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Unitymedia darf Router ohne Zustimmung für Hotspots nutzen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. April 2019.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Update: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat an diesem Donnerstagmorgen im Streit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Unitymedia ein Urteil gesprochen, über das sich der Anbieter freuen dürfte.

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  2. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Mit der Koordination von Meldungen hat's DF nicht so wirklich.... (9:02 Uhr und nochmal 10:30 Uhr)
     
  3. Speedy

    Speedy Institution

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    Betrifft das eigentlich nur die "eigenen" Router ?
    Also die, die im Besitz von Unity sind ?

    Oder auch gekaufte Router von Kunden ?
     
  4. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    Kabel und Satreceiver
    Der Wifi-Spot geht nur mit den UM Geräten
     
  5. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Völlig weltfremde Richter, die keine Ahnung haben.
     
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  6. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    Wenn es wie bei der Telekom und ihren Speedport Routern ist ,dann nur auf den Unity Routern.

    Was die Leute so ein Bammel haben.
    Ich lass bei der Telekom mein Anschluss als Hotspot mitnutzen.
    Die vereinbarte Geschwindigkeit liegt trotzdem an und der Anschluss ist gesplittet in 2 Kanäle.Über den einen ist mein privater Anschluss(das ich schützen gegebenfalls bei Missbrauch haften muß) und über den anderen Kanal ist der öffentliche WLAN Hotspot(Nutzer muß sich mittels Daten einloggen und Haftung liegt bei der Telekom)

    Im Gegenzug darf ich alle Telekom und Telekom Fon Hotspots überall kostenfrei mitnutzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2019
    hexa2002 gefällt das.
  7. Speedy

    Speedy Institution

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    ok, also sind es deren Geräte, dann können die natürlich auch selbst entscheiden, was sie damit machen.
     
  8. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Aber nicht auf meine (Strom) Kosten
     
    b-zare und Koelli gefällt das.
  9. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Du musst da nicht haften, wenn der WiFi-Zugang ohne Passwort ist. Du wirst da ja Nutzungsbedingungen haben und Impressum (ggf. eine GmbH als Betreiberin), die Daten des Nutzers würdest Du den Behörden geben und außerdem ist der Zugang auf surfen und E-Mail limitiert. Ferner ist der Zugang ein Gastzugang auf 30 Minuten limitiert. So habe ich jedenfalls unseren Hotspot konfiguriert.
     
  10. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Sie entscheiden rein garnichts, wenn der Benutzer sich gegen eine Mitbenutzung entscheidet.
    Außerdem ist diese Praxis sowieso mehr als fragwürdig, weil ein Wifi-Signal so schwach ist, daß es auf der Straße schon fast nicht mehr funktioniert, also kann man es eigentlich auch direkt sein lassen.
     
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