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„Rechts. Deutsch. Radikal“: Investigative Reportage heute bei ProSieben

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. September 2020.

  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Danke, dass Du als eindeutig nicht rechter Gesinnung Verdächtiger das schreibst.

    Exakt so sehe ich das als beruflicher Schmalspurjurist nämlich auch.

    Wenn die Äußerungen tatsächlich so gefallen sind, betrachte ich diese als möglicherweise strafrechtlich relevant, weshalb deren Behauptung, wenn sie nicht bewiesen werden kann, m.E. als üble Nachrede oder Verleumdung ausgelegt werden könnte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2020
    Insomnium gefällt das.
  2. LucaBrasil

    LucaBrasil Talk-König

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    Gebe ich dir recht, die Frage stellt sich mir auch.
    Die AfD hat ihn allerdings fristlos rausgeschmissen, wissen die mehr?
     
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  3. LordMystery

    LordMystery Talk-König

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    Geile Doku, sehr gut gemacht, wer hätte das gedacht.
     
  4. LucaBrasil

    LucaBrasil Talk-König

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    Vor allem ohne eine einzige Werbeunterbrechung.
     
    master-chief und Insomnium gefällt das.
  5. lind400

    lind400 Silber Member

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    Frage: hätte von Sender Profil die Doku nicht auf Sat.1 laufen müssen.
    ProSieben habe ich ehrlich gesagt als Unterhaltung Sender gesehen.
    Sat.1 ehr als Politischer Sender.
     
  6. Wambologe

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    Naja, einem Sender bleibt in solchen Fällen fast nichts anderes übrig als auf die Krücke mit dem Gedächtnisportokoll zurückzugreifen. §201 StGB regelt, dass das Anfertigen und Veröffentlichen von versteckt angefertigten Tonaufnahmen ist verboten ist
    Es gibt ein kleines Schlupfloch, nämlich dass es nicht rechtswidrig ist, "wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird". Man kann darüber streiten, ob das hier zutrifft. Es ist aber auch nicht relevant. Das Schlupfloch aus dem Strafgesetzbuch gilt nur für die Veröffentlichung, nicht aber das Anfertigen der Tonaufnahmen.

    Da müsste man dann mit dem Grundgesetz argumentieren, warum man sie doch angefertigt hat. Allerdings ist der verfassungsrechtliche Rahmen für diese Ausnahme sehr eng gesetzt. Die Regel ist auch hier, dass selbst illegal angefertigte Aufnahme nicht verwendet werden darf, insbesondere wenn die aufgenommene Aussage selbst nicht rechtswidrig ist. Das BVerfG in den Leitsätzen zu seinem Wallraff-Urteil:
    Eine rechtssichere Einschätzung - und das ist eine verlässliche rechtssichere Einschätzung - wird dir keiner geben können. Die Frage ist jedoch, wie strafrechtlich relevant die Aussagen sind. "Wir können die immer noch erschießen" ist ekelhaft, aber auch kein Aufruf zum Mord oder eine konkrete Planung einer Straftat. Es gibt also Argumente, die gegen einen Schutz durch das Grundgesetz sprechen.

    Der Sender ist daher gut beraten, die Originalaufnahmen (sofern es welche gibt) nicht zu veröffentlichen, weil er sich sonst ggf. rechtlich verantworten muss. Gleichwohl gehe ich davon aus, dass der Sender sie besitzt.. den Besitz müsste man ProSieben als Betroffener aber erstmal nachweisen. So ist der Sender jedenfalls erstmal auf der sicheren Seite.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. September 2020
  7. brid

    brid Guest

  8. Gast 1766

    Gast 1766 Guest

    Hab gestern beim Anblick der vielen Nazifressen in den Fernseher gereihert. :sick: Najo, wollte eh nen neuen, pervers größeren, kaufen. :cool:
     
  9. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Der dann erneut benetzt wird beim Anblick solcher gestalten? :eek:
     
  10. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
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    Tablet: Samsung SM-T510 und
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    Selbst RTL gab eine Einschaltempfehlung zur Konkurrenz.