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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass mit unserer Justiz irgendetwas nicht mehr stimmt.

    Achtung!
    Der gesunde Menschenverstand ist nicht gleichzusetzen mit dem gesunden Volksempfinden.
     
    Schnellfuß und watis gefällt das.
  2. Bomb

    Bomb Senior Member

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    Die Gleichschaltung schreitet voran.
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Nur eine kleine Frage.
    Würde da auch mit der Justiz nichts stimmen, wenn es sich beim Freigesprochenen um einen Deutschen handeln würde.
    Notwehrrecht so hat der Richter geurteilt, oder ist der jetzt links grün versifft ?
     
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  4. Bomb

    Bomb Senior Member

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    Die Notwehr kann schon sehr angezweifelt werden, da der Täter zu dem vereinbarten "Treffen" extra ein Messer mitgenommen hat.
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ok, Notwehr ausgeschlossen, wenn man ein Messer dabei hat. Dann muss man sich von einem Hünen verprügeln lassen.

    Komisch, sind das nicht die Gleichen, die feiern, wenn die Polizei wieder einen Verdächtigen erschießt und nicht lang fackelt...
     
  6. Bomb

    Bomb Senior Member

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    Kann man von Notwehr sprechen, wenn man sechsmal auf jemanden einsticht?
     
  7. Bomb

    Bomb Senior Member

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    Die Gleichschaltung in diesem Land ist im vollem Gange und kann nicht mehr übersehen werden.
     
  8. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Wieso ist der Gnom denn dann erst zu der Verabredung gegangen, hätte ja schließlich auch ohne Messer ignorant zu Hause bleiben können. :rolleyes:
    Man fragt sich wirklich langsam, was dein Haus & Hof Pfarrer bei dir versaut hat.
     
    watis gefällt das.
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Also, wenn Du in einer Verabredung angegriffen wirfst, darfst Du Dich nicht wehren?

    Was ist eigentlich Dein Problem? Ich zitiere nur den Richter und dessen Aussage ist mehr als nachvollziehbar. Aber bei Ausländern scheinen bei Dir andere Regeln zu gelten. Was ist denn mit Dir los?
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Es ist nicht so, dass der Angreifer den Angriff abgebrochen hat. Daher stach der Angreifer immer weiter zu. Muss man sich ab dem zweiten Stich weiter verprügeln lassen? Der Angreifer war auch deutlich größer und stärker. Muss sich dann eine deutsche Frau auch nach dem zweiten Stich von einem Flüchtling vergewaltigen lassen? Ach ne, da gelten sicher andere Regeln. Darf die Polizei auch nur noch zweimal schießen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2019