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Rundfunkbeitrag: Eilantrag abgelehnt – ARD kündigt Folgen im Programm an

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. Dezember 2020.

  1. stargazer01

    stargazer01 Platin Member

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    Auch wenn ich in diesem Fall den Widerstand gegen die Erhöhung gut finde, halte ich es grundsätzlich für überlegenswert, den Föderalismus mal zu hinterfragen. Man sieht ja an Themen wie Bildung und Corona, wo das hinführen kann. OK, das war jetzt offtopic. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk, den ich im Prinzip sehr schätze, muss sich dennoch auf Dauer hinterfragen und an Stellschrauben drehen. Man könnte leicht den Eindruck gewinnen, es handele sich um einen Selbstbedienungsladen, auch wenn sicher einige Dinge dagegen sprechen.
     
  2. Linde

    Linde Senior Member

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    also doch Staatsfunk oder was soll uns das sagen?
     
    crona gefällt das.
  3. brid

    brid Guest

    Ich gehe davon aus, er meint Verschlankung der Strukturen.
     
  4. Linde

    Linde Senior Member

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    der Günther hat halt auch ein Talent so unkonkret zu bleiben trotz vieler Worte.
     
  5. brid

    brid Guest

    Politiker ...... auch ein Söder tut nur so als werde er konkret.
     
  6. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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  7. KlausAmSee

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    Das ist doch alles völlig undurchsichtig, andererseits doch völlig klar. ENTWEDER die Sender kommen ihrem Auftrag nicht nach, was das Management des ÖRR in Frage stellt, ODER sie haben zu viel Firlefanz im Programm, der nichts mit dem Auftrag zu tun hat und weggelassen werden kann. Ich bin jedenfalls auf die "Folgen" im Programm gespannt. Irgendwann muss ja mal angesagt werden, was angeblich weggelassen werden muss.
     
  8. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Zwischen Planung und Einplanung, d.h. fest davon ausgehen, dass man den geplanten Finanzbedarf zugeteilt bekommt, gibt es aber einen erheblichen Unterschied.
     
  9. brid

    brid Guest

    Ein Buhrow ist kein Seifert. Kann dem Mann nicht zuhören.
     
  10. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Du magst darin einen Unterschied sehen, verfassungsrechtlich ist da aber kein relevanter: Die ÖRR können mit dem planen und einplanen, was die KEF (oder jede andere Stelle, die rein fachlich entscheidet) genehmigt. Die Politik darf dagegen nicht über den Finanzbedarf entscheiden.

    Was sich u.a. auch daran zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht darauf hinweist, dass die ÖRR ihr Programm ja gar nicht zusammenstreichen müssen und ihnen dann rückwirkend eine Mehrausstattung zukommen könnte.