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ZDF-Team bei Pegida-Demo von Polizei behindert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. August 2018.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Die sexsiche Polterzilei gilt in keinen Falle als linkslastig.
    Das ist nicht nur das Fazit "linker Gutmenschenseiten".
    Auch in der Vergangenheit gab es schon solche Fälle. Vergleiche dazu auch die Justiz wie sie mit linken Demonstranten umging.
     
    EinSchmidt und Kai F. Lahmann gefällt das.
  2. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    Also für mich sieht es in dem Kurzen Video nicht so aus als ob die Demostation noch stattfindet :rolleyes:, also ist in diesem Fall der Punkt von oder zu einer Demostation zu gehen hinfällig. Schilder hoch Halten und Sprüche rufen... das ist eher weniger der Heimweg...

    Naja, klar hätte wohl jeder was dagegen am Stillen Örtchen gefilmt zu werden, aber da dass noch nicht vorgekommen ist stellt sich die Frage nicht. Und ansonsten ist es durchaus normal, dass die an sowie abreise bei Veranstaltungen durchaus von der Presse gefilmt wird. Sei es eine Demo oder ein Fußballspiel, da würde ich nicht mal von nachstellen reden, sondern Sensationsgier ob was passiert oder eben nicht....
     
  3. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Ist dieses Szenario denn passiert oder rein deinem Geiste entsprungen?

    Das Video finde ich leider nicht mehr.
     
  4. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Zumindest wurde Gysi mal bis auf die Toilette des Bundestages auch von einigen Journalisten nachgestellt. ;)
    Nur weil man etwas aus Gewohnheit macht, heißt das noch lange nicht, dass es auch rechtens ist. Dies soll ja letztendlich auch geklärt werden u.a. durch Sichtung des Rohmaterials, sofern dieses überhaupt noch vorhanden ist und auch zur Verfügung gestellt wird. Bei den Video soll es sich ja nicht um das Rohmaterial handeln, sondern soll bearbeitet worden sein.
     
    Schnellfuß gefällt das.
  5. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Das was Du hier vermischt und versuchst in einen Topf zu werfen, waren im Falle von Gysi die zwei Israel-Kritiker David Sheen und Max Blumenthal. Gysi hat sich damals, weil er Ihre Fragen nicht beantworten wollte (obwohl LINKE Abgeordnete die beiden eingeladen hatten) sich dann schlussendlich auf der Toilette verschanzt.

    Irgendwie ein kruder Vergleich mit einem Filmteam auf einer Demo.
     
    Winterkönig und Monte gefällt das.
  6. srumb

    srumb Guest

    Die Frage ist doch - was ist auf dem Filmmaterial, was der gekränkte „Journalist“ nicht veröffentlicht hat ...
     
  7. Comeet

    Comeet Silber Member

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    Es geht hierbei um zwei verschieden Sachverhalte.

    1. Darf der Demoteilnehmer gefilmt werden?
    Rein rechtlich ist das so. Bei Ereignissen öffentlichen interesses. Der Mann wurde erst gezoomt als er anfing sichuan den Kameramann anzugehen. Rechtlich final bewerten kann ich das nicht. Wenn das allerdings nicht rechtens wär, wäre das in den letzten 10 Jahren schon male gerügt oder angemahnt wurden. Ist ja nun nicht die erste Demo.

    Es ist eher so das man bei Teilnahmen an der Demo damit rechnen muss gefilmt zu werden, das nennt man Pressefreiheit. vgl. BGH 2014.

    Urteil des VI. Zivilsenats vom 8.4.2014 - VI ZR 197/13 -

    Und hier ging es nur um ein Gartenfest.

    Es handelt sich bei dem Report über die Demo klar um eine Öffentlichkeitsphäre. Damit akzeptiert man per es das man gefilmt wird.



    2. Die Polizisten haben lt. dem Videomaterial keine Anzeige geschrieben und nur den Presseausweis überprüft. Das hier die Journalistische Arbeit eingeschränkt wurde ist offensichtlich und dies darf nur geschehen wenn es dafür einen triftigen Geund gibt. Den hat man aber auf dem Video nicht erfahren, trotz mehrmaligem nachfragen.

    Das sie nicht auf die Filmaufnahmen referenziert haben erhärtet den Verdacht das in Punkt 1 das Recht auf der Seite der Journalisten ist.

    Denn nur bei einem Verdacht auf eine Straftt darf die Polizei die Pressearbeiten behindern. Welche Straftat das sein soll bleibt momentan ein Rätsel.
     
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  8. UltimaT!V

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    Warum so eine "erstaunte" oder überraschte Formulierung in der Headline?!?
    Ist die Polizei etwa nicht auch Teil der Gesellschaft? Auch bei der Polizei gibts Pegidisten und Rechtsgesindte, selbst bis in die Führungsebene rein.

    Da versagt unser Innenminister Seehofer ebenso, der auch dafür Zuständigkeiten in seinem Amt inne hat, sich auch der Rechtsextreme anzunehmen. Aber von einem der selber rechts blinkt und fischt, ist da Nichtstun obligatorisch und erwartbar. Polizei hat da also keine Sonderrolle, so lange man bei der Einstellung nicht auch auf die Gesinnung achtet. Und bei dieser rechts-konservativen Regierung im Bund, wie auch auf Landesebene in Sachsen kann man keine Besserung erwarten, sonst hätte die CDU-Sachsen schon längst mehr gegen diese Pegidisten gemacht.

    Und wenn Sachsen mehrheitlich nicht zu den Pegidisten zählt, frag ich mich warum immer nur Gegendemonstranten im Promillebereich gegenhalten. Wo ist der fucking Rest der Mehrheit?!??? Es müssen nicht alle zu der Demozeit arbeiten?!?! Naja, jeder will sich in Politik einmischen, aber die wenigsten haben wirlich Ahnung davon. Zu kompliziert, zu dies zu das, aber sich darüber beklagen. Die Pegidisten und andere machen es sich da einfach.

    Also mehr politisches Bewusstsein und Aufklärung schon in Schulen. Aber Bildung und CDU/CSU hat noch nie gepasst, wie man seit je her feststellt - haben manche Parteimitglieder doch selber politischen Bildungsbedarf.
     
  9. ToSchu

    ToSchu Silber Member

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    Richtig.


    Falsch, es ist eine Sache der "Landespolizei" des Freistaates Sachsen. Da hat der Innenminister des Bundes gar keine Zuständigkeiten. Sprich es war nur die Landespolizei involviert und auch zuständig.


    Bei dem Sachverhalt handelt sich, einfach gesagt, um eine normale Personalienfeststellung. Warum die 45 Minuten dauerte entzieht sich meiner Kenntnis. Normaler Weise dauert die nicht so lange.
     
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  10. LizenzZumLöten

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    Bei der Frage sollte das KunstUrhG weiterhelfen:

    "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." (KunstUrhG §22 Satz 1)

    ...ist vermutlich worauf sich dieser das TV-Team angehende Demonstrant berufen möchte. Es übersieht dabei aber bei den Ausnahmen auf jeden Fall: KunstUrhG §23 Absatz 1 Ziffer 3

    ...die/alle Ausnahmen sind:

    * Der Abgebildete erhielt für die Fotos eine Entlohnung (KunstUrhG §22 Satz 2)
    * Der Abgebildete ist seit über 10 Jahren tot (KunstUrhG §22 Satz 3)
    * Der Abgebildete ist eine Person der Zeitgeschichte, z.B. Politiker, Prominente etc. (KunstUrhG §23 Absatz 1 Ziffer 1)
    * Der Abgebildete ist nur Beiwerk, z.B. Foto vom Kölner Dom mit Passanten auf der Domplatte (KunstUrhG §23 Absatz 1 Ziffer 2)
    * Der Abgebildete nahm an einer öffentlichen Versammlungen, Aufzug oder ähnlichen Vorgängen teil, z.B. Fotos einer Demonstration (KunstUrhG §23 Absatz 1 Ziffer 3)
    * Das Bild wurde nicht auf Bestellung angefertigt, aber die Verbreitung oder Schaustellung dient einem höheren Interesse wie der Kunst, z.B. als Kunstwerk einer Collage aus Fotos Dritter (KunstUrhG §23 Absatz 1 Ziffer 4)
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2018
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