit:
    20. April 2020
    Beiträge:
    1.479
    Zustimmungen:
    2.917
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    Wenn, dann war es keine Vergewaltigung. Das wird halt die Verhandlung zeigen.
    Mir gefiel Deine Verallgemeinerung nicht.
     
    LucaBrasil gefällt das.
  2. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

    Registriert seit:
    25. März 2013
    Beiträge:
    5.946
    Zustimmungen:
    5.174
    Punkte für Erfolge:
    273
    Wie ich gerade gelesen habe, verjährt in Deutschland u. a. Vergewaltigung nach 20 Jahren...
     
  3. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

    Registriert seit:
    20. April 2020
    Beiträge:
    1.479
    Zustimmungen:
    2.917
    Punkte für Erfolge:
    213
    Die Verjährung beginnt gemäß § 78b StGB erst ab der Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Das war 1999.
    Einleitung des Ermittlungsverfahrens 2018.
     
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Dezember 2009
    Beiträge:
    10.828
    Zustimmungen:
    5.278
    Punkte für Erfolge:
    273
    Das ist Dein Problem, war aber von mir genau so gedacht.
    Wenn ich vergewaltigt wurde zeige ich das entweder direkt an oder nie, aber nicht nach 25 Jahren, das sieht einfach nach Geldschneiderei aus, oder dem was KLX geschrieben hat.
     
    Pete Melman, Volterra, Pedigi und 4 anderen gefällt das.
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

    Registriert seit:
    21. Juni 2006
    Beiträge:
    6.642
    Zustimmungen:
    17.696
    Punkte für Erfolge:
    273
    Wenn er es getan hat, dann soll er auch seine gerechte Strafe erhalten. Aber wenn das Gericht zu einem Urteil 1. Klasse kommt, dass er unschuldig ist, dann müsste eigentlich gegen das vermeintliche Opfer wegen Falschaussage oder sogar Meineid ermittelt werden. Hier kann eigentlich keiner "gewinnen".
     
    Wolfman563 gefällt das.
  6. KLX

    KLX Lexikon

    Registriert seit:
    13. September 2010
    Beiträge:
    33.997
    Zustimmungen:
    17.662
    Punkte für Erfolge:
    273
    Kachelmann ist auch nicht 1. Klasse in seinem Strafprozess freigesprochen worden, obwohl die Falschbeschuldigerin gelogen hat, was erst Kachelmann in einem Zivilprozess beweisen musste.
     
  7. Seepferd

    Seepferd Senior Member

    Registriert seit:
    2. April 2009
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    162
    Punkte für Erfolge:
    53
    Nehme an,es war im beiderseitigen Einverständnis.Der Vertrag lag schon auf den Tisch.:rolleyes:
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.486
    Zustimmungen:
    16.290
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Der Wedler hätte "iConsent" nutzen sollen.

    Der kleine Piephahn kann viel Unglück bringen.
    Nicht nur in Form von kleinen Schreihälsen.