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Sky darf das Programm nicht für den Kunden unzumutbar ändern!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 6. März 2019.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Die Klageschrift hat Sky zwar schon im März 2018 zugestellt bekommen und das Unheil ab da kommen sehen, aber die monatlich kündbaren Verträge wurden wenn ich mich recht entsinne ca. Ende 2017 eingeführt. Und dann natürlich bei weitem nicht flächendeckend bzw. nach dem üblichen "mal so mal so" Sky System. Also ich sehe da keinen unmittelbaren Zusammenhang. Mit einer flächendeckend monatlichen Kündigungsfrist könnte Sky das Urteil aber umsetzen. Voraussetzung ist dabei aber auch, dass Sky die "Gesamtcharakter" Klausel streicht. Die wäre bei einer allgemeinen 1-Monat Kündigungsfrist sowieso sinnlos, weil die Gesamtcharakter Klausel diente ja gerade dazu, Kunden unter allen Umständen zu halten. Und mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit erübrigen sich auch Sonderkündigungen.
     
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  2. Hinkelstein8

    Hinkelstein8 Gold Member

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    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2019
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  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Sowohl Sky, als auch die Verbraucherzentrale haben Berufung eingelegt, was ihnen auch zusteht.

    Da das Urteil aber sehr schlüssig begründet ist, wird es hier wohl nicht mehr zu gravierenden Änderungen kommen.
    1.1.2 und 1.1.3 wurden schlüssig begründet einkassiert - also genau die Klauseln, welche den Kunden ein Sonderkündigungsrecht untersagen.
    Das Gericht begründet das damit, dass diese einseitige Leistungsänderung die der Kunde zu schlucken hat ohne dass der Vertrag beendet werden kann, nicht zumutbar sind und den Kunden in nicht zumutbarer Weise benachteiligt und es dem normalen Kunden unmöglich macht, die Leistung über die Laufzeit abzuschätzen.

    1.1.4 wurde ebenfalls durch die Verbraucherzentrale angezweifelt, also die, wo der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat. Hierbei wurde aber nicht das Sonderkündigungsrecht angezweifelt, sondern die Tatsache, dass der Kunde aktiv kündigen muss und bei Schweigen die Änderung anerkannt wird. Das Gericht hat hier der Verbraucherzentrale nicht zugestimmt und das ist durchaus vernünftig, denn die Kundenrechte sind hier ausreichend bewahrt. Das Gericht sagt hier, dass es bei der Vielzahl von Verträgen für Sky nicht zumutbar wäre, diese praktisch von sich aus zu kündigen, bzw. eine aktive Zustimmung zur Verlängerung von allen Kunden einzuholen.

    Zusammenfassend heißt das:
    Sky darf auch weiterhin Inhalte ändern, aber sie müssen dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn dieser der Meinung ist, es seien für ihn elementare Inhalte, die zur Entscheidung eines Aboabschlusses geführt haben entfallen.

    Im Übrigen rächt sich hier das Verhalten von Sky aus der Vergangenheit. Die Formel 1 wird hier als "Beispiel" in der Urteilsbegründung heran gezogen, da Sky hier eben den Kunden das Sonderkündigungsrecht nach 1.1.4 verwehrt hat, da die Formel 1 nicht zum Gesamtcharakter des Sport Paketes beitrage. Diese Verhalten war für das Gericht "der Beweis", dass Sky "aus Prinzip" nur die Klauseln der eigenen AGB akzeptiert und anwendet, die für den Kunden die schlechteste Möglichkeit darstellen.

    Das Gericht hält Sky hier den Spiegel vor. Platt gesagt, sagt das Gericht:
    "Liebes Sky - ihr könnt ja gerne beteuern, dass eure eigene Klausel 1.1.4 den Kunden aus dem Vertrag lässt. Euer Verhalten zeigt aber, dass ihr diese Klausel letztlich eh nicht gelten lasst." ;)

    Lieber Verbraucherzentralen:
    Als nächstes bitte dann Sky wegen Sky Ticket vor Gericht zerren. Es brauch da nämlich auch mal einen Richter, der Sky erklärt, dass eine Monat ein Monat ist, und nicht ein Monat + X Tage. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2019
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  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Gut zusammengefasst (y)
     
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  5. chris1969

    chris1969 Talk-König

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    Dann muss man sowieso noch abwarten. ;)
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Das war doch 100% klar dass Sky wider besseren Wissens und nur aus Zeitgewinn vor die nächsten Instanzen zieht. Da gibts auch ne Klatsche, weil wie Eifelquelle schon schrieb, das LG München sein Urteil fundiert begründet hat, aber Sky gewinnt Zeit weiter nach Gutsherrenart zu walten, bis dann der BGH wieder mal gegen Sky entschieden hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2019
  7. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Du mit deiner Skymanie. Schon Mal dran gedacht, dass dieses Urteil indirekt alle anderen Pay TV Anbieter betreffen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in höherer Instanz so durchgewunken wird.
     
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  8. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    gelöscht
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. März 2019
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  9. Butterbean

    Butterbean Platin Member

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    Sky hat sich schon über Jahre hinweg viel zu viel erlaubt und das Programm immer weiter verschlechtert, da wundert es schon, daß es so lange dauert, bis sie vor Gericht wirklich mal eine vor den Latz geknallt bekommen... daß sie das nicht akzeptieren werden, ist natürlich auch klar.
     
  10. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Entscheiden nun schon Gerichte über die Qualität von TV Programmen..??:eek:
     
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