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Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Company, 27. April 2019.

  1. Company

    Company Gold Member

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    Es geht mir nicht um US-amerikanisches Unterhaltungsfernsehen oder Serien im O-Ton, sondern um Berichterstattungen über aktuelle politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und sonstige Ereignisse aus England, Schottland, Wales und Irland.

    Meinem Wunsch, britische Programme über das Breitbandkabelnetz einzuspeisen wurde von mir bei der örtlichen Kabelbetriebsgesellschaft erfragt und nicht entsprochen. Man verwies mich auf das Programm BBC World News, das im Kabelnetz zu empfangen ist.

    BBC World News ist ein für Kontinentaleuropäer veranstalteter Weltnachrichtensender und bietet nur einen geringen Anteil nationaler Nachrichten. Dieses Programm unterscheidet sich wesentlich vom nationalen Dienst “BBC News Channel”, der in Deutschland über das Internet nicht zu empfangen ist.

    Trotz der EU-Richtlinie 89/552/EWG “Fernsehen ohne Grenzen” ist der länderübergreifende Zugriff auf TV-Medien Großbritanniens über das Internet stark eingeschränkt (Geoblocking).

    Als freier Journalist und Experte für britische TV-Medien ist die Beschaffung von Informationen (gerade in Hinblick auf mein Spezialgebiet) ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit. Es gibt derzeit kein legales Abo-Modell, (weder Kabel, IPTV-, noch Internet-Stream-Lösungen) welche mir den Zugang zu britischen TV-Programmen außerhalb Großbritanniens ermöglichen.

    Das ist nur durch den Empfang über eine entsprechende Parabolantenne möglich.

    Darum sollte es mir im Rahmen der Informationsfreiheit als freiert Journalist gewährleistet sein, bildgebende Informationen aus England zu interpretieren, aufzuarbeiten und in Wort, Bild und Audio für die jeweiligen Endanwender zur Verfügung zu stellen.
     
  2. Say Heading

    Say Heading Neuling

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    Dieses zu umgehen dürfte deutlich weniger Aufwand bedeuten, als hier in diesem Forum eine Lösung herbeiführen zu wollen.
     
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Darum sollte man auch vor Bezug einer Wohnung genau recherchieren was man darf und was nicht.
    Das sollte Dir, wenn Du Jornalist bist, ja einfach fallen.
    Es ist also müßig sich aufzuregen, die Schuld an diesem Problem trägst alleine Du selbst.
     
    Volterra, netzgnom und DVB-T2 HD gefällt das.
  4. Company

    Company Gold Member

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    Ein Forum dient in erster Linie dem Informationsaustausch. Viele der hier geäußerten Meinungen sind hilfreich für meine Recherche. Auch Ihre Meinung zählt. Eine Lösung wird jedoch außerhalb des anonymen Bereichs erschlossen. Von welcher Umgehung mit weniger Aufwand sprechen Sie?


    Ein Journalist nimmt persönlichen Kontakt auf und hakt nach. Auf meine Antwort hin, dass man Satellitenantennen auf Balkons per se nicht verbieten darf, kam der Vermieter ins straucheln. Natürlich hatte ich schon vor Abschluss eines Mietvertrags fundierte Kenntnisse über die Nutzung und Duldung. Meine Auslegung der Sache ist natürlich völlig legitim.

    Ich kenne natürlich die Urteile und habe auch einiges über Duldungspflichten gelesen. Mein gewählter Threadtitel soll nicht darauf schließen, dass ich in dieser Angelegenheit kaum Ahnung hätte.. es ist eher eine gewollte Zuspitzung und soll das Meinungssprektum der User erfassen. Wäre das Aufstellen einer Schüssel eine unüberwindbare Hürde, hätte ich diesen Thread gar nicht gestartet.

    Die Sache mit der Sichtbarkeit ist Abwägungssache und genau da gilt es, die Grenzen des Machbaren auszutesten. Wird der Gesamteindruck der Fassade für den Betrachter nur in vernachlässigender Weise gestört oder nicht? Hebt sich der hinterliegende Fassadenbereich (Fenster) optisch von der Parabolantenne ab oder nicht? Jegliche Mieter, die Prozesse verloren haben, hatten vor Gericht keine oder kaum nachvollziehbaren Gründe für die Nutzung ihrer Schüssel, gerade dann, wenn sie diese an das Geländer befestigt haben. Und diese waren durchaus auffälliger. Entscheide, wo es um das Aufstellen der Antenne auf dem Balkon geht - sind zumindest nach meiner Recherche nach - oft erfolgreich für den Mieter gewesen, und auch dann, wenn diese Sichtbar ist. In einem Fall wurde sie mit einem Sonnenschirm verglichen, und der ist wesentlich auffälliger. Als Mieter in einer Geschossbauwohnung mache ich mir auch keine Sorgen um die Beziehung, Vermieter mit rund 8000 verwalteten Wohnungen sind eher seltene Gäste.
     
  5. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Ist das deine Auseinandersetzung mit meinen Argumenten? :confused:

    Was ist das denn für ein Diskussionsstil? :confused:

    Wie soll man sich denn mit dir auseinandersetzen, wenn du nicht in der Lage bist, auf die genannten Argumente sachlich zu reagieren?

    Also nochmal:

    Es hat niemand etwas dagegen, dass du die von dir gewünschten Fernsehprogramme BBC 1 England, BBC 2, BBC News, BBC Four, BBC Scotland, ITV 1, Channel 4, PBS America und 200 andere empfängst.

    Das ist dein gutes Recht. Du darfst das. Schließlich steht das in Artikel 5 unserer Verfassung. Außer dem User @Kapitaen52 - der sich auf meiner Ignorierliste befindet, weil ich seine Beiträge in keiner Weise als hilfreich erlebe - habe ich in diesem Forum niemanden gefunden, der dein Grundrecht auf Informationsfreiheit bestreitet.

    Dein ganzer, oben im Volltext zitierter Beitrag beschränkt sich darauf, darzulegen, dass du ein besonderes Interesse daran hast die BBC-Programme zu empfangen.

    Damit bewegst du dich auf der Wellenlänge von @DVB-T2 HD, der sich auch gedanklich in der Vor-2009-Zeit befindet und so tut, als wäre es wichtig, ein besonderes Informationsinteresse zu begründen.

    Das ist Eulen-nach-Athen tragen.

    Mensch, Leute, es hat doch niemand bestritten, dass ihr die gewünschten Fernsehprogramme sehen dürft.

    Natürlich dürft Ihr das. Wir haben in den letzten Jahren kein einziges Urteil aus Karlsruhe, wo die Informationsfreiheit bestritten worden wäre.

    Was @DVB-T2 nicht verstanden hat, ist, dass wir in den letzten zehn Jahren kein einziges Urteil vom BGH (oder höher) haben, wo an das Informationsinteresse besondere Anforderungen gestellt wurden.

    Wenn @DVB-T2 HD anderer Meinung ist, soll er Butter bei die Fische machen und die (angeblichen) Urteile verlinken.

    Was wir statt dessen haben, ist die wiederholte Aussage, dass die Informationsfreiheit nicht kostenlos zu haben ist.

    Das fängt schon 2005 an mit der (enttäuschenden) Entscheidung aus Karlsruhe zugunsten der Kabel-Mafia, dass es völlig in Ordnung sei, wenn türkische Familien ein monatliches Entgelt an die Kabel-Mafia abdrücken, um ein paar wenige türkische Programme sehen zu können, die es über Satellit kostenlos und unverschlüsselt gibt.

    Wir haben ein neueres BGH-Urteil, dass eine polnische Familie ein monatliches Entgelt an eine polnische Internet-Plattform bezahlen soll, über die man die gewünschten Programme - unbestritten - über das Internet empfangen kann.

    Ich weiß aus meinen direkten Kontakten mit türkischen Kunden, dass es solche Internet-Plattformen inzwischen auch für türkische Programme gibt.

    Jetzt fangen wir bei Adam und Eva an:

    Informationsfreiheit und Eigentum sind zwei Grundrechte, die gleichrangig sind und von dem keines dem anderen vor geht.

    Wer sich auf die Informationsfreiheit beruft, hat deshalb die Pflicht, die Eigentümer-Interessen angemessen zu berücksichtigen.

    Hierzu hat die Rechtsprechung Grundsätze entwickelt.

    Diese Grundsätze sind allgemein bekannt. Die kann man googeln, und überdies findet sich in den meisten Antennen-Urteilen eine Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung.

    Mieter und Bewohner von Eigentumswohnungen sind im Wesentlichen gleich zu behandeln.

    Die Beeinträchtigungen, die der Vermieter / die Miteigentümer hin zu nehmen haben, sollen so gering wie möglich sein.


    Dazu habe ich im vorigen Beitrag ein BGH-Urteil in diese Diskussion neu eingeführt - mit Aktenzeichen, so dass jeder das Urteil problemlos googeln kann.

    Ich vermisse bei @Company jegliche Auseinandersetzung mit den Argumenten, die das höchste deutsche Zivilgericht in seiner Urteilsbegründung ausführlich dargestellt hat.

    Statt dessen wiederholt @Company, dass er ein besonderes Informationsinteresse hat - und übersieht dabei, dass der BGH die Anerkennung des Informationsinteresses in den letzten 10 Jahren immer problemlos durchgewunken hat.

    Auch bei der polnischen Familie aus 2013 wurde das Informationsinteresse anerkannt - und weil die gewünschten Programme im Internet verfügbar sind, haben die Polen das akzeptiert. Im Übrigen haben weder die polnische Familie aus 2013 noch der berühmte Russe aus 2004 überhaupt eine Dachmontage der Antenne beantragt.

    Die Dachantenne wird bei Antennen-Streitigkeiten eher selten beantragt, weil sie nämlich teuer ist. Siehe dazu mein voriger Beitrag.

    Zusammenfassung: Natürlich darfst du eine Schüssel haben, aber du musst die Beeinträchtigungen für deinen Vermieter / die Nachbarn / die Miteigentümer gering halten.

    Wie @Volterra am ersten Tag dargelegt hat, geht das mit einer kleinen Balkon-Antenne.

    @Company: wo wohnst du?

    An meinem Wohnort gehen die BBC-Programme mit 40 cm Blech.

    Ob das so bleibt, ist eine ganz andere Frage. Es kann durchaus sein, dass auch ich in zehn Jahren 120 cm Blech brauche - weil die nächsts Satelliten-Generation vielleicht einen noch schärferen Spotbeam verwendet. :eek:

    Eine 120 cm Antenne auf dem Balkon zu verstecken, wird schwierig. Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, dann darf er dir einen anderen, geeigneten Standort für deine Antenne zuweisen.

    Was er nicht darf, wäre, dir deine Antenne generell zu verbieten.

    @Company scheint recht wohlhabend zu sein, weil er die Wohnung offenbar als Zweitwohnung nutzt.

    Deswegen habe ich ihn gefragt, ob er schon beim Rechtsanwalt war - und ob ihm die Sache so wichtig ist, dass er einen richtig guten Anwalt anheuern kann. :cool:

    Natürlich würde ich mir wünschen, dass wir nach 10 Jahren ein neues, Mieter-freundliches BGH-Urteil bekommen könnten / sollten. :winken:

    Aber gegen gefestigte BGH-Rechtsprechung zu argumentieren, wird schwierig.

    Der BGH hat entschieden, dass die Antenne auf dem Dach weniger stört.

    Meine Frage an @Company ist, ob er das verstanden hat und ob er das akzeptiert.

    Wenn @Company ein BGH-Urteil umkippen will, sollte er einen richtig guten Anwalt ins Boot holen.

    Bist du dazu bereit? :winken:

    Ein sinnvoller Zwischenschritt wäre, dass du eine Erstberatung beim Rechtsanwalt machst. Die kostet ungefähr 230 €. Das kannst du dir - bei deinem Auftreten hier im Forum - locker leisten. Frag deinen Anwalt, was er von dem genannten BGH-Urteil aus 2009 hält und ob er eine Möglichkeit sieht, ob und wie du daran vorbei kommst.

    Oder du machst es, wie ich im vorigen Beitrag geschrieben habe, zahlst die 2000 - 3000 €, und dein Anwalt schreibt deinem Vermieter einen Brief, dass das der BGH-konforme Weg ist und dass du das darfst. :cool:

    @alle: ich würde mich sehr freuen, wenn der oder die eine oder andere diese Diskussion bereichert, indem er oder sie ein BGH-Urteil aus den letzten 10 Jahren einstreut bzw. verlinkt, dass ich vielleicht übersehen habe. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2019
  6. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Dem Medienmogul nach kann das aber nicht (mehr) seit 2009 so gewesen sein. Das muss dann vor 2009 so entschiden worden sein.;):winken:
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Ich habe meine Erkenntnisse mitgeteilt, bin hier raus und damit basta....
    Soll doch @Company machen was er will.
     
  8. a33

    a33 Silber Member

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    Ich dachte wegen deiner Versprechung waren wir schon in der Phase der Untersuchung, wie der Schüssel so unsichtbar möglich von der Straße aus auf zu stellen ist.

    Fotoos/ Maßen von der Aufstellung auf dem Balkon? Benötigte Elevation?
    BTW. Statt PF Schüssel zu nehmen, kann man natürlich auch den offset Spiegel 90 Grad drehen, und 'seitenwerts offset' aufstellen. Der schüssel lehnt dann genausogut weiter nach hinten, und ist von unten wahrscheinlich weniger sichtbar als jetzt.
    BTW2. Falls noch keine Fenster mit Metalschicht: auch hinter Glas wäre eine Möglichkeit. Da sind keine Regel gegen, nehme ich an?

    MfG,
    A33
     
  9. nee

    nee Guest

    Von meiner 80er Schüssel kann man 30 cm vom großen, langen Hof (Balkon auf Stirnseite) aus sehen. Im Vertrag steht, dass ich keine Schüssel außerhalb des Wohnbereichs anbringen darf. Ich hielt mich daran.:)
     
  10. Say Heading

    Say Heading Neuling

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    Von der Umgehung des Geoblockings im Internet.
    google: geoblocking umgehen kostenlos
    Welches im persönlichen Fall die passendste Option ist, kann man nur selbst beurteilen.
     
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