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Neue AGB: Plant Sky die Abschaffung des HD-Paketes?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von alex1, 23. Mai 2020.

  1. jackbauer84

    jackbauer84 Guest

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    Das stimmt schon, klar. Ich nutze es eben als Familienaccount und da sind die Mehrkosten dann maginal bzw. nicht mehr vorhanden. Auch finde ich es sehr schwer Netflix mit Sky zu vergleichen. Sky ist für mich schon lange kein Thema mehr. Und UHD bei Sky ist nunja...
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Bis vier zusätzliche Geräte kann man ja auch bei Sky nutzen mit den Q Services. Sollte HD als Paketoption wegfallen, wird man UHD in die Q Services einbinden.
     
  3. jackbauer84

    jackbauer84 Guest

    Wollte hier jetzt keine Diskussion Netflix vs. Sky vom Zaun brechen ;-). Soll jeder das Abo abschließen was ihm am ehesten zusagt. Ich habe mit Sky eine lange Vergangenheit. Für mich sind die Geschichte und ich werde bei denen auch kein Kunde mehr. Mir ging es eben nur um den direkten Vergleich wegen UHD. Das jetzt im Detail auszubreiten macht ja auch keinen Sinn.
     
  4. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Ja, das ist mir klar. Wüsste aber nicht inwieweit es für meinen laufenden Abovertrag relevant sein sollte? Mir vollkommen egal, ob HD jetzt Standard wird und stattdessen für UHD bezahlt werden muss. Mehr als jetzige 10 Euro für Premium HD werden es für Premium UHD auch nicht werden.
     
  5. OMD

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    Wenn Du nen Vertrag über 2 Jahre hast könnte ne Änderung UHD betreffend schon Auswirkungen haben (auch ganz ohne neue AGB). Denn bei diesen Verträgen steht in der AB regelmäßig das UHD im ersten Jahr kostenlos ist. Im zweiten Vertragsjahr kann UHD dann wegfallen. Bisher ist das aber noch nie geschehen.
     
  6. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Mein HD Paket zu 10€ ist das einzige das in der Abrechnungsübersicht einen eigenen Rabatt ausgewiesen hat.
    Nämlich 10€. Alles andere hat nur einen Gesamtrabatt. Die Zahl derer die für ein separates HD Paket wirklich Geld zahlen dürfte recht übersichtlich sein, aber Sky wird diese Kundengruppe ganz bestimmt entsprechend neu einpreisen wenn das HD Paket gestrichen wird.

    Da das hier kein Rechtsforum ist sage ich jetzt mal nichts zu der These das irgendwelche Emails bei Stillschweigen einen bestehenden Vertrag verändern sollen. Aber wenn dem so ist wäre das auch für mich von Vorteil, ich habe mal jegliche Haftung für Sky Hardware in meinem Haushalt ausgeschlossen, dem hat Sky nie widersprochen.
     
  7. OMD

    OMD Board Ikone

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    Es ist durchaus möglich das eine Mail mit einer geänderten (neuen) AGB die vorherige (alte) AGB ersetzen könnte bei "Stillschweigen" nach Erhalt der Mail mit den AGB-Änderungen. Die Grundvoraussetzung dafür ist aber das in den alten, also vorherigen AGB vereinbart war, dass eine einseitige Änderung bei Widerspruchsvorbehalt möglich ist.

    So wurde es 2007 höchstrichterlich durch den BGH zu Aktenzeichen III ZR 63/07 entschieden.

    Allerdings hat der BGH in dem Urteil auch festgehalten, dass eine solche Klausel nicht so einfach zu formulieren sein wird und nicht einfach wesentliche Vertragsbestandteile einseitig wegfallen / geändert werden können / dürfen.

    Im o.g. Fall ging es darum, dass bei nem DSL Vertrag nachträglich ne Mindestlaufzeit von 12 Monaten eingeführt wurde durch AGB Änderung. Und eine solche wesentliche Änderung ging dem BGH dann zu weit, so dass diese Änderung auch nicht durch "Stillschweigen" in Kraft tritt.

    Hier mal aus der Urteilsbegründung des BGH:

    "Die Klausel läuft deshalb in der Praxis weitgehend auf eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis der Beklagten hinaus. Eine solche Rechtsmacht wird für weniger gewichtige Anpassungen hinzunehmen sein, nicht jedoch für die nach dem Wortlaut der Klausel mögliche weitgehende Veränderung des Vertragsgefüges."

    Zusammengefasst:
    Weniger gewichtige AGB Anpassungen können / müssen bei Stillschweigen hingenommen werden. Größere AGB Anpassungen die wesentliche Änderungen (Nachteile) beinhalten auch dann nicht. So sagt es zumindestens die höchstrichterliche Rechtsprechung. Und höher als höchstrichterlich geht ja nun nicht mehr.
     
  8. Radon

    Radon Senior Member

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    Ich traue mich kaum es anzusprechen, so pedantisch wie einige hier zu Diskutieren versuchen, ABER es wird in den neuen AGBs ausdrücklich geregelt das die Weitergabe von Nutzerdaten an private Kontakte außerhalb des Haushaltes nun mit einer
    "Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr an- fallenden Entgelts zu erheben.“ geahndet werden kann. Auch ist es möglich dir aufgrund so eines Verstosses einen Ausschluss vor den Latz zu knallen (sprich kein Abo mehr für dich).
    Die alte Version der AGB bezog sich noch immer nicht auf SkyGo/SkyQ sondern nur auf Cardsharing und so.

    Wie gesagt, ich habe Angst es hier anzusprechen da ich sofort drei Springinsfeld Heinis rumhüpfen sehe die mit dem erhobenem Finger schreien das es nicht erlaubt ist und man sich nicht beklagen solle weil das ja alles voll richtig sei und so. Ändert nichts dran das man da über die ip Verfolgung eventuell richtig Kasse machen könnte... zumindest ein mal.

    Für mich ist es viel interessanter wie Sky das in der Praxis handhaben wird. Lässt man es "weiter" aus Kulanz durchgehen wenn dein Papa an seinem TV die Q App nutzt, wie es bei Netflix, Amazon, DAZN und Co. üblich ist - oder gibt es da richtig ramba zamba und es werden flächig Kunden in eine Sky Antipatie geklagt.

    Ich wäre überrascht wenn es in Kundenkreisen unter 60 nicht gang und gebe ist zumindest die Freundin oder die Eltern mit zu versorgen. - Und ja, ich habe nun mehrfach angesprochen das der gediegen Forums Pedant das gut und richtig findet das alles und jeder bestrafen muss. Hier hast du eine Fackel und eine Mistgabel aus Schokolade. xD
     
    heimkino666 und stompe gefällt das.
  9. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    Wie sollte das denn in der Praxis aussehen. 2. Receiver lasse ich mal aussen vor. Aber Skygo. Woher will Sky denn wissen, wer es gerade nutzt? Der Kunde kann ja bei seinen Eltern sitzen und es selber nutzen. Das ist ja gerade der Sinn von Skygo. Und die Frau sitzt zuhause vor dem Receiver.
     
  10. OMD

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    Auf Sky Go dürfte das kaum zutreffen in der Praxis. Go ist ja wie du richtig sagst für unterwegs. Da kanns dann nur sein, dass man sich einmal im Monat mit dem Gerät im Heimnetzwerk befinden muss. Bei diversen Apps ist das was anderes. Mit nem 65 Zoll Samsung TV läuft sicher keiner durch die Gegend.

    Wobei in den 80ern sind wir mit Ghettoblastern auf den Schultern draußen auf der Straße rumgelaufen. Je größer das Radio, desto besser. Könnte man ja jetzt ca. 35 Jahre später mal mit nem TV versuchen :D:);)

    Das mit der "Vertragsstrafe" ist nicht neu. In diversen früheren Auftragsbestätigungen (nicht AGB!) für die seinerzeitige IP-ZK stand derartiges früher drin. Nur Auftragsbestätigung ist eben nicht AGB. Und jetzt scheint es wie es aussieht das mit der Vertragsstrafe in die AGB zu wandern / gewandert zu sein.