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ZDF: Rund 150.000 Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Oktober 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Im Juli ist die Erhebung der Rundfunkgebühr für Zweitwohnungen vom Verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt. Von der Möglichkeit zur Befreiung machen aber noch längst alle Betroffenen Nutzen.

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  2. joegillis

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    Leider gilt das nur, wenn der Beitragszahler mit Erst- und Zweitwohnung auf seinen Namen bezahlt. Läuft beispielsweise in der Erstwohnung der Rundfunkbeitrag auf die Ehefrau, Partnerin oder sonstjemand im Haushalt, so gibt es keine Befreiung.
     
  3. Gorcon

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    Warum sollte man das so machen?

    Wenn doch, dann ändert man das eben. ;)
     
  4. emtewe

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    Es gibt kein "sonstjemand" im Haushalt. Der Richterspruch bezog sich doch nur auf allein genutzte Wohnungen. Also eine Person, zwei Wohnungen. Sowie eine zweite Person ins Spiel kommt ist auch die doppelte Haushaltsabgabe fällig, ist doch klar!
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Stimmt, ist ja eigentlich auch logisch! da die zweite Person dann TV und Radio in der anderen Wohnung nutzen kann.
    Das beide gleichzeitig die zweitwohnung nutzen dürfte eher selten sein. ;)
     
  6. joegillis

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    Wäre ich mir jetzt nicht so sicher, wenn jemand zwei Wohnsitze hat und beide auf seinen Namen beim Rundfunkbeitrag laufen, kann er beispielsweise den Zweitwohnsitz befreien lassen. Wenn am Hauptwohnsitz dann noch weitere Personen wohnen, müssen die nix bezahlen, da es ja eine Haushaltsabgabe ist.

    Ehepaare mit Wochenendhaus?
     
  7. nee

    nee Guest

    Das bezieht sich auf die, DIE schon für den ersten Haushalt zahlen. Und wer da wohnt und 18 ist, hat einen Namen am Klingelschild und Briefkasten. Irgendwo hat man seine Zustelladresse. Unterunteruntervermietungen sind nicht befreit. Glaube ich jedenfalls nicht.:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Oktober 2018
  8. nee

    nee Guest

    Entschuldige, wenn ich mich da etwas rein gesteigert habe. Trifft für Dich sicher nicht zu. Aber ich könnte mir gut vorstellen, dass wegen Siebzehnfuffzig einige Köpfe nach dem Gerichtsurteil glühen werden.:)
     
  9. joegillis

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    Es geht nach Haushalt, also der "abgeschlossenen Wohneinheit". Bedeutet also: Eine Wohnungseingangstür mit diversen Zimmern, einer Küche, etc. - auch wenn es eine WG ist, muss nur einmal der Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. Ob das WG-Zimmer jetzt Untervermietet ist oder sonstwas ist dabei egal.
     
    FilmFan gefällt das.
  10. nee

    nee Guest

    Wieviel zahlt man eigentlich Zweitwohnungssteuern?:)