1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Thomas Cook ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 22. September 2019.

  1. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    8.533
    Zustimmungen:
    6.712
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    Interessante Hintergrundinfo zu der gedeckelten Absicherung.

    Es ist natürlich schön, dass Thomas Cook Insolvenzgeschädigte über diesen Weg eine Entschädigung erhalten. Ich frage mich allerdings, warum ich die geleistete Anzahlung an meinen Ofenbauer, der mit einer Null-Quote insolvent wurde, weder vom Staat zurückbekommen habe, noch bei meiner Steuererklärung als "Verlust" verrechnen durfte.
     
    Gorcon gefällt das.
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    64.879
    Zustimmungen:
    39.414
    Punkte für Erfolge:
    273
    Warum wird der Bund aktiv?
    In einer Mitteilung der Bundesregierung heißt es: "Das deutsche Reiserecht orientiert sich bei der Begrenzung der Kundengeldabsicherung an der Größe der bisher bekannten Insolvenzen von Reiseveranstaltern. Die Thomas-Cook-Pleite sprengt diesen Rahmen bei weitem." Es sei den Kunden nicht zumutbar, sich im Alleingang an die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen zu machen, um an ihr Geld zu kommen - denn: "Tausende von Klageverfahren - gegebenenfalls sogar gegen verschiedene Beteiligte - müssten geführt werden. Langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten - bei ungewissem Ausgang - wären die Folge", meint der Bund.

    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte in einer Pressekonferenz, es sei zudem bislang nicht geklärt, ob die Haftungssumme überhaupt richtig berechnet wurde.

    Mit der Übernahme der Kosten soll eine Prozesslawine verhindert und der "Vertrauensschutz" gewahrt werden. "Die Kunden von Thomas Cook haben auf den Sicherungsschutz vertraut, der ihnen laut Paragraph 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusteht - dieser soll auch garantiert werden", sagte Marius Leber, Sprecher für Zivilrecht im Bundesjustizministerium, im Gespräch mit tagesschau.de.
     
  3. Rohrer

    Rohrer Guest

    Im MDR sagte man gerade, der Versicherer würde 1/6 zahlen.
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Weil du ein Einzelfall bist.
    Erinnert mich an den Bohei bei der Schlecker-Schließung.
     
  5. Creep

    Creep Guest

    Und vielleicht weil er für den Insolvenzfall des Ofenbauers keine Versicherung abgeschlossen hatte, die ihm suggerierte, sie wäre ausreichend, was sie dann aufgrund unzureichender Umsetzung des Gesetzgebers doch nicht war.
     
    Schnellfuß gefällt das.
  6. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    8.533
    Zustimmungen:
    6.712
    Punkte für Erfolge:
    273
    Klar bin ich ein Einzelfall und hatte keine Ausfallversicherung.
    Ich finde es aber traurig, dass ich den gerichtlich gestgestellten Schaden nicht mal bei der Steuererklärung als Verlust absetzen konnte, während Spenden und perverserweise sogar die Kirchensteuer steuermindernd wirken.
     
    Schnellfuß gefällt das.
  7. Creep

    Creep Guest

    Aber wo will man dann die Grenze ziehen? Wenn ich mir für 1000€ besten Kaviar bestelle und mir davon dann schlecht wird, ist das auch ein Verlust, den ich nicht geltent machen kann. Meine Aktienverluste konnte ich auch nicht mit dem Einkommen gegenrechnen.
     
  8. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    8.533
    Zustimmungen:
    6.712
    Punkte für Erfolge:
    273
    Es sind ja zwei Stufen, um die es geht.

    Stufe 1: keine Leistung nach Vorkasse durch Insolvenz. Wenn die Vorkasse für eine Reise war, ist sie abgesichert (und eine Absicherung vorgeschrieben). Eine Vorkasse für einen Kachelofen ist aber weg und nicht abgesichert. Sollte es nicht bei allen Vorkasse-Leistungen eine Absicherung geben?

    Stufe 2: Absetzbarkeit von Verlusten. Es ist ja nicht so, dass ich beim Glücksspiel verloren oder ich mich mit Aktien verzockt hätte. Vielmehr wurde ja durch das Amtsgericht festgestellt, dass ich Geschädigter durch Insolvenz bin, selbst der Betrag ist ja "amtlich" dokumentiert. Warum darf man solch einen Verlust nicht steuermindernd angeben, Spenden dagegen schon?
     
    Gorcon und Schnellfuß gefällt das.
  9. sunday2

    sunday2 Gold Member

    Registriert seit:
    14. April 2010
    Beiträge:
    1.906
    Zustimmungen:
    618
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Technisat HD S2, S1 und STC+
    Sony KD65-AF8, Samsung PS63C7700
    Smart CX10
    Sony VW1100
    u.a.
    Das ist nur richtig für Pauschalreisen. Wer nur einen Flug oder nur das Hotel bei TC gebucht hatte, ist erst einmal der Blöde.

    Immerhin habe ich jetzt einen Brief von dem Insolvenzverwalter RA Hermann erhalten, dass ich meine Forderung anmelden kann. Ich vermute aber, dass dies weniger als die oben genannten 1/6 bringen wird.

    Wer sich persönlich ein Bild machen will, kann als Betroffener am 27. Januar nach Bad Homburg fahren. Die Kosten werden natürlich nicht erstattet.
     
  10. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

    Registriert seit:
    20. November 2005
    Beiträge:
    53.196
    Zustimmungen:
    11.077
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    125 cm Gilbertini Stab HH120