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Dschungelcamp-Reise von Modelmutter wieder Sache der Justiz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Mai 2019.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das kann ja u.U. auch ein triftiger Grund für ihn sein, kennst Du diesen? ;)
    Nein, dieser Weg steht jedem frei.
     
    Coolman gefällt das.
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Eben nicht, dieser Weg steht praktisch gesehen nur Leuten frei, die kein Geld und keinen Job zu verlieren haben (oder umgekehrt zu viel Geld haben).
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wie Du aber im Beispiel der Modelmutter siehst kann sie sich es wohl leisten. (PKH bekommt sie mit Sicherheit nicht).
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Sie hat ja nichts mehr zu verlieren bzw. wenn sie nicht klagt, dann verliert sie alles.
     
  5. Speedy

    Speedy Institution

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    Er hat eine Kriminelle Taliban Story erfunden, wie sich später rausstellte, die er frei erfunden hat.
    Nach dem Motto, die bringen mich um, gebt mir Asyl.

    Er hatte doch bereits 1x die Möglichkeit das Urteil zu überprüfen.
    Wie oft soll das gehen ? Bis er irgendwann mal recht bekommt, oder der Staat aufgibt ?

    Wer bewusst betrügt, der sollte solche Möglichkeiten nicht haben.
     
    nee gefällt das.
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das mag stimmen aber das sie hier auch verliert liegt wohl ziemlich klar auf der Hand. ;)
    Da wäre es besser klein bei zu geben. Ich kann mir nicht vorstellen das eine Rechtsschutzversicherung hier noch hilft, dann müsste sie das auch zahlen (wenn sie wieder unterliegt).
     
  7. digfern

    digfern Platin Member

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    Sie klagt nicht, sie ist die Beklagte und geht in Berufung.
    Es gab ja schon ein Urteil des OVG bezüglich der vorläufigen Dienstenthebung. Da steht drin, was die Tante monatlich verdient, wegen der Streitwertfestsetzung.
    Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal
    "maßgebliches Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 in Höhe von 4.974,04 EUR + allgemeine Stellenzulage in Höhe von 89,57 EUR = 5.063,61 EUR"

    Wer Lust und Zeit hat, kann ja mal die Gerichtskosten ausrechnen. Ich bin zu faul.
    "ein Gesamtstreitwert in Höhe von 44.918,07 EUR"
     
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  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Dann scheint sie zu viel Kohle zu haben! :whistle:
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Das habe ich doch geschrieben ... ;)
     
  10. Kai F. Lahmann

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    Nein, hatte er nicht –- auch wenn das BAMF gerne etwas anderes behauptet, sind deren Asylbescheide *keine* Urteile, sondern nur Verwaltungsakte. Und gegen Verwaltungsakte kann man klagen (was sich bei abgelehnten Asylbescheiden oft lohnt), was dann zu einem Urteil führt. Und gegen dieses Urteil kann man Berufung einlegen. Dann aber ist im Regelfall Ende.