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MDR-Rauswurf: Uwe Steimle ist „fassungslos“ und wirft Sender Zensur vor

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. Dezember 2019.

  1. nee

    nee Guest

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    Der Rundfunkbeitrag --> der Beitragszahler - finanziert das, was sie senden und die Gehälter der Mitarbeiter.
     
  2. stewart

    stewart Silber Member

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    Er finanziert, dass da was gesendet wird. Mit deiner Argumentation wäre ja alles wurscht, jeder könnte alles tun und lassen wenn es Quote bringt.
     
  3. nee

    nee Guest

    Na nicht alles. Aber Kritik üben - ist ja Fernsehen --> Kritik austeilen ja, aber Kritik einstecken --> nein.
     
  4. stewart

    stewart Silber Member

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    Ja das ist jetzt so ne Sache. definiere „berechtigte Kritik“, das sieht halt jeder anders. Und jeder hat seine Regeln, nach denen damals zum Beispiel der BR bei „Scheibenwischer“ ausgestiegen ist und das terrestrische Bayern ein Alternativprogramm zu sehen bekam. Nochmals: Wenn man nicht ganz blöd ist, weiß man wie man sich wann und wo verhält. Also soll er nicht rumjammern.
     
    EinSchmidt gefällt das.
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest


    So, und jetzt noch mal. :)
     
  6. nee

    nee Guest

    Ich habe berechtigt Kritik herausgenommen, da diese auch unberechtigt sein kann. Argumente werden in einer Demokratie ausgetauscht und richtiges von falschem ausdiskutiert. Wer falsches sagt, steht irgendwann blöd da und der Beitragszahler will diesen nicht mehr sehen.. So sollte es normalerweise sein.
     
    DCKevelar und Eike gefällt das.
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Punktlandung.(y)

    Aber eben leider abseits von gepredigter Meinungsfreiheit usw.
     
    DCKevelar und nee gefällt das.
  8. stewart

    stewart Silber Member

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    Genau, das wollte ich sagen. Nur ist halt Meinungsfreiheit kein Garant für Weiterbeschäftigung. So what?
     
    EinSchmidt gefällt das.
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Sollte sie aber gerade im ÖRR sein.
     
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  10. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Könnte man ja fast so meinen, wenn nicht der von dir benannte "Arbeitgeber/Beitragszahler" praktisch unter Vormundschaft stände.
    Und dadurch hat jener Arbeitgeber, öhm ja, was konkret zu entscheiden? [​IMG]
     
    jfbraves und Schnellfuß gefällt das.