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Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Company, 27. April 2019.

  1. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Insbesondere gibt es vielfältigste Gründe, warum gar keine Satelliten-Antenne unbedingt akzeptiert werden muss. Wer einen Mietvertrag mit einer entsprechenden Ausschlussklausel eingeht und danach trotzdem unbedingt eine Sat-Antenne haben will, ist schon auf Streit aus. Mit solchen Leuten würde ich mich als Hauseigentümer jedenfalls gerne vor Gericht streiten (wollen).;)
     
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  2. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Das ist auch ein Punkt den ich nie verstehen werde, man weiß vorher was man darf und was nicht und mietet sich dann trotzdem dort ein. Wenn schon im Mietvertrag steht, daß keine eigenen Spiegel erlaubt sind such ich mir ein Objekt wo es erlaubt ist.
     
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  3. Bertel

    Bertel Silber Member

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    Es geht den Vermieter rein gar nichts an, was im *Innenraum* eines Balkons *nicht fest mit der Gebäudesubstanz verbunden* rumsteht. Irgendwelche Stühle oder Regale können ja wohl auch nicht verboten werden.

    Eine Möglichkeit jedoch: Abdecken mit einer grünen Gartenplane - so dass man nicht erkennt, dass es sich um eine Antenne handelt. "Es ist ein Stuhl, ich schütze ihn vor Witterung." Sollte aus PE sein ohne Metallanteile, Empfang gelingt trotzdem. Dämpfung < 0.2 dB.
     
  4. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Ach da gibt es Gründe, warum ein Vermieter auch mitbestimmen kann, was auf den Balkonen der Mietwohnungen so alles rumstehen darf. Da gibt es Brandschutzinteressen, Fluchtwege freihalten u.ä. Selbst die eigentlichen Wohnräume darf man als Mieter nicht beliebig „zumüllen“ und nach Voranmeldung muss man sogar dem Vermieter den Zutritt zur Wohnungsbesichtigung ermöglichen.
     
  5. Bertel

    Bertel Silber Member

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    Balkon = eigentlicher Wohnraum.

    Brandschutzgründe? Fluchtwege? Bei ner Antenne auf nem Balkon. Seriously...?

    Sorry- Ich bin ja selber Eigentümer, aber hier muss ich sagen, solange die Bausubstanz nicht beschädigt wird oder das Ding *aussen* angebracht wird, kann der Mieter sich da ne Schüssel, ne Statue, eine Hollywoodschaukel oder ein Einhorn oder sonstwas auf den Balkon stellen (solange der Krempel gesichert ist).
     
  6. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Definitiv falsch. Alles was unterhalb der Balkonbrüstung geschieht hast Du Recht mit der Einschränkung die eben DVB-T2 geschrieben hat.
    Allses was über die Brüstung hinausragt, bedarf der Zustimmung des Vermieters und kann verboten werden.
     
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  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Du solltest anstatt hier so viel unsiniges Zeug zu schreiben dich mal mit Brandschutz und Fluchtwegebestimmungen befassen.
    Ja unter Umständen kann auch ein Balkon zum Fluchwegesystem gehören.
    Übrigens Blumenkästen oder ähnliches im Hausflur verstoßen auch gegen die bestehendn Fluchtwegeregeln. (Im Mehrfamilienhaus natürlich)
     
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  8. Bertel

    Bertel Silber Member

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    Deswegen schrieb ich ja: "Im *Innenraum*". Das ist != "über die Brüstung hinausragt".
     
  9. Bertel

    Bertel Silber Member

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    Jaja. Ein Balkon ist kein Hausflur. Ein Balkon ist Teil der Wohnung - nicht des gemeinschaftlich genutzten Bereiches. Und wo ein Balkon "Teil der Fluchtwegebestimmungen" ist, das ist mir noch nicht begegnet. Das ist doch alles an den Haaren herbeigezogen.
     
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  10. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Dir ist wohl noch vieles nicht begegnet, es deshalb als "an den Haaren ...." zu bezeichnen ist sehr naiv.
    Glaub ruhig Leuten die damit schon viel zu tun hatten.
     
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