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Gericht: Telekom Stream On verstößt gegen Netzneutralität

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. November 2018.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    Mal schauen wie die Telekom die Kritikpunkte umsetzen wird.

    Auf jeden Fall hat StreamOn bestimmte Dienste wie Youtube, Webradio und Musicstreaming am Smartphone erst praktikabel gemacht.
     
  2. mr.John

    mr.John Guest

    Und was ist mit Vodafone? Die sind ja dann noch schlimmer mit ihren paar (großen) Diensten. Bei der Telekom gibt es wenigsten die Auswahl zwischen vielen, auch kleinen, Diensten.
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    Um das nochmal klar zu stellen. Es geht in keinster Weise um den Verbot sog. Zero-Rate Dienstleistungen. Die sind schon lange gerichtlich als legitim bestätigt.
    Es geht einzig um das "Wie die Telekom es macht" und da genauer gesagt um zwei Punkte:
    1. Im Rahmen der Fare Use Policy müssen die Zero Rating angebote auch für das EU Ausland gelten oder es zumindest auch dort Vorteile geben über die der Nutzer bei Grenzübertritt zu informieren ist.
    2. Im Rahmen der Stream On Video Option setzt die Telekom nur für die Videodienste eine Drossel ein, damit "nur" SD gestreamt wird (reicht ja fürs Handy). Auch das ist gesetzlich verboten. Zwar sind Drosselungen zwar generell erlaubt, aber eben nur, wenn sie für alle Dienste gelten.
    Nur um diese beiden Dinge geht es und um nichts anderes und klar ist auch, dass es im EU Ausland zig Anbieter gibt, die durchaus in der Lage sind, dass so umzusetzen, wie das Gesetz es fordert. Nur die Telekom, will es in Deutschland angeblich nicht hinbekommen, obwohl mobiles Internet in Deutschland eh schon so teuer und gleichzeitig so eingeschränkt ist, wie praktisch nirgendwo sonst.
     
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  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    Vodafone hält sich aber im Gegensatz zur Telekom an die EU Vorgaben, sprich im EU Ausland gilt für die Passes das sie nicht angerechnet werden, solange der Verbrauch der anderen Dienste die "Far-Use-Policy" Menge von 5 GB nicht übersteigt.
    Zudem wird beim Videopass nichts gedrosselt. Vodafone behält sich in den AGB zwar vor, dass auch so einzuführen, wie die Telekom, aber nur, wenn EU Gerichte feststellen, dass das mit dem EU Recht vereinbar ist.
    Wir wir wissen, ist dieser Vorbehalt jetzt erst einmal obsolet.
     
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  5. stargazer01

    stargazer01 Platin Member

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    Richtig, es geht hier nicht um Gängelung der Kunden, es geht in dem Gerichtsurteil einzig um Umsetzung von geltendem Recht. Und nur weil die Telekom ihre Hausaufgaben wieder mal nicht gemacht hat, kann man nicht die Gerichte an den Pranger stellen. Die urteilen nach geltendem Recht. Das passt vielen nicht, siehe auch die Dieseldiskussion. Das scheint Schikane der Umwelthilfe zu sein, aber nein, das Problem sind die Autohersteller und letztlich auch die Städte, die die Gesetze seit Jahren kennen und nichts, im Falle von Köln kann ich das sehr gut beurteilen, aber rein garnichts tun, um die Situation zu verbessern, ausser vielleicht den Verkehr kollabieren zu lassen. Wenn keiner mehr fährt, ist es ja auch gut......
     
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  6. multiple_p

    multiple_p Silber Member

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    Nein, dann gibt es grundsätzlich mehr Datenvolumen für alle. Wäre das nicht besser? Die Tarife sind einfach nur so mistig, dass die Telekomkunden sich darüber freuen. Sie verhindern damit aber eben auch allgemein bessere Tarife.
     
  7. MASTER OF DISASTER

    MASTER OF DISASTER Senior Member

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    StreamOn ist ein deutlicher Mehrwert, u.a. streame ich das Morgenmagazin in der Bahn auf dem Weg zur Arbeit oder höre Spotify. Mir verbleiben am Monatsende immer noch mehrere GBs.
     
  8. LizenzZumLöten

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    Das StreamOn einen Mehrwert haben kann wird kaum jemand bezweifeln, nur müssen sich auch die Telekomiker an geltendes Recht halten.
     
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  9. ReyRay

    ReyRay Platin Member

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    Ha, der war gut.....
     
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  10. FilmFan

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    Wohl eher höhere Preise und niedrigere Bandbreite für alle.