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Deutsche nutzen immer weniger Facebook

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Oktober 2020.

  1. satchef

    satchef Junior Member

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    Die Frage war kann man gerichtlich gegen facebook vorgehen den Gefallen lassen möchte ich das nicht
     
  2. MaxBaumann

    MaxBaumann Silber Member

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    Bei mir genau das Gegenteil.
    Da mein Arbeitgeber eine WhatsApp Gruppe einrichten wollte, mußte ich mich letztlich geschlagen geben und meine Rufnummer bei WA registrieren.
    Irgendwie blöd wenn man den Außenseiter bzw Quertreiber spielen soll.
     
  3. satchef

    satchef Junior Member

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    Möchte den drohen das ich mein Profil zurück will wenn sie es nicht aktivieren per Anwalt
     
  4. fionfo

    fionfo Senior Member

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    Der wird das vor Gericht natürlich umgehend aufgrund von Artikel 1a GG durchsetzen. "Das Facebookprofil des Menschen ist unantastbar".
     
    Wolfman563 gefällt das.
  5. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Ich frage mich, ist das noch normal?
     
  6. satchef

    satchef Junior Member

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    Man darf klagen gegen facebook die dürfen einen nicht ohne nen Grund einfach so das Profil deaktivieren siehe repgow.de
     
  7. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
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    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Ich denke mal, die haben "Hausrecht", wie bei jedem Ladengeschäft oder Versandhandel. Die haben das gute Recht, dir nichts verkaufen zu müssen, noch nicht einmal Einlass gewähren müssen sie dir.
    Facebook etc. stellt dir die Plattform und kann bzw. muss dafür Sorge tragen, wer sie nutzt.
     
  8. Premier4All

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    Alles Bullshit das keiner wirklich braucht.
    Ich selbst bin weiterhin auch Whats App Verweigerer.
    Obwohl mein Chef mich immer wieder anstichelt ...
    Solange man reden und auf Blatt Papier schreiben kann braucht man das nicht.
     
    Wolfman563 gefällt das.
  9. satchef

    satchef Junior Member

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    Ob man erfolgt hat?
     
  10. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Auf deinem Privatgerät?

    Da hätte ich meinem Arbeitgeber aber was gepfiffen. Wenn er eine Telefonnummer braucht, kann er eine Festnetznummer haben und wenn er glaubt er muss mit mir über einen Messenger kommunizieren, dann soll er bitte auch das Endgerät zur Verfügung stellen.
     
    Insomnium und Wolfman563 gefällt das.