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(Wie) kann ich die privaten Sender in SD-Qualität empfangen? / Anbieter Symbox

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von zaphod2006, 26. März 2019.

Status des Themas:
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  1. ska67

    ska67 Senior Member

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    Vor der Kanalsuche mal Blindscan bzw. vollständige Kanalsuche im Receivermenü auswählen, vielleicht wird dann der Rest gefunden.

    Nur zur Orientierung z.B. bei Vodafone werden ca. 75 freie Sender gefunden (die doppelten nicht mitgezählt).
     
  2. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Die Sender sind doch längst alle gefunden worden!
     
    DVB-T2 HD und Kapitaen52 gefällt das.
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    @Gorcon
    ... es geht hier um den Telekommunikationsanbieter Symbox, der u.a. auch Kabel-TV anbietet und nicht um Vodafone.
    Auch wenn die beiden Kabelanbieter über eigene Infrastrukturen verfügen kann man nicht vergleichen.
    Symbox versorgt mehrere Tausend Wohneinheiten, Vodafone mehrere Millionen.
    Ob Symbox nun mehr als 10.000 Wohneinheiten mit Kabel-TV versorgt, sei dahin gestellt.
    Kabelanbieter mit mehr als 10.000 angeschlossenen Wohneinheiten müssen ein Drittel der verfügbaren Kapazitäten für kommerzielle TV-Programme vorhalten. Heisst, wenn ein privater Programmveranstalter seine Programme in den jeweiligen LKabelnetzen weiterverbreiten lassen möchte und auch bereit ist entsprechende Einspeiseverträge abzuschliessen und ggf. auch bereit ist Einspeiseentgelte zu zahlen, dann müssen die entsprechenden Kabelanbieter die Programme auch einspeisen.
    Solange es keine Willenserklärungen seitens der Programmveranstalter gibt, braucht kein Kabelanbieter diese Programme nicht einzuspeisen.
    Anders als Symbox ist Vodafone ein Kabelanbieter mit vorherrschender Marktmacht und unterliegt damit den Regularien des Telekommunikationsgesetzes.

    Eine (grund-)verschlüsselte Einspeisung bedarf immer der Zustimmung der jeweiligen Programmanbieter. Alles wäre nicht mit dem Urheberrecht vereinbar.

    Der Grund für die Entscheidung des Kartellamtes bzgl. dem Verzicht auf grundverschlüsselte Verbreitung beruht auf ein Kartellverfahren, bei dem das Kartellamt illegale Absprachen zwischen Mediengruppe RTL, ProSiebenSat.1 und HD+ (hiesen seinerzeit entavio). Mit dem Verzicht auf eine grundverschlüsselte Verbreitung und die Zahlung eines bestimmtes Betrages wurde das Verfahren eingestellt.
    In Folge mussten Mediengruppe RTL und ProSiebenSat.1 dafür sorgen, dass ihre Programme in allen Kabelnetzen nur noch unverschlüsselt verbreitet werden dürfen.
    Das betraf dann Verträge mit 3 Plattformbetreiber, die gekündigt werden mussten. Was das Unitymedia-Kabelnetz angeht, brauchten die beiden Sendergruppen nichts zu unternehmen, da hier die Verträge bereits seitens Unitymedia gekündigt wurden.
    Also mussten die beiden Sendergruppen nur noch die Verträge mit Vodafone/Kabel Deutschland und KabelKiosk kündigen.

    Bei Vodafone/Kabel Deutschland wurden neue Verträge ausgehandelt und damit auch die Grundverschlüsselung abgeschaltet.

    KabelKiosk ist dagegen ein Dienstleister für Kabelnetzbetreiber, der auch die grundverschlüsselten Programme der Privaten zuführte.
    Mit der Abschaltung der Grundverschlüsselung wurde diese Dienstleistung überflüssig und die Verbreitung über den KabelKiosk wurde in Folge auch nicht mehr angeboten. Hier mussten natürlich die entsprechenden Kabelanbieter aktiv werden und die Programmzuführungen ändern ...
     
  4. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Fängst Du jetzt auch an, die Sender werden alle eingespeist Punkt!
    Kabelkiosk hat mit den Privaten in SD nichts zu tun die speisen die in SD nicht ein, die kommen immer von Astra.
    Was hat das damit zu tun auch die PKNs mussten sich an die Auflage halten.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... welche Auflage? Meinst du die von dir erwähnte imaginäre Auflage?
     
  6. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Prime, Sky Q, Disney+,
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    Telekom Internet L
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    Wieso imaginär, die Selbstverpflichtung ist real und verbindlich bis 31.12.2022.
     
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  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... die Selbstverpflichtung ist ausschliesslich für Mediengruppe RTL und ProSiebenSat.1 bindend.
    Alle anderen Programmveranstaltern steht es frei, ihre Programme grundverschlüsselt in Kabelnetzen weiterverbreiten lassen.
    Auch Kabelanbietern steht es frei, ob sie den Programmveranstaltern die Möglichkeit eine grundverschlüsselten Verbreitung anbieten.
    Ein Verschlüsselung bedingt aus urheberrechtlichen Gründen die Zustimmung der Programmveranstalter.
    Mediengruppe RTL und ProSiebenSat.1 werden aufgrund ihrer Selbstverpflichtung keiner Verschlüsselung ihrer SDTV-Programme zustimmen.

    Kabelanbietern können auch nicht zum einem Simulcast von SDTV und HDTV-Programmen verpflichtet werden. Wenn beispielsweise Symbox entscheidet die Verbreitung von SDTV-Programme einzustellen und nur noch HDTV-Programme verbreiten möchte, dann darf Symbox das machen.
    Mit den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages käme Symbox dabei nicht in Konflikt, da hier nicht zwischen SD- und HDTV unterschieden wird ...
     
  8. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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