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Rundfunkbeitrag: Anstalten dürfen Barzahlung ablehnen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Januar 2021.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Zwei Bargeld-Liebhabern aus Hessen droht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Niederlage im Streit mit dem Hessischen Rundfunk über die Zahlung des Rundfunkbeitrags.

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  2. srumb

    srumb Guest

    Was für Kindereien hier laufen!
    Wegen so einem Rotz geht es bis zum Europäischen Gerichtshof, ich glaube es nicht!
     
  3. technickfreak

    technickfreak Gold Member

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    Kindergarten pur. Jedem sollte frei gestellt sein wie er seinen Pflichtbeitrag bezahlt manche haben eben keine Möglichkeiten dies per Bankeinzug zu bewerkstelligen.
    Mache haben auch kein Internet oder Tabletts mit passender App .
    Es geht nicht immer nur nach der Egide der Öffentlich Rechtlichen. Schafft die lieber ab und Ruhe ist mit Zwangsbeitrag Zwangsvollstreckung Beugehaft etc.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2021
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das ist doch Unsinn. Jeder, der einen eigenen Hausstand hat, hat auch ein Bankkonto. Die Rundfunkgebühren sind ja nicht die einzigen Posten, die monatlich anfallen.

    Selbst wenn, kann man in jeder Bankfiliale eine Barüberweisung tätigen. Ohne ein Konto dort zu besitzen.

    Seien wir ehrlich, das sind nur Querulanten, die sich um die Bezahlung drücken wollen. Von denen hat auch vorher niemand seine Gebühren bar gezahlt.
     
    EinSchmidt, Gast 140698, fionfo und 5 anderen gefällt das.
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Zahlen die Kläger die Anwaltskosten auch in Bar?:rolleyes:
     
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  7. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ganz schlechter Journalismus. Es ist noch nicht entschieden, dass die Anstalten Bargeld ablehnen dürfen. Vielmehr wurde entschieden, dass es gundsätzlich möglich ist, Bargeldzahlungen abzulehnen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Das muss aber erst noch geprüft werden.
     
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  8. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Media-Player: Zidoo Z9X
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    CD: Atoll CD100
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    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Kostet zwischen 15 bis 20 €.
     
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  9. TV_WW

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    Vermutlich nicht, da es in Deutschland rechtlich für legitime Geschäfte eine Barzahlungsgrenze von 2000 € gibt. Gilt für Geschäfte mit Händlern und sonstigen kommerziellen Einrichtungen und Institutionen, auch Anwälte. Geschäfte zwischen Privatpersonen sind davon nicht betroffen.
    Alles was darüber liegt muss bargeldlos und nicht-anonym bezahlt werden.
    Die Anwälte dürften teurer sein, in diesem Fall.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2021
  10. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Ja, ist wirklich quatsch. Der Rundfunkbeitrag wird übrigens quartalsweise bezahlt.

    Bleibt zu hoffen, dass die wenigstens die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.