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Preiserhöhung ab 1.12. mit Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Zu diesem Fakt besteht Urteil was die Moderation strengstens durchsetzen muss:

    LG Berlin: Unerlaubte Rechtsberatung in Internet-Foren

    LG Berlin: Unerlaubte Rechtsberatung in Internet-Foren

    Das Landgericht Berlin hat auf Betreiben einer Rechtsanwaltskanzlei gegen den Betreiber eines Forums im April 2013 eine einstweilige Verfügung erlassen, die ihm untersagt, Beiträge zu veröffentlichen, in denen rechtlich beraten wird. Tatsächlich gibt es solche unentgeltlichen Hilfestellungen schon, seitdem es das Internet gibt. Auch in Mailboxnetzen haben User Ende der 1980er Jahre bereits Rechtsfragen gestellt, die dann von anderen Nutzern mehr oder minder kompetent beantwortet wurden.
    Es ist zunächst überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn rechtliche Themen öffentlich kontrovers diskutiert werden. Problematisch wird es aber immer dann, wenn ein Nutzer eine Frage stellt, die sich erkennbar auf einen Sachverhalt bezieht, von dem er persönlich betroffen ist. Dann hilft es natürlich auch nicht, wenn er die Frage augenzwinkernd so stellt, als handle es sich um eine abstrakte Frage.
    Nach § 2 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Ausgenommen ist nur die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien, § 2 Abs. 3 Ziff. 5 RDG. Wer einzelfallbezogen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen Rechtsfragen beantwortet, darf das auch unentgeltlich nur dann, wenn er nachweislich von einem Juristen mit zweiten juristischen Staatsexamen (z.B. Rechtsanwalt, Richter, Assessor) oder einer Person, der eine Rechtsberatungserlaubnis behördlich erteilt wurde, zumindest unterstützt wird. Das ergibt sich aus § 6 Abs. 2 RDG.
    Die näheren Hintergründe der Entscheidung des Landgerichts Berlin sind nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass der Betreiber des Diskussionsforums den betroffenen Beitrag nicht löschen mochte, obwohl er von seiner Existenz in Kenntnis gesetzt wurde. In einem solchen Fall haftet der Betreiber persönlich. Löscht er den Beitrag auf eine solche Information hin umgehend, ist er regelmäßig aus dem Schneider. Natürlich haftet auch – und vorrangig – der auskunftsfreudige Nutzer persönlich auf Unterlassung. Der war aber mutmaßlich im Verfahren vor dem Landgericht Berlin namentlich nicht zu ermitteln.
    Die Ansicht des Kollegen Solmecke, dass der Entscheidung des Landgerichts Berlin keine einzelfallbezogene Beratung zugrunde lag, teilen wir nicht. Auch wenn wir den Kontext des Verfügungstenors nicht kennen, kommt in dem Text hinreichend zum Ausdruck, dass ein Nutzer ein eigenes Problem dargestellt hatte. Das ergibt sich aus unserer Sicht daraus, dass konkrete Daten genannt werden und der Autor des Ursprungsbeitrags nach noch nicht bekannten Daten konkret gefragt wird.
    Im Ergebnis wird daher die Entscheidung des Landgerichts Berlin auch einer Prüfung im Widerspruchs- oder Hauptsacheverfahren Stand halten. Das mag man für erwünscht halten oder für äußerst unbillig. Richtiger Ansprechpartner wäre dann aber nicht die Justiz, sondern der Gesetzgeber, der insoweit eine eindeutige Entscheidung getroffen hat.
    Fazit: Forenbetreiber sollten tunlichst darauf achten, ob konkrete Rechtsfragen von Nichtjuristen beantwortet werden. Spätestens auf eine Rüge hin, sollten sie dann tätig werden und den Beitrag löschen.
    Ob und in welchem Umfang ein Rechtsanwalt im Forum antworten darf, ist übrigens bislang nicht abschließend geklärt. Zwar verstößt der Kollege dann natürlich nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. In Betracht kommt aber ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), der bestimmt, dass in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, im Ausnahmefall auch umsonst beraten werden darf. Das muss dann aber in einem » in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen«.

    Welche Mittel wendet die Modertion an um obige Hinweise durchzusetzen?

    - Kommentarloses Löschen von Beiträgen: Die Moderation behält sich vor (kleinere) Verfehlungen
    Streitigkeiten und Off Topic ohne Angabe von Gründen zu löschen

    - Kommentiertes Löschen: In gewissen Situationen kann eine Angabe von Gründen hilfreich sein

    - Das kommtarlose Verschieben von Beiträgen: Bei Fehlplatzierungen von Posts/Themen die z.B. mit dem Thema oder dem Thread inhaltlich nichts zu tun haben

    - Punkte- und Kartenvergabe zwecks Abmahnung: In extremen Situationen steht der Moderation ein Punktevergabekatalog zur Verfügung. Werden Strafpunkte vergeben, erhält der User eine PN mit einer Begründung.
    Im Falle einer Punkvergabe, bleibt die entsprechend Post transparent stehen und wird mit einer roten Karte gekennzeichnet.
    Das sorgt für Klarheit für welche Bemerkung abgemahnt wurde. Die Punktvergabe erfolgt so, das nach dreimaliger Abmahnung eine automatische Sperrung des Users erfolgt. Die Abmahnung und Sperrung des Users kann nur ein äußerstes Mittel sein, sollte aber vom User nicht ausgereizt werden da die Moderation bei Bedarf schnell und zügig handelt.

    - Geziehlte Vergabe einer Userbezogenen Schreibsperre: Bei auffälligen Usern insbesondere in einem bestimmten Foren- oder Threadbereichs, kann eine punktuelles Schreibverbot eingsetzt werden. In diesem Fall kann der User nur in diesem Bereich nicht schreiben, ist aber nicht generell gesperrt und kann sich dort weiterhin informieren.


    - Ergänzungen, vorbehalten-


    Dieses Unterforum wird moderiert von
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    @aseidel aseidel | DIGITAL FERNSEHEN Forum

    @Eike DIGITAL FERNSEHEN Forum

    - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, Moderation -
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2020
  2. Sanktnapf

    Sanktnapf Guest

    Anscheinend geht Sky bald mit dem Klingelbeutel rum. Die Not scheint größer zu werden :

     
  3. nordfreak

    nordfreak Guest

    Für Alle, die auf jeden Fall zum Ende ihrer Laufzeit Sky verlassen wollen, ist es die Gelegenheit ;).
    Falls auch ich solch ein Schreiben erhalte, werde ich das Recht auf Sonderkündigung nutzen. Ich habe die entsprechenden Alternativen zu Sky, die im Gesamten auch noch günstiger sind :)
     
  4. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    Bin gespannt, wie lange Sky es durchhält......

    bei der letzten Preiserhöhung, ist Sky auch eingebrochen.....

    bloß damals, gab es kein Sonderkündigungsrecht......und wenn diesmal ein großer Teil das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wird Sky wohl auch wieder einbrechen......
     
  5. brid

    brid Guest

    Es sieht danach aus, dass Sky Schritt für Schritt die Verträge auf ein höheres Level bringen möchte. Die Reaktion jetzt wird zeigen, ob das funktioniert oder ob zuviele abspringen werden. Davon werden weitere Erhöhungen abhängen. Jetzt kann jeder entscheiden, ob Sky ihm das wert ist oder nicht.Für manche eine unerwartet gute Gelegenheit.

    Nach neuer Preisstruktur würde dein Abo 30 EUR für E als Basispaket + Bundesliga + Sport kosten. + 5 EUR UHD.

    Jetzt ist auch klar, warum Sky 159 EUR für Kündiger, die gleich wieder neu abschließen wollen, berechnet.......
     
  6. OMD

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    Alles worauf Musik von OMD empfangbar ist :-)
    Und dafür gibts dann nen Receiver der nicht mal Grundfunktionen wie jeder Baumarktreceiver kann :D

    Brian Sullivan wird aus der Ferne sagen "Gott sei Dank bin ich da nimmer Chef", Carsten Schmidt wohl auch....

    Bei dem mehr als waghalsigen Kurs der grade gefahren wird, um es mal nach dem Terminator zu sagen heißt es bald auch für den neuen Chef "Hasta la Vista, Baby" :ROFLMAO:

    Devesh Raj kann ja mal bei Mark Williams, dem früheren Chef nachfragen der auch meinte alles zu können und dann kam für ihn auch da ganz schnell Hasta la Vista, Baby ;)
     
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  7. brid

    brid Guest

    Raj hat das bis jetzt ordentlich gemacht. Die neue Preissrtruktur ist ok. Die Umsetzung so lala - aber ist auch schwierig, den bestehenden Basar aufzulösen. Das jetzt? Es wird sich zeigen , wem Sky die 2 EUR mehr wert sind.

    Interessant ist auch, dass es dies Jahr kein Bundesligaangebot fürs Supersportticket gibt. Sky besteht auf den 30 EUR bzw. dem Jahresticket.
     
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  8. nordfreak

    nordfreak Guest

    Eine Veröffentlichung diverser Medien fand noch nicht statt bzw. habe ich noch nichts gefunden
     
  9. headbanger

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    Obwohl die 2 - 3 Euro mehr und dafür ein monatliches Kündigungsrecht fände ich schon nicht so schlecht !
     
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  10. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    ist ja richtig, aber das haben bis jetzt auch sehr viele ohne Erhöhung bekommen......
    aber, jetzt gibt es schon sehr viele Leute, denen der jetzige Preis zu hoch ist.......schauen wir mal, wie es weiter geht......
     
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