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ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von barnabeus, 17. August 2005.

  1. 1701D

    1701D Senior Member

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Quatsch! In der Firma in der ich arbeite kommen täglich ca. 1000 Überweisungen rein. Davon werden ca. 99% komplett automatisch verarbeitet. Für solche Zwecke bieten alle Banken 'elektronische Kontoauszüge' an, die wunderbar per Computer ausgewertet werden können.
    Selbst bei handschriftlichen Überweisungen (die nur einen extrem geringen Anteil haben) macht die Bank via OCR maschinenlesbare Datensätze raus.
    Das genau macht die automatische Zuordnung von Überweisungen so einfach.
    Bei 1000 Überweisungen täglich wären das 1500,- EUR extra. Das ist Abzocke

    Prinzipiell hat Mischobo recht. Der Bankeinzug ist für den Kunden sicher und damit bei Unternehmen mit einer ordentlichen Buchhaltung (ISH gehört IMHO dazu, T-COM nicht) zu bevorzugen.
    Das ändert aber nix dran, dass eine Extra-Gebühr in der Höhe nicht zu rechtfertigen ist und nur Druck auf den Kunden ausüben soll.

    Gruß

    Klaus
     
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    wäre auhc bei lastschrift möglich ;).

    Aber irgendwas wird auhc in deinen agb stehen das sie solche sachen ohne ankündigung machen können etc.

    @1701D wieso ist das abzocke?

    Das bei Überweisung ein bisschen mehr bezahlt werden muss ist nunmal so und deckt den Verwaltungsaufwand .... als ob ish der einzigste ist ;).
     
  3. Captain_Grauhaar

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Du schreibst es ja selbst "ausgewertet werden können". Dazu muss man aber dann noch einen hinsetzen der Ausrutscher und/oder Fehler überprüft. Bei Lastschrift ist das das nicht notwendig. Da kommt das Geld oder eben nicht. Das läuft mehr oder weniger vollautomatisch durch.



    Das mag ja sein dass das für Dich Abzocke ist, kannst Dich auch weiterhin darüber aufregen, nur nützt es rein gar nix. Bei der Kostenkalkulation kann ein Betrieb machen was er will, solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt.
    Die Bearbeitungsgebühr bei einem Strafzettel ist auch Abzocke. Oder der Gang zu einem Notar ist auch Abzocke. Da drückt auch nur jemand auf den Knopf, trägt ein paar Daten in ein Standardvertrag ein und sagt: Bitteschön, kostet 3000 EUR.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    ... und ob das zulässig ist ! Das steht in den aktuellen AGB von ish ...
     
  5. barnabeus

    barnabeus Junior Member

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion ins Leben rufen.

    Nur weil sich das anscheinend immer mehr Unternehmen erlauben, heisst das noch lange nicht das so eine Gebühr berechtigt ist!

    Es ist so wie Senior 1701D sagt, die Überweisungen werden elektronisch verarbeitet. Den Mehraufwand sehe ich nicht....
    Es sind nicht alle Gebühren berechtigt die berechnet werden, das war z.B. bei den Banken auch schon öfter der Fall.... ist immer die Frage ob man einfach ja und abend zu einer Erhöhung sagt....

    Gruß Barny
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Ne der mitarbeiter der das überwacht. die hardware etc kostet natürlich kein geld.

    sicher ist die Gebühr nicht wirklich berechtigt. Nur ist nunmal eine lastschrift komfortabler für die Firmen. Deswegen wollen sie eine überweisung "unattraktiv" machen.
     
  7. barnabeus

    barnabeus Junior Member

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Nur weil ISH einfach ihre AGB´s ändert, muß ein Bestandskunde die Gebühr nicht automatisch zahlen.
    ISH muß Ihren Kunden die Änderungen mitteilen, dies ist nicht erfolgt.
    Ich bin kein Neukunde, sondern mein Vertrag wurde zu den damals gültigen AGB abgeschlossen....

    Aber das führt hier jetzt alles zu weit... Da fangen wir ja an Vertragsrecht zu diskutieren.....
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    ... wird einer Lastschrift widersprochen, dann wird der Betrag valutengerecht wieder gutgeschrieben. Es ist also so, als wenn der Betrag nie dem Konto belastet worden wäre,auch dann, wenn erst nach 6 Wochen oder noch später der Belastung widersprochen wird. Einer Lastschrift widerspricht man generell gegenüber seiner Hausbank. Eine Rückbuchungerfolgt i.d.R. gleichtägig, spätestens am nächsten Werktag. 4 Monate dauert höchstens die Rückbuchung, wenn man die Rechnung beim Empfänger reklamiert und nicht bei der Bank widerspricht ...

    ... und außerdem: bei vielen Banken kosten Überweisungen selbst bei Kontoführungspauschalen extra. Lastschriften sind dagegen in Pauschlen generell enthalten. Bei einer altmodischen Überweisung an ish bezahlt man also doppelt Gebühren, einmal an ish und einmal an die Bank ...
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    ... AGB hat die neuen AGB's dem AGB-Gesetz entsprechend angekündigt, denn jeder Bestandskunde hat die neuen AGB erhalten. Jeder ish Kunde hatte Zeit genug, den neuen AGBs zu widersprechen. Wer natürlich nicht weiß, weil er die neuen AGB nicht durchgelesen hat, das für Überweisung künftig eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten ist, der kann diesem AGB-Punkt auch nicht widersprechen.
     
  10. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Ich kann das auch vom Rechner aus machen. Ob es mein Bankonto ist oder Visa.


    bye Opa :winken: