1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Abzocke bei Kündigerrückgewinnung

Dieses Thema im Forum "Amazon Prime und Netflix" wurde erstellt von User64, 30. September 2019.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.691
    Zustimmungen:
    24.742
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    Wenn das so drinstand, wäre das Ergebnis schon vorher bekannt und so ok. Ist nun wieder die Frage ob der Threadersteller uns "Kleinigkeiten" vorenthalten hat. Allerdings bleibt befremdlich warum man Angebote bekommt, die man "ätsch" eh nicht wahrnehmen kann und der Bestellbutton trotzdem funktioniert.
     
    rom2409 gefällt das.
  2. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    10.892
    Zustimmungen:
    4.635
    Punkte für Erfolge:
    213
    Wann hast du denn auf den Button geklickt und die E-Mail von PayPal bekommen und wann wurde was abgebucht? Wann wurde überhaupt Netflix von dir autorisiert, was von deinem PayPal-Konto jederzeit abbuchen zu dürfen? Nehme mal an, mit dem vorher ausgelaufenen Vertrag mit Netflix. Ist der vorherige Vertrag automatisch ausgelaufen oder wurde er durch dich gekündigt. Wenn gekündigt, wurde dann die Autorisierung was vom PayPal-Konto nach Vertragsende abzubuchen ausdrücklich widerrufen?

    Ohne die genaue Beantwortung der Fragen ist eine genaue rechtliche Einschätzung nicht möglich.
     
  3. BerlinHBK

    BerlinHBK Lexikon

    Registriert seit:
    23. Januar 2010
    Beiträge:
    22.010
    Zustimmungen:
    15.395
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    -Panasonic TX-55LZW2004 (55 Zoll, 4K Ultra-HD OLED-TV)/
    -Panasonic LCD TX-37LZD85F (37 Zoll, 100 Hz und Full HD)/
    -SKY Q - Receiver (Humax, VE -Modell) mit 1 TB Festplatte/
    -Receiver Vantage HD 7100c/
    -Vantage VT-1000c/
    -Blu-ray-Player Panasonic DMP-BDT310/
    -Playstation 5/
    -Apple TV 4K (32 GB)/
    -iPhone 15/
    -Samsung Galaxy Tab S T805 LTE (10,5)/
    So nichtssagend ist die nun auch wieder nicht, denn dann hätte er jetzt kein Abo für 11,99 Euro (?) für diesen Monat an der Backe. Beim nächsten Mal sind es 2 Monate oder gar ein Jahresvertrag.
     
    Gorcon gefällt das.
  4. Volkmar60

    Volkmar60 Senior Member

    Registriert seit:
    1. Mai 2003
    Beiträge:
    302
    Zustimmungen:
    188
    Punkte für Erfolge:
    53
    Wer die Hinweise nicht liest muss zahlen, so sieht es doch aus. Wenn man das nicht tut sollte man seine eigene Schnäppchen Mentalität mal überprüfen, man kündigt einen Dienst wahrscheinlich weil es Geld kostet, dieser Dienst einem nichts mehr wert ist.

    Man liest später in Werbung eine Schlagzeile: ....noch mal 30 Tage kostenlos..... und bämmmmm ist man der eigenen Gier frisst Hirn - da ist was kostenlos - Syndrom erlegen.

    Lesen sie das kleingedruckte nicht es ist nur schlecht für die Augen - stand doch alles da also kostet es was, von arglistiger Täuschung oder unseriösem Geschäftsgebahren kann man da wohl nicht sprechen denn so gut wie jede größere Firma im Entertainment arbeitet so.
     
    Franz_Brandwein und Gorcon gefällt das.
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.691
    Zustimmungen:
    24.742
    Punkte für Erfolge:
    273
    Na ganz so einfach scheint es aber auch nicht. Wir haben hier zum einen 2 unterschiedliche Aussagen zum Inhalt des Schreibens und selbst wenn die von BerlinHBK stimmt dass in der Fußnote drinstand dass der Threadersteller nicht berechtigt sei, stellt sich Frage, warum am Anfang des Schreiben steht "geilo...30 Tage Netflix umsonst, alles easy, einfach bestellen" und im Kleinstgedruckten am Ende "ach übrigens, sie sind garnicht berechtigt". Noch dazu wenn ich nicht berechtigt bin, wieso kann ich trotzdem bestellen? Üblicherweise kann man die Dinge für die man nicht berechtigt ist auch garnicht abschließen. Oder einfach gesagt, wieso bekomme ich ein Angebot das ich garnicht wahrnehmen kann und am Anfang der Mail wird noch glatt das Gegenteil behauptet? Ich sehe die Lage hier nicht so klar und lässig pro Netflix.
     
  6. BerlinHBK

    BerlinHBK Lexikon

    Registriert seit:
    23. Januar 2010
    Beiträge:
    22.010
    Zustimmungen:
    15.395
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    -Panasonic TX-55LZW2004 (55 Zoll, 4K Ultra-HD OLED-TV)/
    -Panasonic LCD TX-37LZD85F (37 Zoll, 100 Hz und Full HD)/
    -SKY Q - Receiver (Humax, VE -Modell) mit 1 TB Festplatte/
    -Receiver Vantage HD 7100c/
    -Vantage VT-1000c/
    -Blu-ray-Player Panasonic DMP-BDT310/
    -Playstation 5/
    -Apple TV 4K (32 GB)/
    -iPhone 15/
    -Samsung Galaxy Tab S T805 LTE (10,5)/
    Wahrscheinlich aus der Verteilerliste, die dann jeder Bestandskunde erhält.

    Netflix hatte ihn doch auch geantwortet, dass das in deren Fußnote so drinstand. Die Antwort deckt sich also mit meiner Erinnerung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2019
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.691
    Zustimmungen:
    24.742
    Punkte für Erfolge:
    273
    Hat Netflix kein elektronisches Kundensystem? Ist doch einfach alle die auszusortieren,die erst paar Monate raus sind und das Angebot garnicht erst bekommen. Und die Aufmachung der Mail finde ich jedenfalls nicht so, dass der Kunde sofort erkennen kann dass das garnichts für ihn ist bzw. hier erstmal "30 Tage kostenlos" unterbreitet werden, um dann am Ende im Kleinstgedruckten zu sagen "ach übrigens...für sie aber nicht". Natürlich muss man alles lesen, aber es gibt genug Urteile dass auch Irreführung schon ausreicht sowas als rechtswidrig anzusehen, wenn ein anderer Eindruck erweckt wird. Und der fängt schon damit an, dass man überhaupt ein Angebot bekommt für das man garnicht berechtigt ist. Kundensystem hin und her. Chaos im Kundensystem, "wir machen alles noch mit Papier" oder "Menschen machen Fehler" dürfte für Netflix vor dem Kadi kaum entlastend wirken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2019
    User64 gefällt das.
  8. User64

    User64 Junior Member

    Registriert seit:
    27. Juli 2007
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    29
    Punkte für Erfolge:
    28
    Da mir ja einige unterstellen ich würde etwas vorenthalten:

    [​IMG]

    [​IMG]

    Für mich ist das Angebot, siehe erstes Bild recht eindeutig. Aus der Fußnote ist nicht zu erkennen, ob man berechtigt ist oder nicht. Denn darauf geht die Fußnote nicht ein.

    Wenn man auf die Bedinungen klickt die verlinkt sind, kommt folgender Text:

    Auch aus dem fett markierten Text geht überhaupt nicht hervor, was "bis vor kurzem" bedeutet. Mein Netflix Abo war ca. 3 Monate ausgelaufen. Ich bekomme aktiv eine solche Mail. Da muss ich davon ausgehen, dass für mich "bis vor kurzem" nicht gilt, sonst hätte man mir die Mail ja wohl nicht geschickt!

    Für mich ist das recht einfach: Netflix kann Kunden von sich aus keine Angebote zuschicken, für die der jeweilige Kunde nicht berechtigt ist. Falls man das doch tut, muss man den Kunden vorher ausdrücklich darauf hinweisen das für ihn das kostenfreie, beworbene Angebot nicht gilt!
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2019
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.691
    Zustimmungen:
    24.742
    Punkte für Erfolge:
    273
    Damit bist Du weiter auf der guten Seite. Es kann nicht sein dass der Kunde prüfen muss ob er für ein Angebot berechtigt ist. Und genau das verlangt Netflix im Kleinstgedruckten. Denn wenn der Kunde hier ohne eigene Berechtigungsprüfung bestellt ist er in der Abofalle. Absurd.

    Aber wie ich schon in der 1. Antwort schrieb, bei Netflix scheint man bewusst in Kauf zu nehmen dass Kunden in die Abofalle tappern, weil sie sich sicher sind, dass wegen 11,99 Euro keiner nen Anwalt beauftragt. Mal sehen wie PayPal auf den "Fall" reagiert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2019
    User64 gefällt das.
  10. rom2409

    rom2409 Lexikon

    Registriert seit:
    11. Juli 2008
    Beiträge:
    26.758
    Zustimmungen:
    8.236
    Punkte für Erfolge:
    273
    Das ist echt ein Knaller, den ich jetzt von Netflix nicht erwartet hätte. Das wird dich wohl nur bedingt zufriedenstellen, aber durch deinen Hinweis ist der Schaden bei Netflix nun sicher höher als die zu Unrecht einkassierten 11.99 Euro.
    Außerdem würde ich das nicht auf mir sitzen lassen.
     
    User64 gefällt das.