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Verschwörungstheoretiker-/Ideologen und Quertreiber

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Redfield, 9. April 2020.

Status des Themas:
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  1. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Ich hab nur Fall 1 überflogen, aber da ist die Sache klar. Er war zum Tatzeitpunkt 17 und damit gilt das Jugendstrafrecht. Da gibts für Mord maximal 10 Jahre. Er bekam schonmal 8 Jahre, warum er dann aber ein zweitesmal verurteilt versteh ich zwar grade nicht aber ja. Ein großes Problem in Deutschland ist auch, dass die Unterscheidung zwischen Totschlag und Mord vielen nicht bewusst ist, daher empfinden viele auch die Urteile als unfair.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2020
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  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Soweit ich das auf die Schnelle gelesen habe, geht es beide Male um denselben Fall.

    Das mit Mord und Totschlag fiel mir auch bei der Diskussion um George Floyd auf: der "Mord zweiten Grades" im US-Strafrecht entspricht nämlich nach dem, was ich gelesen habe, in etwa dem Totschlag nach unserem StGB.

    Mithin wäre der Polizist nach letzterem auch kein Mörder.
    Aber das ist ein anderes Thema.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2020
    Gast 188551, EinStillerLeser und rabbe gefällt das.
  3. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Falsch. Beide Male wurde der Reichstag auf unbefugte Weise "gestürmt" und somit muss beides im Rahmen der Gesetze bestraft werden.
    Einzig beim Strafmaß kann es hier im Rahmen des jeweiligen Gesetzes Unterschiede geben.
    Ich persönlich will beides nicht sehen und empfinde dies als einen Angriff auf die zentrale Institution unserer Demokratie.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. September 2020
  4. Penny666

    Penny666 Junior Member

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    Die beiden von @Gorcon verlinkten Artikel behandeln ein und denselben Fall, welcher im Jugendstrafrecht spielt. Im Jugendstrafrecht gibt es aber kein Lebenslänglich.

    Warum es hier für Mord eine Bewährungsstrafe gab liegt auch wieder am Jugendstrafrecht.

    Der Killer hat 1982 im Alter von 17 Jahren eine Rentnerin umgebracht, diese Tat wurde ihm erst 2016 nachgewiesen.

    1985 hat er auch noch einen 7jährigen umgebracht und wurde dafür 1986 mit 21 Jahren, zu 8 Jahren Jugendstrafe verurteilt.

    2016 wurde ihm dann der Mord von 1982 an der Rentnerin nachgewiesen und 2017 der Prozess nach Jugendstrafrecht gemacht (da er zum Tatzeitpunkt mit 17 noch Jugendlicher war). Im Prozess von 2017 wurde er dann zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt, weil im Jugendstrafrecht nur eine Jugendstrafe von insgesamt 10 Jahren möglich ist (§ 31 JGG). 8 Jahre hatte er ja schon für den Kindesmord von 1985 bekommen und abgesessen, so dass dem Gericht nur noch 2 Jahre Jugendstrafe als Urteil für den Mord von 1982 blieben.

    Bewährung konnte das Gericht ihm nicht versagen, da wohl seine Sozialprognose positiv ist, der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts bei einem über 50 jährigen nicht mehr gegeben ist und es die besondere Schwere der Schuld im Jugendstrafrecht nicht gibt.

    Alles in allem basiert dieses "Zwei auf Jahre Bewährung für Mord" alleine auf den Besonderheiten des deutschen Jugendstrafrechts.

    Ich denke für die Aussage "Im Erwachsenenstrafrecht wird Mord grundsätzlich mit Lebenslänglich bestraft" wird man kaum gegenteilige Urteile finden. Ich habe jedenfalls auf die Schnelle nichts gefunden und schon gar nicht die von @Gorcon angegebenen "...genug andere Beispiele!"
     
    LucaBrasil und Wolfman563 gefällt das.
  5. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Natürlich, die Meinungsfreiheit fünktioniert noch.
     
  6. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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  7. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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  8. Eike

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  9. Gorcon

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    Den letzten Satz bekommen sicher einige nicht mit.
     
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  10. atomino63

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    Die beanspruchen jedoch die Deutungshoheit und schmeißen viral mit Dreck. Dabei gehören denen ein paar Watschen, dass der Rotz um die Backen schlabbert. :)
     
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