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Unitymedia Talk 2 (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von mika_van_detta_, 4. Februar 2015.

  1. Franken_

    Franken_ Senior Member

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  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das Streit kann einfach beigelegt werden, wenn DRadio für in Anspruch genommene Dienstleistungen wie jeder andere Programmveranstalter zahlen würde ...
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Es gibt wohl eine Statistik darüber wie viele Haushalte bei Rundfunk bzw. Hörfunk welche Verbreitungswege bzw. Versorgungswege nutzen.
    Und die Argumentation von DRadio lautet (sinngemäß):
    Hörfunk über TV-Kabel nutzen wenige Haushalte im Vergleich zu den sonstigen Verbreitungswegen, von daher ist die Verbreitung über TV-Kabel für die Grundversorgung nicht von gesteigerter Bedeutung; jedenfalls nicht von solcher Bedeutung dass dafür extra Einspeisegebühren gezahlt würden.
    Sind also zu wenige Radiohörer im TV-Kabel um die Zahlung von Einspeisegebühren zu rechtfertigen.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... es gibt Gerichtsurteile, die den Anspruch auf Einspeisung öffentlich-rechtlicher Programmanbieter bestätigen, wobei aber kein Anspruch auf unentgeltliche Einspeisung besteht.

    Der Versorgungsaufttrag von DRadio ergibt sich aus dem Deutschlandradio-Staatsvertrag:
    Der Rundfunstaatsvertrag verpflichtet Plattformbetreiber nicht, bestimmte Programme einspeisen zu müssen, sondern schreibt lediglich vor, dass die Plattformbetreiber die Verfügbarkeit von für die Verbreitung bestimmter Programme sicherzustellen haben (§ 52b RStV). §52d RStV regelt die Entgelte und Tarife.
    Dass die ÖR-Programme eingespeist werden müssen, steht außer Frage. Der Streit entbrannte, weil die ÖR in den Must-Carry Bestimmungen einen Anspruch auf entgeltfreie Verbreitung hergeleitet haben. Aber aus den geltenden Bestimmungen geht ein solcher Anspruch nicht hervor. Wäre dem anders, wäre der Streit um Einspeiseentgelte schnell beigelegt worden.
    Letzlich führten die Gerichtsverfahren zu keinem Ergebnis, sodass sich ARD und ZDF mit den Kabelanbieter doch verhandelt haben und entspreche Einspeiseverträge abgeschlossen wurden.
    Bleibt die Frage, warum, anders als die ARD, die Landesrundfunkanstalten und ZDF, DRadio keinen neuen Einspeisevertrag ausgehandelt hat.
    ... so sahen das die in 2008 zwischen ARD/ZDF und den Kabelnetzbetreiber abgeschlossenen Einspeiseverträge vor. Speziell dafür hat die ARD das KCC eingerichtet, um ihre Multiplexhoheit zu erhalten ...
     
  5. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    das schon, aber gefiltert werden darf dennoch vom KNB
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Nur hat der KNB nichts davon außer er will seine Zuschauer absichtlich ärgern, denn ihm entstehen dadurch nur Mehrkosten.
     
  7. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    kA bei UM ist alles fix/statisch. Sogar Senderkennungen, Zuführungen, Pids und Co
    Aber Filterung ist ok, wenn für den Content nicht gezahlt wird hat er im Netz nichts zu suchen
     
  8. berry

    berry Gold Member

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    Egal wie man es sieht, die Ausspeisung des Deutschlandfunks wäre keine Werbung für Unitymedia.
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Und auch nicht für den DLF.
     
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  10. D-r-a-g-o-n

    D-r-a-g-o-n Platin Member

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    Mehr als ein paar Klicks dürften das nicht sein. Also keine nennenswerten Mehrkosten.
     
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