1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky laut Vertrag kostenlos, reagieren?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Patrickfranzen, 12. Juli 2019.

  1. Patrickfranzen

    Patrickfranzen Neuling

    Registriert seit:
    31. August 2017
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    3
    Anzeige
    Hallo,
    mein Cousin hat eine seltsame Konstelation in seinem Vertrag so das er bisher seit 4 Monaten Sky umsonst schaut und es laut Vertrag auch bis zum Ende der Laufzeit wohl so schauen wird.

    Hier mal die schriftliche Bestätigung:

    [​IMG]

    Auch die bisherigen Abbuchungen beziehungsweise Abrechnungen sagen nichts anderes aus:

    [​IMG]

    Jetzt im Juli wurden 9€ abgebucht

    [​IMG]

    Was denkt ihr, soll er es so weiterlaufen lassen oder sich lieber dort melden bevor irgendwann eine Ewig hohe Nachzahlung verlangt wird.
    Wie bindent sind für Sky diese Schreiben?

    Bin für jede Hilfe dankbar :)

    Grüße von der Mosel
     
  2. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

    Registriert seit:
    26. September 2012
    Beiträge:
    46.766
    Zustimmungen:
    69.186
    Punkte für Erfolge:
    273
    das wird ein Systemfehler sein, ich würde die Hotline 089 99727900 anrufen, und es abklären....oder einen Mod. von Sky fragen Willkommen | Sky & Friends
    oder per Mail service@sky.de
     
    a.k.a.moznov gefällt das.
  3. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    10.876
    Zustimmungen:
    4.621
    Punkte für Erfolge:
    213
    Egal ob Systemfehler oder was sonst, Vertrag ist Vertrag. Nein, es kommt drauf an, was bei Vertragsabschluss vereinbart wurde und wenn sich das derart unterschiedlich jetzt darstellt, muss man annehmen, dass dies so falsch ist und man mit einer Richtigstellung und Nachberechnung rechnen muss.

    Was wurde also bei Vertragsabschluss vereinbart? Wenn nicht 0,00€, dann kann es sinnvoll sein, selber bei Sky nachzufragen. Muss man aber nicht, weil eine Nachforderung verhaltnissmäßig sein muss. Also z.B. eine verhaltnissmäßige Ratenzahlung der Nachforderung eingeräumt werden muss.
     
  4. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

    Registriert seit:
    30. September 2012
    Beiträge:
    3.911
    Zustimmungen:
    2.205
    Punkte für Erfolge:
    163
    Quatsch. Wenn der Kunde hätte erkennen müssen, dass es sich um einen Fehler des Vertragspartners handelt, ist er nach BGB 242 Treu und Glauben verpflichtet, ein angemessenes Entgelt für die Leistung zu bezahlen.

    Aber schön, dass ein angeblicher DVB-T-only-Kunde, der weder Sat noch Kabel noch IPTV hat, mal wieder zum Thema Sky das große Wort führt. :eek:

    Merke: There ain't no such thing as a free lunch.

    Das sollte doch jeder verstanden haben. Unser Rechtsstaat schützt auch Sky gegen Kunden, welche einen Systemfehler ausnutzen wollen.

    Meine persönliche Empfehlung ist, Sky zu meiden. Mit dieser Firma hat man so viel Ärger - das ist es nicht wert. Besser ist es, gar keinen Vertrag mit denen zu haben.

    Es gibt inzwischen genug Angebote über das Internet. Selbst HBO USA kann ich über das Internet abonnieren.

    Warum soll ich mich mit Sky herum ärgern? Der Plan des TE gibt definitiv Ärger, deshalb besser Finger weg!
     
    Audhimla gefällt das.
  5. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    10.876
    Zustimmungen:
    4.621
    Punkte für Erfolge:
    213
    Lese einfach, was geschrieben steht. Bezahlen muss man, wenn nicht 0,00€ bei Vertragsabschluss vereinbart wurden. Man muss nicht auf darauf hinweisen, dass da ein Buchungsfehler vorliegt, das muss Sky schon selber merken. Wenn Sky es merkt, muss man eben mit einer verhältnismäßigen Nachforderung rechnen. Aber das muss Sky innerhalb der recht kurzen Verjährungsfrist geltend machen, sonst verfällt solch eine Nachforderung.

    Muss man selber entscheiden, ob man „schlafende Hunde nicht weckt“ und hoffen kann, dass keine (rechtlich durchsetzbare) Nachforderung gestellt wird, oder ob man lieber die Berechnungsfehler geklärt haben will.
     
  6. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

    Registriert seit:
    5. Mai 2015
    Beiträge:
    4.781
    Zustimmungen:
    4.327
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    @Patrickfranzen
    Ich würde nicht selbst tätig werden, aber den monatlich "eingesparten Betrag" zur Seite legen, um eine rückwirkende Forderung von Sky problemlos zahlen zu können.
     
    Hockenheim, maxmus69, Linni und 4 anderen gefällt das.
  7. Televisio

    Televisio Wasserfall

    Registriert seit:
    26. Februar 2006
    Beiträge:
    7.494
    Zustimmungen:
    5.492
    Punkte für Erfolge:
    273
    was steht eigentlich als Fußnote bei dem Sternchen neben den 0,00 Euro? Gibts da noch ne Erklärung dazu vielleicht?
     
  8. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    10.876
    Zustimmungen:
    4.621
    Punkte für Erfolge:
    213
    Steht doch kleingedruckt darunter und es geht um die eventuelle anteilige Verrechnung von Guthaben/Forderungen aus dem Vormonat sowie Logistikpauschale und Mehrwertsteuer.

    Die lange Zeit von 4 Monaten einer „Falschberechnung wegen eines Systemfehlers“ müsste Sky schon genau erklären können, bevor sie überhaupt was korrigieren könnten. Vertrag ist Vertrag und „Treu und Glauben“, dass der Vertrag wie schriftlich bestätigt Zu erfüllen ist, gilt ja.

    Ein „Systemfehler“ sollte schon Sky spätestens bei der ersten monatlichen Abrechnung aufgefallen sein und dann auch korrigiert worden sein. Jetzt müsste Sky erstmal nachweisen (können) zu welchen Bedingungen der Vertrag denn eigentlich abgeschlossen wäre. Das wird ohne Eingeständniss des Kunden Sky wahrscheinlich schwer fallen, außer der Vertrag wurde schriftlich abgeschlossen oder eventuell auch bei einem online abgeschlossenen Vertrag. Bei einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag wird Sky kaum (rechtssicher) nachträglich den genauen Vertragsinhalt nachweisen können.

    Hat alles nicht wirklich was direkt mit Sky zu tun, sondern ist ein allgemeines rechtliches Problem. Wer es genau wissen will, geht zum Rechtsanwalt für Verbraucherrecht. Erstberatung ist oft kostenfrei oder bekommt man für um die 10€!;) Denke aber, dass dies erst nötig ist oder sein könnte, wenn Sky versucht, den „Systemfehler“ zu korrigieren.
     
  9. OliverL

    OliverL Gold Member

    Registriert seit:
    19. November 2003
    Beiträge:
    1.103
    Zustimmungen:
    174
    Punkte für Erfolge:
    73
    Wenn weder der Kunde noch SKY beweisen können, was wirklich vereinbart war, kann SKY den genannten Standardpreis in Höhe von 79,99 Euro verlangen? Der wird in dem Schreiben ja schliesslich genannt. Böse Falle.
     
  10. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    10.876
    Zustimmungen:
    4.621
    Punkte für Erfolge:
    213
    Nein, es gilt der vertragliche und schriftlich bestätigte „Ihr monatlicher Preis“ von 0,00€!

    Wenn das Sky so auch schon 4 Monate hingenommen hat, kann man als Kunde darauf vertrauen, dass dies von Sky so gewollt ist. Sky hat ja immer irgendwelche Rabatt-Aktionen, warum also nicht auch bei jemandem mal einen „Voll-Rabatt“, so dass man kostenfrei Sky nutzen kann???;)

    Wenn Sky was daran nachträglich ändern will, geht das nur im gegenseitigen Einverständniss. Vertrag ist Vertrag!!!