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Kabel-TV-Kosten: Bundesrat blockiert Abschaffung von Nebenkostenprivileg

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Februar 2021.

  1. Seed007

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    naja Schwerin eben:D

    die Wohnungsgesellschaften hier in Rostock haben keinen Leerstand, im Gegenteil. Jedes Jahr stürmen tausende an die Uni und es werden Wohnungen gesucht ohne Ende. Teilweise wartet man hier auf Single-Wohnungen bis zu einem Jahr und das ist im deutschen Vergleich wenig.

    Kannst ja mal bei Wiro, Schifffahrt Hafen , Marienehe und WG Süd gucken wegen freie Wohnungen. Das ist hier der Wahnsinn. In Bützow, Güstrow und Schwerin kann man jederzeit ne Bude bekommen, aber hier nicht.

    Rostock ist wegen der Nähe zur See und weil einfach mal hier Alles ist von Ärzte, Kliniken und Universitäten.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Eben. Hier fährt damit jeder gut es gibt nur Gewinner und das seit 20 Jahren.
     
  3. Seed007

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    Genau in dem Fall kann der Vermieter nicht verbieten eine Satanlage zu montieren, wenn Geografisch möglich.

    Schließt man eines aus als zweckgebunden, dann muss er eine Alternative breitstellen, weil der Empfang von TV Heute zu den neuen Medien gehört und als Informationsquelle auf den einen oder anderen Weg zur Verfügung stehen muss.
     
  4. Seed007

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    :D
     
  5. siggi64

    siggi64 Guest

    Es gibt heute viele Möglichkeiten unauffällig Satellitenfernsehen zu empfangen. Dafür braucht man keine Bestimmungen welche die Mieter seit Jahrzehnten bevormunden. Aber es ist ja wie mit der GEZ-Zwangsgebühr. Gefällige Politiker sorgen dafür dass alles bleibt wie es ist.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wenn man TV via Sat empfangen möchte, warum mietet man da eine Wohnung, die mit Kabel-TV versorgt wird?
    ... es gibt verbindliche Regeln und die ergeben sich aus dem Grundgesetz.
    Eine verbindliche Regelung? Das Problem: Der Mieter hat ein Grundrecht auf Informationsfreiheit und der Vermieter ein Grundrecht auf Eigentum. Da hier Grundrechte beider Seiten kollidieren, kann es keine verbindlichen Regeln geben. Gerichte müssen zwischen dem Grundrecht des Mieters und dem Grundrecht des Vermieters abwägen. Ist Kabel-TV vorhanden, bekommt meist der Vermieter Recht, es sei denn, der Mieter kann ein besonderes Interesse nachweisen.
    Gerichtsurteile in dieser Thematik sind immer Einzelfallentscheidungen.
    Aber es ist auch nicht immer das Grundrecht des Vermieter auf Eigentum das eine Rolle spielt. Auch Urheberrechte von Architekten können da durchaus eine Rolle spielen.
     
  7. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Ich gehe davon aus das diese ganze Gesetzes Novelle früher oder später im Vermittlungsausschuss landen wird. So Kontrovers wie es hier im Forum Diskutiert wird so wird es auch im Bundestag und Bundesrat Diskutiert. Wird wohl Herbst werden bevor dieses Paket in Kraft tritt. Eins ist gewiss, was neues muss verabschiedet werden. Die EU vorgaben müssen umgesetzt werden. Mal sehen was dabei raus kommt.
     
  8. Seed007

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    ein Gutes hätte es, durch einen Beschluss müssten Kabelbetreiber die Preise senken . um konkurrenzfähig zu bleiben.
     
  9. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Der Bundesrat hat 3 Kritik Punkte hervorgebracht.
    1. Die Übergangsfrist kann zu kurz sein.
    2. Die Preis Entwicklung für das Fernsehen ist ungewiss.
    3. Die Sicherheit der Refinanzierung für den Glasfaser Ausbau im Haus und bis zum ersten Verteilkasten auf der Straße kann vielleicht nicht gegeben sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2021
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Es braucht dafür keine, 3Monate würde ausreichen. (hier war das auch so kurzfristig umgesetzt worden.) Natürlich ist die Frist von der Länge der Verträge abhängig.
    Spielt dafür keine Rolle.