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Kündigung an digitalpost@kundenservice.sky.de rechtswirksam?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von iamjorgen, 15. Januar 2019.

  1. maliilam

    maliilam Institution

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    Positiv gesehen ist es immerhin besser als das alte "gerne bestätigen wir Ihnen ihr frühestmögliches Austrittsdatum"-Schreiben, in dem das Wort "Kündigung" nicht in den Mund genommen wurde und man nur wusste, dass es tatsächlich "die" Kündigungsbestätigung ist, weil Sky/Premiere diese Schreiben tatsächlich nur bei einer erfolgten Kündigung rausschickte.
    Hier wird immerhin im Schreiben explizit die durch den Kunden erfolgte Kündigung erwähnt, hier benötigt jemand mit Rechtskenntnissen keine Zusatzinfo (im Gegensatz zum alten Schreiben, das auch theoretisch die Antwort auf die Frage "Wann kann mein Vertrag frühestmöglich enden?" sein könnte).

    Eine Frechheit gegenüber den Kunden ist beides.
     
    DVB-T2 HD gefällt das.
  2. RalfOE

    RalfOE Neuling

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    Hallo,
    meiner Meinung nach hat das System. Die Adresse "digitalpost@kundenservice.sky.de" nimmt weiterhin E-Mails entgegen. Man will also nicht, dass der "Kunde" merkt, dass seine Nachricht nicht gelesen wird. Außerdem steht ja im Absender und dann auch im Namen des Empfängers "Sky Kundendienst" es wird also der Anschein erweckt, dass die Nachricht an den Kundendienst von Sky geht. Ein argloser Kunde kommt also gar nicht auf die Idee, dass die Nachricht nicht gelesen wird.
    Jedes anständige Unternehmen antwortet außerdem in so einem Fall mit einer Nachricht, dass die E-Mail nicht zustellbar ist.
    Vielleicht sind aber auch nur die IT-ler bei Sky unfähig?
    Die Behauptung in der E-Mail "Diese E-Mail-Adresse ist nicht für den Empfang von Nachrichten eingerichtet. " ist schlichtweg unwahr. Der Server nimmt E-Mails für diese Adresse entgegen und ist damit auch für den Empfang eingerichtet.
    Ich habe im Februar letzten Jahres ebenfalls auf eine E-Mail geantwortet, kann aber glücklicherweise sogar nachweisen, dass die Nachricht an einen Server von Sky zugestellt wurde und welchen Inhalt diese hatte. Somit ist die Kündigung zugestellt.
    Mittlerweile beschäftigen sich die Rechtsanwälte mit dem Thema.
    Mal schauen, wie das weitergeht.

    In einem Gerichtsverfahren muss ein Unternehmen nachweisen, dass sie eine E-Mail nicht erhalten haben, wenn ein Endverbraucher behauptet eine E-Mail gesendet zu haben. Das sollte jedes Unternehmen auch können, da sie nach GoBD gesetzlich dazu verpflichtet sind eine E-Mail-Archivierung durchzuführen.
    Wenn Sky eine ordentliche E-Mail-Archivierung hat lässt sich jede einzelne E-Mail bis zu 10 Jahren rückwirkend finden. Wenn sie keine ordentliche E-Mail-Archivierung haben verstoßen sie gegen Gesetze und haben Pech, da sie nichts beweisen können. Ein Endverbraucher muss keine E-Mail-Archivierung vornehmen.

    Was mich aber brennend interessiert ist: Was passiert mit den von Sky empfangenen Nachrichten? Nach GoBD müssten diese, wenn sie empfangen werden, 10 Jahre archiviert werden, da sie mit einem Vertrag zu tun haben, und fallen somit auch unter die EU-DSGVO, sollten sie nicht archiviert werden. Insbesondere, wenn hier ein absichtliches Fehlverhalten vorliegt.
    Bei Strafen bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes wäre das doch auch mal ein netter Hebel.

    Hier noch einige technische Informationen:
    Der Mailserver, welcher die E-Mails an die Adresse "digitalpost@kundenservice.sky.de" annimmt hat den FQDN: omail.sky.de
    mit der IP-Adresse: 154.60.100.71
    Der Server wird betrieben von MTI-Teleport Muenchen GmbH
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2019
  3. OliverL

    OliverL Gold Member

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    Marc?
     
    Teoha und DVB-T2 HD gefällt das.