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Sky Rückholangebote- 2 - Ab August 2017

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jürgen 7, 2. August 2017.

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  1. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    auch da gibt es immer noch keinen IP-Abgleich.....hier hat auch jemand dazu gepostet, das seine IP-ZK mit Receiver an einen anderen Ort zu Einsatz kommt, und das schon 2 Jahre....nur so viel dazu......Sky hat zwar immer gesagt, dass es dazu den IP-Abgleich gibt...........aber es hat hier nie jemand geschrieben, das es passiert ist......
    Sky hat sich dazu geäußert, dass es einen IP-Abgleich geben wird, aber wie gesagt.......es kann in 1 Woche sein, in einem Monat oder 1 Jahr oder es geht auch weiter so...........bei Sky weiß man das nie........
    mit der Aussage AGB habe ich geschrieben, da sonst wieder einige schreiben........da darf man nicht sagen, das steht doch in den AGB drin..........deswegen........wo kein Klä....da kein Ri.....
    -------------------------------------------------------------------------------
    Anhang:

    Neu: zur „MeinSky-App“ Zum Ende des Jahres 2020 wird die Mein Sky App komplett abgeschaltet.

    Mein Sky Veränderungen - Sky Community
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2020
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ach Jürgen, ich kann den Satz echt nicht mehr lesen.....:(......nicht nur in diesem Kontext. Was "einige" schreiben ist schnurzpiepegal und du solltest dir angewöhnen, das einfach zu ignorieren. Scher dich einfach nicht um andere. Niemand kann dir was verbieten ausser der Forenleitung.

    Und eine Verpflichtung des Kunden, seinen SkyQ Recevier mit dem Internet zu verbinden, steht meines Wissens nicht in den AGB.
    Das die Nutzung ausserhalb des eigenen Haushalts laut AGB nicht zulässig ist, dürfte ohnehin jedem klar sein.
     
  3. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    du hast ja recht Teoha, :) aber du weißt doch genau, das ich da immer etwas vorsichtig bin.....und auch immer bleiben werde.......;)
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Es tut mir nur immer persönlich weh, wenn ich lese, wie nah dir manches geht........:cry:.....statt zu sagen LMAA
     
  5. MHP

    MHP Senior Member

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    Mal eine Frage zu Rückholangeboten in Verbindung mit einem Empfangs wechsel.

    Mein seit 01.07.2020 beendeter Vertrag hatte als Empfangsart (Telekom), kann ich jetzt im direkten Zuge eines Rückholangebot wechseln auf einen Kabelanbieter? um auch einen Receiver zu bekommen oder bringt es Vor/Nachteile mit sich und man sollte erst verlängern und dann die Empfangsart wechseln ?
     
  6. Mokieh

    Mokieh Neuling

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    Bei mir tut sich anscheinend auch was im KC. Das ganze Zeit hinterlegte Verlängerungsangebot für Komplett 38,99 € ist nicht mehr vorhanden.
    Sky Chat ruft jetzt 47,50 € auf. :mad:
     
  7. Salzflut

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    Ich fürchte, das ist nicht jedem so klar. Dadurch dass Netflix und DAZN es ziemlich locker nehmen, was das teilen des Accounts mit anderen Personen betrifft, denken einige, bei Sky ist das auch so okay. Ist es aber eben nicht, sondern in den AGB ausgeschlossen und ich meine in den neuen AGB auch noch einmal verschärft worden, was die "Sanktionen" betrifft. Ich würde jedenfalls dringend davor abraten, den Sky Q Account zur Kostenhalbierung mit einer anderen Person zu teilen. Mindestens dann, wenn es um die App-Nutzung geht.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Meines Erachtens ist aktuell eine datentechnische Verfolgung der App-Nutzung überhaupt nicht zulässig. Das müsste in den AGB verankert sein. Und sobald es um solche Themen geht, ist auch Sky sehr vorsichtig.

    Da einzige was meiner Meinung nach passieren kann, ist, das Sky es einfach technisch unterbindet. Sprich, die App funktioniert nur noch im heimischen Netzwerk. Ist auch die deutlich einfachere Variante für Sky in der Umsetzung.
     
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  9. tomsrot

    tomsrot Platin Member

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    Was soll denn passieren, außer das SKY das Abo des Betroffenen fristlos kündigen wird?
     
  10. Salzflut

    Salzflut Gold Member

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    2.1.5.1 Für den Fall, dass der Kunde das von Sky im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Programmangebot oder einen Teil des Programmangebots schuldhaft zur vertragswidrigen privaten Vorführung außerhalb des Haushalts, auf den der Vertrag angemeldet ist (vgl. 1.4) nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden für die innerhalb eines Vertragsjahres nachgewiesenen Verstöße eine Vertragsstrafe in
    Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts zu erheben. Eine private Vorführung ist jede Zugänglichmachung für Personen, mit denen der Kunde durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Erfasst ist auch der Fall, dass der Kunde Dritten die Nutzung dadurch ermöglicht, dass er ihnen die ihm von Sky zur Entschlüsselung und Nutzung des Programms zur Verfügung gestellten erforderlichen Geräte und/oder Informationen (z.B. Zugangsdaten, Smartcard) überlässt.
     
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