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Verschlüsselungsumstellung?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 26. Oktober 2019.

  1. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Stand aber schon immer und steht wahrscheinlich auch heute noch in den AGBs, dass (fern)mündliche Absprachen nicht gelten.
     
  2. Eheimz

    Eheimz Institution Premium

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    Das ist aber rechtlich äußerst fraglich, ob das gilt...
    Ich meine, dass es so einen Passus nicht gibt.
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    So einen Passus kann es nicht geben (ok, bei SkyD wäre es kein Wunder), da er gegen deutsches Recht steht. Mündliche Verträge sind genau so gültig wie schriftliche. Dass aber kaum jemand Handschlagverträge macht liegt wie hier in diesem Fall daran, dass im Streitfall nichts Beweisbares vorliegt. Im Regelfall ist dort dann immer der der was versprochen hat in der besseren Situation aka "kann mich nicht erinnern" oder "das kann so niemals gesagt worden sein" oder "das haben sie sicher wegen schlechter Mobilverbindung falsch verstanden". SkyD vs. Kunde 1:0
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Der Passus steht ja auch gar nicht (mehr) in den AGB. Von daher ist die Diskussion darüber hier belanglos.
     
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  5. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Aha, ist also nicht mehr in den AGB. Seit wann eigentlich?
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Das forsche ich jetzt nicht nach ;)
     
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  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wäre mir neu dass das überhaupt mal dringestanden hätte.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ich glaube das hat früher in fast allen AGB dringestanden.
     
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  9. Punktesammler

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    Das wäre mir auch egal gewesen! Würde man mir meine D02 nehmen und mir stattdessen eine Neue samt Receiver (den ich natürlich auch nicht bezahlen würde) schicken, würde ich die Annahme verweigern. Schaltet man mir meine D02 ab, beende ich den Vertrag, weil ich dann nicht mehr wie gewohnt schauen kann!
     
  10. Eheimz

    Eheimz Institution Premium

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    Das ist mit den neuen AGBs eh Geschichte. Der Kunde hat kein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Verschlüsselung.
    So oder so ähnlich steht es da...