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Sky Q auf dem Sky+ Pro

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von sheldon_c, 30. März 2017.

  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ja, aber dafür gibt es deutlich geeignetere Beispiele. Man kann auch nicht alles als Mangel geltend machen.

    Es müsste schon das Wegfallen einer "zugesicherten Eigenschaft" sein. Und die müsste auch "Gewicht" in Relation zum Gesamtleistungsumfang des Abos haben. Da hilft dann auch kein Gewohnheitsrecht oder ähnliches.
    Beides erfüllt der Wegfall VT (leider) wohl nicht. Daher ist da irgendein juristisches Vorgehen zwecks Preisnachlass, Sonderkündigung kaum erfolgversprechend. Da gibt es auch kein zwei (sorry: vertraglich relevanten) Meinungen.

    Damit wir uns richtig verstehen, der Wegfall VT ist höchst ärgerlich, wäre vermeidbar gesesen, ist technisch reparabel, die Begründungen von Sky sind kindisch und hilflos.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2019
  2. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    ICH
    hätte mich auch nicht mit dem VT aufgehalten, für Satkunden hat Sky ja mit dem Q Update ganz andere/ viel bessere Argumente geliefert.

    Die Schnittmenge derer Kunden die VT und UHD nutzen dürfte ja auch noch mal deutlich kleiner sein, da kann man ja einen Wechsel zum alten Sky+ einfordern.
     
  3. zahnlukas

    zahnlukas Neuling

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    Aber nur auf Android Geräten, beim Apfel verlangen Sie 1,09€
     
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  4. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Ich auch.

    Jetzt kann ich den Tipp nur geben, wenn jemand einen FireTV-Stick hat:

    Besorgt euch die Videotext-App auf den Stick. Dann hast du (wie ich auch) Videotext am TV. ;)
     
  5. OMD

    OMD Board Ikone

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    Laut AGB (die Sky in verschiedenen Punkten schon mehrfach gerichtlich um die Ohren geschlagen bekommen hat), dürfen durch Receivertausch oder Veränderung der Software keine wesentlichen Funktionen wegfallen. In Anbetracht das der Videotext als auch der manuelle Timer belegbar täglich millionenfach genutzt wird, dürfte es sicher schwer fallen solche Wegfälle als unwesentlich zu bezeichnen. Da reicht es bei ner Klage vermutlich schon wenn der Richter selbst gerne den Videotext in nervigen Werbepausen nutzt und selbst manuell programmiert etc. :D

    Völlig unverständlich sind Kommentare von wenigen, dass die Box das tut was sie machen soll. Pay TV aufzeichnen. Da braucht man keinen manuellen Timer. Da kommt alles pünktlich.Wer mehr will soll kündigen oder nen zweiten Receiver holen.....Ja, schrieb jemand vor kurzer Zeit so, weiss nicht mehr wer aber Eike war es nicht ;)

    Wer so einen Stuss schreibt wäre -wenn er ne eigene Firma hätte- schnell pleite.

    Es gibt über 40 Millionen Fernsehhaushalte in Deutschland die Free TV haben. Sky hat nur gut 5 Millionen Kunden. Um neue Kunden zu gewinnen ist es sicher die völlig falsche Strategie bewährte Sachen wie Videotext, manueller Timer etc. wegzulassen, nach dem Motto soll sich der Kunde für sowas halt nen zweiten Receiver für sowas holen.

    Das der Kunde auf 2 Receiver keinen Bock hat sollte Sky schon aus der Vergangenheit gelernt haben alleine was Pay TV betrifft. DF1 (dBox) und Premiere digital (Mediabox). Hat nur durch Fusion überlebt wo es dann nur die dBox gab. Arena hat auch nicht überlebt.

    Wie ich bereits vor einigen hundert Seiten schrieb kenne ich jemanden der Vollzahler war und dem die Q Wegfälle (wie Text, Timer etc.) zu viel waren, raus ist bei Sky. Wenn Sky so dämlich ist bei nem Kunden auf um die 1000 € im Jahr zu verzichten wegen ein paar Kleinigkeiten. Es wurden vom Kunden ja keine Wunder erwartet, nur dass das was beim Pro ging auf Q auch geht. Kein Wunder das man nicht wirklich auf nen grünen Zweig kommt bei solchen vollkommen sinnentleerten Ärgernissen.
     
  6. Swerner1975

    Swerner1975 Junior Member

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    In den AGB steht:

    1.2.5 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Kunde erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Kunde im Digital- Receiver gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann.

    Ich denke mal dass sie den VT als unwesentliche Funktion definieren. Die wesentliche Funktion des Receivers ist das Darstellen und Aufnehmen von TV Programmen. Außerdem haben sie ja ganz ganz viele Kunden befragt und da hat sich die Mehrheit gg. VT ausgesprochen ( lt. Sky).
     
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  7. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Stimmt. Nur war der VT nicht beim Q programmiert/empfangbar.

    Frage: Was würde es kosten, dies in die Q-Software zu programmieren? Und ist Sky bereit, dass "extra" für Deutschland auszugeben?

    Das man dadurch Kunden verloren hat wird auch Sky ärgern.

    Ob hier (in D) der VT nur eine "unwesentliche Funktion" ist....mh, wenn es nach mir ginge, nicht.
     
  8. Offox

    Offox Senior Member

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    Was das angeht ist es Sky vollkommen egal ob da zig Vollzahler oder Rabattler wegfallen.
    Sowas wird bei Sky eher als vertretbarer Kollateralschaden gesehen. SkyQ mit allen Nebenwirkungen wird ohne Rücksicht auf jegliche Verluste in den Markt gedrückt, komme an Verlusten was da wolle.

    Man muss sich doch nur mal die Kommentare der privat schreibenden Sky Mitarbeiter im Sky&Friends durchlesen.

    Kunden die über Q schimpfen und das System kritisieren, sind entweder zu dumm oder verstehen Sky einfach nicht.
     
  9. Swerner1975

    Swerner1975 Junior Member

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    Also ich selbst habe VT schon seit Jahren nicht mehr genutzt. So wie mir geht es vielen anderen Sky Kunden auch. Die meisten holen sich Sky wegen Bundesliga/Formel1 und anderem Sport. Die kündigen nicht plötzlich, weil der VT weg ist. Alternativen gibt es da nicht viel.
    Ihr müsst auch beachten, dass ihr hier in einer "Filterblase" seid. Nur weil hier vlt. 90% der Foren Nutzer VT vermissen oder genutzt haben, heisst das nicht, dass 90% der Sky Kunden auch den VT vermissen.
     
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  10. OMD

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    In dem Zusammenhang musst Du dann auch noch Punkt 1.2.2 der AGB mit berücksichtigen. Sachen die täglich nachweislich millionenfach genutzt werden sind nicht unwesentlich. Zudem müssen die Änderungen der Software dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sein.

    1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesentlichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. 1.2.3 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang d