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Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Company, 27. April 2019.

  1. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Ich kenne Mietverträge, wo das Wäschetrocknen auf dem Balkon auch ausdrücklich nicht erlaubt ist, weil es im Haus dafür einen extra Raum gibt. Reglementierte „Balkonbepflanzung“ kenn ich nur bei denkmalgeschützten Gebäuden (eines unserer Firmenstandort ist ein denkmalgeschütztes Gebäude mit Balkon). Letztlich ist nur das erlaubt, was nicht ausdrücklich untersagt wird bzw. einem gesetzlich zugesichert ist und man es notfalls auf dem Klageweg durchgesetzt hat.
     
  2. Bertel

    Bertel Silber Member

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    Die gibt es sicher, solche Passagen sind halt leider in der generellen Form unzulässig.

    Es kommt halt immer auch auf eine Interessensabwägung an, und im vorliegenden Fall ist das Kind leider schon in den Brunnen gefallen, d.h. die haben es gemerkt, die Antenne ist recht sichtbar, und das wird jetzt alles schwer.

    Idealerweise hättest Du die tiefer gehängt, bei der Elevation hätte die gar nicht so sichtbar sein müssen. Wie gesagt. Wenn die kaum höher als die Brüstung ist (also von außen nicht sichtbar), darf der Vermieter die nicht verbieten. So aber, wo die jetzt schon scharf sind, wirst Du die kaum tarnen können. Kannst es höchstens noch durchs Fenster versuchen, klappt auch manchmal...
     
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  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Alles was unterhalb der Brüstung ist, ist ok und kann der Vermieter nichts gegen machen (Festmontage natürlich ausgeschlossen).
    Ich verstehe die Mieter nie, daß sie die Möglichkeit einer unsichtbaren Montage immer außen vor lassen. Wenn es verboten ist, muß ich halt auf exotische Satelliten verzichten und eine kleine Schüssel verwenden die eben nicht über die Brüstung hervorschaut.
    Oder ich suche mir direkt eine Wohnung wo sowas erlaubt ist, wenn mir das so wichtig ist, ist das bei der Suche ein Hauptkriterium.
     
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  4. Bertel

    Bertel Silber Member

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    Ja. Ich hab damals als ich noch Mieter war, extra darauf geachtet. Vermieterin meinte auch, ihr ist das egal, auch wenn die Hausordnung und der Mietvertrag das eigentlich untersagt. Dennoch hab ich meine Antennen (3 Stück) alle unter der Brüstung angebracht. Gab nie Ärger. Auch nicht nach Besuch der Vermieterin.
     
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  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ich bin 2001 in eine Wohnung eingezogen, in der Kabelfernsehen vorhanden war, und im Mietvertrag war das Anbringen einer Satantenne ausdrücklich untersagt. Der Hintergrund, das haben mir später Nachbarn so erzählt, war folgender: Jeder Mieter musste einzeln einen Vertrag mit der kleinen, lokalen Kabelgesellschaft abschliessen. Dafür gab es für die Hausverwaltung oder den Hausbesitzer eine Prämie. Ich konnte den Kabelvertrag nach 2 Jahren kündigen, und die Antenne auf dem Balkon, unterhalb der Brüstung, hat nie jemanden gestört. Offensichtlich waren Vermieter oder Hausverwaltung am Anfang nur auf die Prämie erpicht, und haben daher so darauf bestanden keine Antenne anzubringen.
     
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  6. satmanager

    satmanager Institution

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    Philips 75" UHD 4k Android / 3D (WZ)
    Samsung 55" LED (SZ)
    Onkyo TX-NR807 AV-Verstärker
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    2x GT-Sat Breitband-LNB
    Jultec JRS0504-8T im BB-LNB-Modus (a²CSS2)
    Empfang 19+28
    eingespeiste Video-Überwachungskamera mit Tonübertragung
    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
    Anruf vor 30 Sekunden:
    Naja, abgesehen das die Bargeld-Kasse für einen "Satelliten" wohl nicht reicht scheint es doch mehr zu geben die mit solchen Problem kämpfen und immer mehr Vermieter/Verwalter zu geben die den Abbau umsetzen in ihren Häusern.
    "Stadtsiedlung" sind hier übrigens Häuser mit 20-50 Wohneinheiten.

    P.S. leider fragte ich nicht ob das "Auge" beim "Satelliten" auch dabei ist und wie die Preisvorstellung für das alles zusammen dann wäre ... wobei ich auch nicht wüsste was ich mit einem "Auge" anfangen soll :)
    Typische, täglich gehörte Begriffe für "Antenne" und "LNB".
     
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  7. a33

    a33 Silber Member

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    War das Foto schon mit weiter nach hinten und niedriger aufgestelltem Schüssel, wie du versprochen hattest?

    Anderen Denkanstoß: wenn liegende Montage schwierig ist, hast du auch mal gedacht an einen Prime Focus Schüssel? Wir kennen die Maßen nicht, von deinem Balkon, und von der benötigten Elevation.....

    MfG,
    A33
     
  8. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Siehe dazu das verlinkte Foto. Die Antenne ist deutlich sichtbar.
     
  9. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Dann hast du es offensichtlich nicht verstanden. :winken:

    Ich bin schon erheblich irritiert, dass du wesentliche Aspekte des Themas völlig übersehen hast. Dein Auftritt "für mein Recht kämpfen" sieht verdächtig nach einer Sackgasse aus.

    Ich habe dir in Beitrag 19 erklärt, wie die Sach- und Rechtslage ist und welche Alternativen du hast.

    Ich finde es schon sehr befremdlich, dass du mit keinem Wort auf die Alternativen eingegangen bist, die ich dir in Beitrag 19 aufgezeigt habe.

    Wenn du diese friedfertigen Alternativen ignorierst und auf Teufel-komm-raus mit deinem Vermieter prozessieren willst, holst du dir eine blutige Nase. :mad:

    Siehe hierzu insbesondere die Beiträge meines Freundes @Volterra. Der hat dir bereits vieles erklärt.

    Google als nächstes Bundesgerichtshof Urteil vom 13.11.2009 - V ZR 10/09 und lies dir das durch.

    Es ist völlig klar, dass dein Vermieter verlangen kann, dass du deine weithin sichtbare Antenne entfernen musst.

    Das hat der Bundesgerichtshof im o.g. Urteil mit sehr klaren Worten entschieden.

    Es ist entschieden.

    Deswegen ist es völlig unmaßgeblich, ob du eine andere Meinung hast. Siehe dazu den Beitrag Nr. 10 von @Volterra auf Seite 1 ganz unten.

    Gerne wiederhole ich für dich einen Satz aus "Kostenlose Urteile", den du eigentlich auch selber hättest finden können, wenn du anständig recherchiert hättest.

    Den Ort für das Anbringen der Parabolantenne bestimmt allerdings die Wohnungseigentümergemeinschaft.

    Etwas anderes gilt für die Fälle, die @Volterra in Beitrag 7 genannt hat.

    Wie @Volterra dir ebenfalls bereits gesagt hat, zeigt dein Foto, dass du zu dieser Zielgruppe nicht dazu gehörst.

    Das ist seit 9 Jahren geltendes Recht in Deutschland. Entgegen der völlig veralteten Auffassung von Vielschreiber @DVB-T2 HD kommt es nicht darauf an, ob du Journalist bist.

    Seit 2009 hat der BGH in keinem einzigen Fall ein berechtigtes Interesse an einer Sat-Schüssel verneint - wohl wissend, dass eine solche Verneinung die Tür zum Europäischen Gerichtshof geöffnet hätte.

    Ich vermute, dass die Jungs in Karlsruhe keine Lust haben, sich vom Europäischen Gerichtshof in die Suppe spucken zu lassen. :cool:

    Deswegen kann so ziemlich jeder eine Satelliten-Antenne haben, der dieses Ansinnen ernsthaft betreibt und sich auf eine Verletzung des Grundrechts auf Informationsfreiheit beruft.

    Es gibt eine so genannte Duldungspflicht des Vermieters bzw. der Miteigentümer. Wie diese Duldungspflicht seit 9 Jahren aussieht, habe ich dir vor ziemlich genau einem Monat in Beitrag 19 gesagt, und wenn du behauptest, dazu nichts gefunden zu haben, dann hast du einfach mega-schlecht recherchiert. :p

    Du bist nicht rechtlos gestellt. Du darfst deine Satelliten-Programme sehen und hören, wenn du das möchtest. Aber das wird ein teurer Spaß. Die Antenne kommt auf's Dach, sie wird VDE-konform durch eine Blitzschutzfachkraft geerdet, und dann kannst du noch eine kostspielige Sat - IP Verteilung aufbauen, damit du über WLAN auf 28º Ost zugreifen kannst. Denn häßliche Koax-Kabel im Treppenhaus braucht der Vermieter ebenfalls nicht zu dulden.

    Natürlich geht das. Wenn du 2000 - 3000 € ausgibst, kannst du auch gegen den Willen deines Vermieters eine Sat-Antenne durchsetzen. Jedenfalls für UK-TV.

    Aber willst du das? Bedenke auch die erheblichen atmosphärischen Störungen in der Beziehung zu deinem Vermieter.

    Willst du dich nicht lieber freundschaftlich mit deinem Vermieter einigen?

    Warst du eigentlich schon beim Rechtsanwalt? Ein guter Anwalt nimmt 190 € + Mwst. pro Stunde und macht mit dir einen Honorarvertrag, wo drin steht, dass du von deiner Rechtsschutzversicherung einmalig 75 € zurück bekommst und dass du - wegen der enormen Qualität deines Anwalts - den Rest gerne freiwillig aus eigener Tasche zahlst. :winken:

    Deswegen hatte ich dir in Beitrag 19 am 30.04.2019 mehrere Alternativen genannt. Das polnische HBO kommt bärenstark über Hot Bird, und eine Hot Bird Antenne kannst du gemäß Beitrag 7 unauffällig auf dem Balkon verstecken.

    Am besten liest du dir Beitrag 19 noch mal durch und meldest dich dann zurück. :cool:
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2019
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  10. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Auch in dem entschiedenen Fall hatte die Klägerin ein besonderes Interesse am Satelliten-Empfang und ohne besonderes Interesse kann man niemanden raten zu klagen. Ein Journalist kann ein besonderes Interesse haben, bestimmte Satelliten-Programme empfangen zu wollen, daran hat sich auch in den letzten 10 Jahren nichts geändert. Ob man wirklich ein besonderes Interesse hat oder haben könnte, ist dann eine Entscheidungsfrage.

    Ansonsten sind deine „Vielschreibereien“ nichts weiter als Wiederholungen von dem, was hier bisher geschrieben wurde. Wer ist also ein „Vielschreiber“???;):winken: