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Film DVDs umwandeln? (Legal)

Dieses Thema im Forum "Digitale Audio- und Videobearbeitung" wurde erstellt von blommberg, 13. August 2018.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wen nstörts, niemanden! Ansonsten darfst Du auch keine nichtzertifizierte Technik nutzen um Pay-TV zu schauen, ist das gleiche. Da kräht auch kein Hahn nach.
     
  2. pedi

    pedi Talk-König

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    wo kein kläger, da kein richter.:)
     
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  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Du hast ein entscheidendes Wort unterschlagen: "wirksam"
    Es muss ein "wirksamer Kopierschutz" sein, nun ja, und offensichtlich ist er das ja nicht, oder?

    Wenn Name und Passwort für deinen Router "admin" und "12345" sind, dann ist der auch geschützt, aber nicht "wirksam"...;)
     
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  4. pedi

    pedi Talk-König

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    er war rechtlich gesehen wirksam.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Darüber streiten sich die Geister!
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Soweit mir das bekannt ist wird CSS bei Film-DVD (mittlerweile) nicht mehr als wirksamer Kopierschutz angesehen, weil das Verfahren einfach zu viele Designfehler hat u. dieser sich zu leicht aushebeln lässt.
    Allerdings haben die Filmstudios sich alternative Verfahren ausgedacht u. diese befinden sich auf so einigen Film-DVD.
    DVD sind den Filmstudios allerdings nicht mehr so wichtig, mit Blu-rays mit mittlerweile mehr Geld verdient.

    AACS zählt noch als wirksamer Kopierschutz, weil das eigentliche Verfahren nicht geknackt wurde. Die Filme können entschlüsselt werden weil die Schlüssel-Keys von vielen Blu-ray Scheiben an die Öffentlichkeit Halböffentlichkeit gelangt sind.
    Von daher ist AACS nicht geknackt worden, sondern die Film werden praktisch mittels "Nachschlüssel" entschlüsselt.

    Es ist allerdings so dass es niemanden interessiert ob man die Filmscheiben in den eigenen vier Wänden entschlüsselt und kopiert.
    Problematisch könnte es allerdings werden wenn man die Kopie im öffentlichen Raum wiedergibt – weil man ja dann offiziell keine Nutzungslizenz dafür besitzt.
    Das wird derzeit wohl nicht verfolgt, aber rechtlich könnte es verfolgt werden.
     
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  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Da kennst du aber die GEMA-Leute schlecht, die durch Gasstätten laufen und schon eine Forderung mit Androhung strafrechtlicher Folgen stellen, wenn eine übliche Kauf-DVD/Blu-Ray, die nur zum privaten Gebrauch bestimmt ist, im öffentlichen Raum einer Gaststätte wiedergegeben wird.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    GEMA ist in diesem Zusammenhang ein anderes Thema, denn da geht es um die öffentliche Wiedergabe von Musik. Die GEMA interessiert sich nur für das Thema falls es sich um Filmmusik handelt.
    Mit Video (u. Spielfilmen) jedoch hat die GEMA nichts am Hut.

    Das dürfte das jeweils betroffene Filmstudio interessieren, aber nicht die GEMA.
     
  9. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Ich merk schon, dass du wenig Erfahrungen als Gastwirt hast. Macht nichts, jeder hat so seine speziellen Erfahrungen und Kenntnisse.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das ändert nichts an der Tatsache dass die GEMA rechtlich nur für Musikrechte zuständig ist.
    Also wenn ein Gastwirt seine Kneipe mit Musik aus dem Radio beschallt oder Musik von CDs abspielt.