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Abzocke bei Kündigerrückgewinnung

Dieses Thema im Forum "Amazon Prime und Netflix" wurde erstellt von User64, 30. September 2019.

  1. User64

    User64 Junior Member

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    Hallo zusammen,

    ich habe von Netflix eine E-Mail erhalten mit dem Betreff "Noch mal 30 Tage kostenlos genießen." Im Werbetext steht dann:

    Wir haben so viel mehr zu bieten.
    Seit Sie Ihre Mitgliedschaft beendet haben, haben wir viele tolle Filme und Serien hinzugefügt. Es gibt nun so viel mehr an Netflix-Originalserien und -filmen, dass für jeden etwas dabei ist. Auf Sie wartet einiges, wenn Sie wieder reinschauen! Worauf warten Sie noch? Genießen Sie Netflix 30 Tage lang kostenlos.

    Dann ein Button: Mitgliedschaft für 30 Tage kostenlos reakvieren.

    Auf den Button geklickt und Abo reaktiviert. Kurz darauf kam eine E-Mail von PayPal, dass ich eine Zahlung an Netflix autorisiert habe. Ich dachte mir das sei nur ein Kontocheck und habe mir nichts weiter dabei gedacht. Heute sehe ich, dass Netflix wirdklich 11,99€ abgbucht hat.

    Also Kontakt mit dem Kundenservice per Chat aufgenommen. Dort wurde ich auf die Fußnote hingewiesen:

    Dieses Angebot läuft am Freitag, den 1. November 2019 ab. Dieses Angebot unterliegt gewissen Beschränkungen und einige Personen kommen für den kostenlosen Probezeitraum möglicherweise nicht infrage. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen und Einzelheiten zum kostenlosen Probezeitraum.

    Ich sei für das Angebot nicht berechtigt und daher wäre die Abbuchung korrekt. Mein Hinweis, warum man mir denn die E-Mail schickt wenn ich doch gar nicht berechtigt sei wurde damit beantwortet, dass man die E-Mail vielen ehemaligen Kunden schicken würde. Aber deswegen sei man noch nicht berechtigt.

    Keinerlei einsehen, keinerlei Entgegenkommen, nichts! Ich fühle mich total verarscht. Man kann Kunden doch keine E-Mail schicken mit der Aufmachung und dann trotzdem berechnen.

    Hat jemand von euch Erfahrung damit? Das schon mal gehört?`

    Danke!
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Aus der Schilderung heraus dürftest Du theoretisch sehr gute Chancen haben die 30 Tage Buchung wieder rückgängig zu machen. Denn es kann nicht sein, dass zwar wie angekündigt intern eine Berechtigungsprüfung stattfindet, aber der Kunde insbesondere bei negativem Ergebnis nicht nur nicht informiert wird sondern aus den 30 Tagen dann eine Abofalle wird. Also die "Information", hier die negativ ausgefallene Prüfung, bekommt der Kunde zwar schon in Form der Abbuchung, aber das ist so natürlich nicht rechtmäßig meiner Meinung nach.

    Praktisch sieht es aber so aus, dass sich Netflix hier offenbar wie auch gern Sky auf "is eben so jetzt" zurückzieht, vielleicht weil sie auch wissen, dass wegen den 30 Tagen und 11,99 Euro hier keiner einen Rechtsstreit anzettelt. Das Einzige was noch ginge wäre, dass Du jemand findest der sich bisschen in sowas auskennt, also auch rechtsanwaltähnliche Privatschreiben aufsetzen kann mit Zitat von Urteilen etc. in vergleichbaren Fällen. Dann knicken die Anbieter meist ein weil sie merken oha...da kennt sich jemand aus, da prallen wir mit "ist jetzt eben so" ab. Ist meine Erfahrung mit Abzockern u.a. am Strommarkt. Ansonsten mit normaler Beschwerde kommt man leider nicht weit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2019
  3. BerlinHBK

    BerlinHBK Lexikon

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    Ja, hatte auch diese Mail mal erhalten, aber...
    Und warum lest ihr euch nie die entsprechende Fußnote durch?:confused: Das ist das Erste, wonach ich suche, ob es irgendwo einen Haken gibt. Aber gut, jeder wie er mag. Hätte dich nur ein paar Sek. deiner Zeit gekostet.
     
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  4. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Ich würde es auf jedenfall zurückbuchen. Es muss ein Button vorhanden sein mit "Kostenpflichtig bestellen" oder so ähnlich.
     
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  5. User64

    User64 Junior Member

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    Woher soll ich als Kunde denn wissen ob ich berechtigt bin oder nicht? Muss ich denn nicht davon ausgehen, dass Netflix mir nur dann diese E-Mail schickt wenn ich auch berechtigt bin? Nach deiner Logik dürfte niemand das Angebot in Anspruch nehmen, da ja niemand aufgrund der E-Mail weiß ob er berechtigt ist oder nicht.

    Nach meiner Rechtsauffassung ist es irreführend eine E-Mail mit der Aufmachung und dem Wortlaut an Kunden zu schicken und sich dann mit so einer nichtssagenden Fußnote rauszureden.

    Habe jetzt mal bei PayPal einen "Konfliktfall" eröffnet.

    Bin nämlich auch der Meinung: Wenn im Betreff, dem Werbetext und dem Button von "kostenlos" die Rede ist, kann man nicht im Nachhinein berechnen und auf die Fußnote verweisen. Als Kunde muss man davon ausgehen, dass man die E-Mail nur erhält, wenn man auch berechtigt bin. Alles andere ist irreführend!
     
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  6. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Nur das Kleingedruckte reicht in keinem Fall aus. Es muss klar ersichtlich sein, dass man was kostenpflichtig bestellt.
     
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  7. BerlinHBK

    BerlinHBK Lexikon

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    Also bei mir stand das dabei. Meine aktive Mitgliedschaft lag länger als ... zurück und dann wäre man berechtigt. Kürzer als … und man sei nicht berechtigt bzw. kommt für diesen kostenlosen Monat nicht in Frage. So oder so ähnlich stand das in der Fußnote.
     
    Medienmogul gefällt das.
  8. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Bei einem seriösen Anbieter kommt dann die Meldung "Du bist nicht berechtigt für dieses Angebot".
    Ansonsten siehe mein Beitrag #6.
     
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  9. BerlinHBK

    BerlinHBK Lexikon

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    Seriös oder nicht seriös, dennoch hätte man sich die Fußnote dazu (genauer) durchlesen können.
     
  10. Spooky

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    Die Fußnote ist nichts sagend.
     
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