1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Rundfunkbeitrag ist laut EuGH rechtens

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Dezember 2018.

  1. Solmyr

    Solmyr Guest

    Anzeige
    Interessiert den sozialen Staat Deutschland schlicht nicht, ob dir die Gebühr leisten kannst. Bei den 17,50 wird es eh nicht bleiben. Die Ministerpräsidenten machen nur Show für die Medien, aber man wird nicht wirklich glauben, das die nächste Erhöhung abgelehnt wird.
     
    alltron gefällt das.
  2. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. Mai 2008
    Beiträge:
    14.127
    Zustimmungen:
    4.506
    Punkte für Erfolge:
    213
    Kenne mich da nicht aus, aber kann man sich "unter der Armutsgrenze" nicht von der Rundfunkgebühr befreien lassen?
     
  3. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.931
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    Die Richter am EuGH haben keine Meinung dazu, ob der Rundfunkbeitrag und die Art der Erhebung gut ist oder nicht - jedenfalls keine, die sie in ihrem Urteil hätten einfließen lassen. Ihre Aufgabe ist es, Fragen zu beantworten und dabei Unklarheiten bezüglich des EU-Rechts zu klären. Speziell hier war es die Frage, ob die Art und Weise, wie die Umstellung auf die Haushaltsabgabe abgelaufen ist, mit EU-Recht vereinbar ist.

    Hätte der EuGH das verneint, wäre das nicht das Ende des Rundfunkbeitrags gewesen. Es wären nur alle aus dem Schneider gewesen, die bislang nicht gezahlt haben. Und auch nur solange bis die Bundesregierung der EU-Kommission erzählt, dass sie die Finanzierungsweise geändert haben.

    Der EuGH kann aber den Rundfunkbeitrag nicht gänzlich abschaffen, ganz gleich ob sie ihn kacke finden oder nicht und ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist oder nicht. Es ist eine rein politische Frage. Wenn EU-Politiker wollen, dass Mitgliedsstaaten einen Rundfunkbeitrag haben können schreiben sie die Richtlinien und Verordnungen so. Wenn sie das verhindern wollen, müssen sie die Verordnungen und Richtlinien umschreiben. Der EuGH kann in beiden Fällen dann nur urteilen, ob konkrete Fälle auf diese allgemeinen Formulierungen zutreffen oder nicht. Der EuGH (oder jedes andere Gericht) ist aber eben keine Kommission, die über die Sinnhaftigkeit entscheiden kann.
     
    Real-dBoxer und LizenzZumLöten gefällt das.
  4. KL1900

    KL1900 Wasserfall

    Registriert seit:
    29. September 2011
    Beiträge:
    8.670
    Zustimmungen:
    4.933
    Punkte für Erfolge:
    213
    Der Vergleich hinkt. Wieviele Leute kennst du, die niemals Bahn fahren, aber trotzdem vom Verkehrsbetrieb gezwungen werden, ein Monatsticket zu kaufen?
     
    fernsehopa, samsungv200 und FilmFan gefällt das.
  5. Koelli

    Koelli Lexikon

    Registriert seit:
    5. Januar 2003
    Beiträge:
    24.427
    Zustimmungen:
    6.497
    Punkte für Erfolge:
    273
    Das ist typisches Stammtisch Gerede. Richter urteilen doch nicht nach ihrer persönlichen Meinung, sondern stur nach Faktenlage und Gesetzen.
    Warum werden wohl manchmal Leute freigesprochen, bei denen manche BLÖD Leser am liebsten die Folter einführen würden? Weil die Beweise nicht reichen und der Richter sich stur an Fakten und Gesetze halten muss bei der Urteilsverkündung
     
    Real-dBoxer und LizenzZumLöten gefällt das.
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.254
    Zustimmungen:
    27.230
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Doch, das kannst Du sehr wohl, oder ist Deine FB defekt?!
     
    Real-dBoxer gefällt das.
  7. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    Was du da behauptest ist die Unwahrheit und das ist dir auch wohlbekannt, also wieso bitte ignorierst du nun absichtlich den existierenden Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags?
     
    Koelli und Gorcon gefällt das.
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.254
    Zustimmungen:
    27.230
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Bei der Deutschen Bahn keine, aber für den Nahverkehr gibts das schon. (y)
     
  9. Koelli

    Koelli Lexikon

    Registriert seit:
    5. Januar 2003
    Beiträge:
    24.427
    Zustimmungen:
    6.497
    Punkte für Erfolge:
    273
    Stimmt. Ich kenne einen großen Konzern, da müssen sich alle Mitarbeiter am JobTicket beteiligen. Ob sie nun mit Bahn oder Auto kommen
     
    Gorcon gefällt das.
  10. badboy72

    badboy72 Silber Member

    Registriert seit:
    4. Oktober 2013
    Beiträge:
    529
    Zustimmungen:
    83
    Punkte für Erfolge:
    38
    Stimmt natürlich. Aber ich denke du weißt wie ich das meine. Ich definiere meine freie Entscheidung anders. Wenn ich mich dafür entscheide den örR zu konsumieren dann will ich auch dafür bezahlen. Wenn ich es nicht möchte, dann zahle ich nicht. Bei HD+ und Sky habe ich die Wahl, bei den örR habe ich zwar die Wahl ob ich es gucke aber nicht ob ich dafür zahle.