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Aquos hat DVBT2 Empfänger, gibt aber Öffentlich-Rechtliche nicht frei

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Sunny81, 2. Juli 2018.

  1. Sunny81

    Sunny81 Neuling

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    Es tut mir Leid dass ich wieder vergessen habe, in jedem Post die komplette Story zu schreiben, weil der Strang schon so lang ist. Auch tut mir Leid, dass ich nicht in der Lage bin, mich verständlich auszudrücken.

    Der Prospekt von real bewarb den Sharp mit offiziellem Logo "DVB-T2 HD". Das Foto kann ich leider nicht hochladen.
    Wir sind in Deutschland, NRW, Ruhrgebiet in Sichtweite der nächsten Sendeanlage.
    Es soll gerade KEIN Bezahlfernsehen/ Freenet Pay-TV damit geschaut werden, sondern die (Deutschen) Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten, für die auch die quartalsweise Rundfunkzwangsbühr erhoben wird.
     
  2. moe99

    moe99 Gold Member

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  3. digfern

    digfern Platin Member

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    Das haben die Marketing-Heinis versaut. Jede Wette, die fanden das Akronym HEVC zu kompliziert für die breite/träge Masse.
     
  4. SAMS

    SAMS Foren-Gott Premium

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    Lineare Receiver: Digenius PVR - Drambox 900 UHD - TBS 6903

    Außen-Hardware: Drehanlage (110 cm): Empfang von 66°Ost bis 45°West - Spiegel: Triax TDS 110 - LNB: Triax Ultra Quad-LNB - Motor: SG2500A

    IPTV: Telekom Magenta TV (MR 401) mit "Magenta Sport" (VDSL 50)

    DAB+ Empfang: 5C (Bundesmuxx), 5D & 9B (Bundesmux II), 8B (OS-Mux), 9D (NRW-Mux), 10A (NDR), 11D (WDR) und vereinzelt NL-Radios mit Geräten von Technisat / Imperial, XORO, Dual und Silvercrest

    DVB-T2: Region Münster / Osnabrück
    Genauso kann man die breite Masse damit verwirren, indem man mit "HD ready" und "Full HD" verwirrt.
     
  5. Discone

    Discone Institution

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    Zurück zum konkreten Problem vom Thread-Eröffner, hier nochmals informieren: DVB-T2 HD Logos - Deutsche TV-Plattform
    Anscheinend wurde das geschützte DVB-T2 Logo missbräuchlich / ohne Berechtigung im Werbeprospekt neben dem TV-Gerät
    dargestellt, und die Käufer wurden getäuscht. Deswegen würde ich mit Hilfe / Unterstützung der DVB-T2 - Initiative |info@DVB-T2HD.de|
    den Kaufpreis beim Händler zurückfordern, weil das TV-Gerät die im Werbeprospekt zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt.
     
  6. robiH

    robiH Foren-Gott

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    Das reicht nicht. Es muss unberechtigt am Gerät selber angebracht worden sein, um den Mißbrauchstatbestand zu erfüllen.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Nein, das stimmt nicht.
    Wenn ein Produkt (offensichtlich) mit einer Eigenschaft beworben wird und diese Eigenschaft in der Realität nicht erfüllt dann handelt es sich um irreführende Werbung...
    ...und diese ist in Deutschland nicht erlaubt.
    Das gilt nicht nur für die Hersteller selber, sondern auch für die Händler.

    Das offizielle (grüne) DVB-T2 HD Logo darf nur verwendet werden bei Geräten die sowohl DVB-T2 empfangen können als auch Video in H.265 dekodieren können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. September 2018
  8. robiH

    robiH Foren-Gott

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    Vorausgesetzt, er hat den Prospekt aufgehoben und die Gewährleistungsfrist ist noch nicht vorbei.
     
  9. CBrenneis

    CBrenneis Silber Member

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    Wie sieht es jetzt aus, würde mich interessieren, wie der Verkäufer, bzw. der Versandhändler auf so etwas reagiert. Wie zuvor beschrieben ist es wohl so, dass die Mängelhaftung BGB434 mit Übergabe des Gerätes beginnt, auch wenn das Fehlen der zugesicherten Eigenschaften erst später (wie hier durch Aufschaltung von DVB-T2 HD) bekannt wird. Mit Werbeprospekt und Kaufvertrag also innerhalb von zwei Jahren Mängelhaftung geltend machen. Der Händler kann Nachbesserung versuchen, was hier wohl nicht funktinieren wird, oder Rückgabe/Rückgabe durchführen. Man sollte vielleicht sicherheitshalber konsequent auftreten und eine Frist zur Nachbesserung setzen, ist ja schon eine wertigere Sache. Originalprospekt mit dem DVB-T2 HD Logo nicht wegschicken sondern kopieren. Nicht mit Emails hantieren, das brachte ja schon nichts sondern Einwurfeinschreiben aufsetzen. Naja, oder halt hinnehmen. Hatten auch mal so ein Erlebnis: 90er, superteures Sony TV Gerät bei Quelle empfehlen lassen (hervorragende Bildqualität). Ich fragte explizit mehrmals nach, ob es multinormtauglich ist und über Antenne die Franzosen mit Secam L empfangen kann (damals waren alle empfangsmöglichen Programme ein Mehrwert). Händler bejahte und bei Lieferung Pustekuchen , war nix mit L-Norm. Beschwerdeanruf: Achso, ich dachte, Sie schauen sie über Kabelfernsehen. Ich war auf 180 aber meine Eltern, für die der TV war meinten, ach egal, würden es ja eh kaum schauen. So kam Quelle davon aber ich würde heute auf Rücknahme bestehen. Lustig, dass es heute andersrum ist: TVs für den deutschen Markt können die Normen der Nachbarländer, früher waren es die franz. TVs, die B/G nebenbei verbaut hatten.
     
  10. digfern

    digfern Platin Member

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    "Liebe Kunden, auch uns passieren hin und wieder Druckfehler. Dafür bitten wir um Entschuldigung."