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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Wenn Verleumdung kann das nur gegen reale Personen stattfinden. Avatare sind es nicht.
    Es sei denn man kennt die hinter dem Avatar stehende Person.

    Und wenn jemand wegen Wahlbetrug verurteilt wird, mit einem Urteil, was man als zu milde empfindet, hat das nichts mit Kuscheljustiz zu tun, sondern mit der Anwendung von Gesetzen, es wäre schon etwas merkwürdig, wenn ein Wahlhelfer der manipuliert, härter bestraft wird, als ein Gewalttäter der dauerhafte Personenschäden verursacht.
     
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  2. zyz

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    Ist doch schön, wenn immer die anderen Schuld sind. Gut für den Westen der Republik, dann gibt's hier wieder mehr Investitionen und die Unternehmen schaffen hier Arbeitsplätze.
     
  3. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Mir geht es ums Prinzip. Ich bin vergleichsweise entspannt, außerdem ist der Aufwand einer Strafanzeige aus dem Ausland nicht die Mühe wert. Aber einigen Leuten muss klar gemacht werden, dass man sich nicht einfach so hinter der Anonymität des Internets verstecken kann um falsche Behauptungen zu machen. Andere könnten daher (sprichwörtlich) härteres Geschütz fahren.
    Auch hier geht es ums Prinzip. Jegliche Wahlmanipulation vernichtet das Vertrauen in den demokratischen Prozess und kann schlimmstenfalls ein ganzes Land destabilisieren kann. Außerdem habe ich nur gesagt, dass am Besten fünf Jahre wären. Allerdings sollte Wahlmanipulation keine bewährungsfähige Strafe sein. Meinetwegen kann der beschuldigte zu Hausarrest verurteilt werden, aber die Konsequenzen müssen bestehen. Eine simple Geldstrafe und ggf. eine Bewährungsstrafe reichen nicht aus, weil sie nur ein simpler Klaps auf den Hintern sind.
    Gesetze, die der heutigen Realität nicht angepasst werden, wie z.B. die §§ 176 und 177 StGB, die eine bewährungsfähige Strafe von Vergewaltigern erlaubt (zwei Jahre Freiheitsstrafe beim § 176 und mindestens ein Jahr beim § 177).
     
  4. zyz

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    Wie sieht es mit Betrug, Körperverletzung und Diebstahl aus? Auch alles ohne Bewährung, unabhängig vom Schweregrad und am besten immer 5 Jahre?
     
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  5. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Sie wollen nicht verstehen, was ich meine. Es bringt auch nichts, mit Ihnen darüber zu reden, weil Sie alles was ich sage wahllos gegen mich verwenden, ohne damit einen richtigen Zusammenhang oder kohärenten Argument aufzubauen. Wir sprechen hier von Wahlbetrug, nicht von Körperverletzung, etc. Klar sollte es bei Körperverletzung zum Beispiel einen Schweregrad geben, aber das tut hier nichts zur Sache. Außerdem haben Sie nichteinmal richtig gelesen, was ich sagte über die besagten fünf Jahre Haft.
     
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  6. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    @Richard D. ich könnte auch gegen dich wegen Verleumdung mehrere Strafanzeigen machen. Aber ich bin nicht jemand, der nur austeilen und nichts einstecken kann.
     
  7. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Äpfel und Birnen... und damit Basta.
     
  8. zyz

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    Anderen die Unterstützung eines Genozids zu unterstellen, ist natürlich deutlich sachlicher. Das fällt übrigens auch unter Verleumdung. Aber wahrscheinlich verstehen Sie das nicht.
     
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  9. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Wahlen in Thüringen

    Alles ausgezählt. FDF hat es auch geschafft in den Landtag in Thüringen einzuziehen.
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Die FDP liegt nach vollständiger Auszählung 5 Stimmen über den 5%.... hauchdünn drin...