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Kabel-TV-Kosten: Bundesrat blockiert Abschaffung von Nebenkostenprivileg

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Februar 2021.

  1. Seed007

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    Der Bundestag hat gar nichts kritisiert, die haben es bereits verabschiedet. Der Bundesrat blockiert
     
  2. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Danke. Das war natürlich der Bundesrat gewesen.
    Der Bundesrat hat jetzt nichts blockiert sondern die haben nur Stellung dazu genommen mit einer Probe Abstimmung.
    Gesetzentwürfe die unsere Bundesregierung einbringt da muss der Bundesrat Stellung zu nehmen.

    Der Gesetzentwurf ist Aktuell noch im Bundestag. Hat die erste Lesung Passiert und ist am 1 März im Ausschuss.
    Im Ausschuss können die Bundestagsabgeordnete den Wissenschaftlern und Lobbyisten Fragen stellen. Bevor das Gesetz in der 2/3 Lesung ist wird es wohl Textliche Veränderungen geben. Die Stellungnahme und Aussagen der Profis werden wohl eingearbeitet werden müssen. Nach der 2/3 Lesung gibt es die Abstimmung im Bundestag. Alle hoffen das die Textlichen Veränderungen auch den Bundesrat glücklich machen. Nach einer Positiven Abstimmung im Bundestag ist der Gesetzentwurf zur Erschließung im Bundesrat.

    Sollte dann der Bundesrat nicht glücklich sein dann geht der Gesetzesentwurf in den Vermittlungsausschuss. Wo dann 16 aus den Bundesrat und 16 aus den Bundestag darüber reden.
     
  3. joegillis

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    Sehr gute Zusammenfassung!

    Die Übergangsfrist sollte mal 5 Jahre sein, ist jetzt auf 2 Jahre runtergesetzt. Meiner Ansicht nach vollkommen ausreichend. Die Kabelnetzbetreiber werden erfahrungsgemäß die Verträge kurz vor knapp umstellen (was dann wieder "plötzlich und unterwartet" kommt und man ggf. auf eine Verlängerung pocht.
    Die Preisentwicklung beim Kabelempfang ist in der Tat ungewiss, aber gehen wir mal in das Jahr 1998, sprich zur Öffnung der TK-Märkte. Da hat man auch den Untergang der Telefonie vorhergesagt. Die Preisentwicklung war vorallem eins: Es wurde billiger. Sprich: Wenn der Einzelnutzervertrag (wie durch die Lobby immer behauptet von "8 auf 18 Euro") hochgeht, dann werden sich sehr viele Kabelnutzer nach billigeren Alternativen umschauen. Wenn der Preis jedoch moderat bleibt, z.B. bei unter 10 Euro (also immer noch knapp über IPTV und DVB-T2), dann wird sich wohl kaum jemand die Mühe machen, den Empfangsweg zu wechseln.
    Die Refinanzierung des Glasfaserausbaus ist doch auch nur so ein Märchen: Welcher Kabelnetzbetreiber tauscht denn abbezahlte Koaxnetze gegen Glasfaser aus, wenn nicht gerade eine Komplettsanierung des Gebäudes aussteht? Im Gegenteil: Wenn das Nebenkostenprivileg fällt, dann hat eher ein konkurrierender Glasfaseranbieter die Chance ein Netz aufzubauen und die Bewohner abzuwerben.
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Ein Pessimist sag es wird teurer ein Optimist sagt es wird billiger. Bei Vodafone wird wohl für beide Meinungen was dabei sein. Bei einer Preisspanne zwische 5 - 13 Euro je nach Hausgröße.

    Die Politiker werden ihre Vorstellungen haben wie etwas funktionieren soll und die Gesellschaft wird was anderes machen.

    Das zum Thema Billiger oder teurer.
    Ob nach der Grund Erneuerung der Telekommunikationsgesetz dann mehr Glasfaser verlegt wird sei auch mal dahin gestellt.
     
  5. prodigital2

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    Der Bundesrat ist ein Relikt aus der Machtergreifung der Nationalsozialisten in der Weimarer Republik.
    Ich bin dafür dass der Bundesrat aufgelöst wird!
     
  6. Seed007

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    Der Bundesrat präsentiert die deutschen Bundesländer, die BRD ist ein Bund! ;)
     
  7. joegillis

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    Fast jedes demokratische Land hat ein Zweikammersystem. Hat sich bewährt, warum also abschaffen und die Demokratie gefährden.
     
  8. mischobo

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    ... praktisch alle Kabelnetzbetreiber, die Teile des von der Deutschen Bundespost errichteten Kabelnetzes übernommen haben, haben die Koaxleitungen bis inkl. NE3 weitestgehenst durch Glasfaser ersetzt. Im Prinzip besteht nur noch "die letzte Meile" aus Koaxkabel.
    Für die Inhouse-Verkabelung, die NE4, sind grundsätzlich die Hauseigentümer zuständig ...
     
  9. joegillis

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    Die NE-3 ist in vielen Fällen noch auf Kupferbasis, incl. der Probleme wie Clusterüberlastung. Die Glasfaser ist in vielen Fällen eben noch nicht im Gebäude drin. Und du hast recht, für die NE-4 sind grundsätzlich die Hauseigentümer zuständig und eben nicht die Kabelnetzbetreiber.
     
  10. EinStillerLeser

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    Ich stelle da eher den Fraktionszwang infrage, den es laut Artikel 38 GG gar nicht geben darf.